27/10/2026
Ware nur auf Zeit in der EU? Dann oft ohne Zoll und Steuer. 🔄
Ein Messestand in Frankfurt, Testgeräte für einen Kunden, Muster für die Vorführung oder Spezialwerkzeug für einen Montageeinsatz: Wenn Waren aus einem Drittland nur vorübergehend in die EU kommen und danach wieder ausgeführt werden, gibt es dafür ein eigenes Zollverfahren – die vorübergehende Verwendung.
Das bringt es Ihnen:
✅ Ganz oder teilweise Befreiung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
✅ Typisch für Messe- und Ausstellungsgüter, Muster, Testgeräte, Berufsausrüstung, Behälter und Paletten
✅ Die Ware wird nach dem Einsatz wieder ausgeführt – innerhalb der festgelegten Frist und unverändert
Warum Sie dafür einen erfahrenen Partner brauchen:
⚠️ Die vorübergehende Verwendung ist selten – und läuft anders als eine normale Einfuhr. Sie wird nicht über die übliche ATLAS-Anmeldung abgewickelt, und viele Abfertiger kennen den Weg nicht.
👉 Wir schon. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen nötig sind, kümmern uns um die Anmeldung und um die Wiederausfuhr – damit am Ende keine Abgaben nachgefordert werden.
Sprechen Sie uns am besten an, bevor die Ware unterwegs ist.
Ein Auftrag reicht – und Sie merken den Unterschied.
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