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25/10/2026

Thüringer Beamte sollten noch 2026 ihre Nachzahlung bekommen, jetzt steht sogar Juli 2027 im Raum!

Eigentlich hatte Thüringens Finanzministerin Katja Wolf im Juni angekündigt, dass die Besoldungsnachzahlungen mit den Novemberbezügen 2026 ausgezahlt werden sollen.

Doch daraus könnte jetzt nichts werden!

Laut aktuellen Berichten gibt es technische Probleme bei der Auszahlung.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Thüringen berichtet sogar darüber, dass die Nachzahlungen möglicherweise frühestens im Juli 2027 erfolgen könnten.

Und damit nicht genug!

Laut Thüringer Allgemeiner reichen die bisherigen Rücklagen möglicherweise nicht aus, um allen betroffenen Beamten eine Nachzahlung zu ermöglichen.

Aber wer bekommt überhaupt Geld?

Für das Jahr 2025 sieht der Gesetzentwurf eine Nachzahlung für alle betroffenen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger vor, auch ohne vorherigen Widerspruch.

Für die Jahre 2008 bis 2024 sieht es anders aus:

Hier sollen nach bisherigem Entwurf grundsätzlich nur diejenigen profitieren, die ihre Ansprüche rechtzeitig durch Widerspruch oder Klage gesichert haben.

Genau darüber wird politisch noch gestritten!

Zwei Termine sind jetzt entscheidend:

Am 4. November berät der Haushalts- und Finanzausschuss.

Am 11. November 2026 soll sich der Thüringer Landtag in einer Sondersitzung mit dem Besoldungsgesetz beschäftigen.

Wichtig:

Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Auch eine Auszahlung erst im Juli 2027 ist bislang nicht verbindlich festgelegt.

Was sagt ihr dazu?

Ist es gerecht, wenn Beamte jahrelang auf eine verfassungsgemäße Besoldung warten und dann auch noch um ihre Nachzahlung kämpfen müssen?

24/10/2026

Mütterrente 2027: Sechs Monate mehr Kindererziehungszeit, aber was ist eigentlich mit den Beamten?

Ab dem 1. Januar 2027 werden in der gesetzlichen Rentenversicherung für jedes vor 1992 geborene Kind künftig 36 statt bisher 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt.

Die Auszahlung erfolgt allerdings erst 2028, rückwirkend für 2027.

Und jetzt kommt der Haken für Beamte!

Die Mütterrente III gilt nicht automatisch für die Beamtenversorgung.

Bei Bundesbeamten sieht der Kindererziehungszuschlag für vor 1992 geborene Kinder weiterhin nur 30 statt 36 Monate vor.

In einigen Bundesländern gelten sogar noch ungünstigere Regelungen.

Ob der Bund nachzieht? Bisher ist keine entsprechende Anpassung beschlossen.

Und genau hier liegt für mich ein viel größeres Problem:

Wer Kinder erzieht, übernimmt Verantwortung für die Familie, riskiert aber gleichzeitig Einbußen bei der eigenen Altersversorgung.

Besonders häufig betrifft das Frauen, die wegen der Kindererziehung ihre Arbeitszeit reduzieren oder länger aus dem Beruf aussteigen.

Deshalb mein Appell: Kümmert euch frühzeitig um die Altersvorsorge des Partners, der den größeren Teil der Care-Arbeit übernimmt!

Eine Möglichkeit kann beispielsweise eine ETF-Pensionspolice sein.

Und ja, ich finde, dass auch der Partner, der weiterhin Vollzeit arbeitet, finanziell Verantwortung für diese Vorsorge übernehmen sollte.

Denn wer jahrelang die Familie versorgt, sollte später nicht derjenige sein, dem Geld im Ruhestand fehlt!

Was sagt ihr dazu?

Sollten Kindererziehungszeiten bei Beamten genauso berücksichtigt werden wie in der gesetzlichen Rente?

23/10/2026

„Beamte sind privilegiert!“, diesen Satz hört man ständig.

Aber warum wird dabei so oft nur über die Pension gesprochen?

Sobald es um das Beamtentum geht, fallen Begriffe wie Jobsicherheit, hohe Pensionen und Privilegien.

Was dabei gerne vergessen wird:

Beamte haben nicht nur besondere Rechte, sondern auch besondere Pflichten!

Sie dürfen nicht streiken, unterliegen einer besonderen Treuepflicht und können aus dienstlichen Gründen sogar gegen ihren Willen versetzt werden.

Und dass jeder Beamte automatisch ein Spitzengehalt bekommt, ist ebenfalls ein Mythos.

Das Bundesverfassungsgericht hat erst 2025 festgestellt, dass rund 95 % der geprüften Berliner Besoldungsfälle zwischen 2008 und 2020 verfassungswidrig waren.

Gleichzeitig wird ständig über die Kosten der Beamtenpension diskutiert.

Allein 2024 wurden dafür rund 57 Milliarden Euro ausgegeben.

Ja, das ist viel Geld! Aber die Pension ist kein zusätzliches Geschenk des Staates.

Sie ist Bestandteil des besonderen Beamtenverhältnisses und der lebenslangen Alimentationspflicht des Dienstherrn.

Wer über die angeblichen Privilegien von Beamten spricht, sollte deshalb auch über ihre Pflichten, Einschränkungen und tatsächlichen Arbeitsbedingungen reden.

Natürlich darf das Beamtensystem kritisch hinterfragt werden.

Aber dann bitte mit allen Fakten und nicht nur mit den Zahlen, die gerade in die Diskussion passen.

Was mich interessiert: Welcher Punkt wird deiner Meinung nach in der Debatte über Beamte am häufigsten vergessen?

Bis zu 7,2 Milliarden Euro für Berliner Beamte und im neuen Sondierungspapier steht davon kein einziges Wort!Das Bundesv...
22/10/2026

Bis zu 7,2 Milliarden Euro für Berliner Beamte und im neuen Sondierungspapier steht davon kein einziges Wort!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:

Die Beamtenbesoldung in Berlin war zwischen 2008 und 2020 in weiten Teilen verfassungswidrig.

Jetzt muss Berlin nachbessern.

Und das könnte richtig teuer werden!

Allein für Beamte, die ihre Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht haben, stehen mindestens 1,2 Milliarden Euro im Raum.

Würden dagegen alle betroffenen Beamten eine Nachzahlung erhalten, könnten es sogar bis zu 7,2 Milliarden Euro werden.

Das Problem: Berlin hat bisher nur rund 493 Millionen Euro dafür zurückgelegt.

Gleichzeitig planen Linke, SPD und Grüne laut ihrem Sondierungspapier Einsparungen von 900 Millionen Euro für 2027.

Die milliardenschwere Besoldungsfrage wird darin allerdings nicht ausdrücklich erwähnt.

Und damit nicht genug!

Auch für die Jahre 2021 bis 2025 könnten weitere Nachzahlungen notwendig werden.

Zusätzlich muss Berlin seine Besoldung dauerhaft verfassungskonform gestalten.

Die Frist aus Karlsruhe läuft bereits: Bis zum 31. März 2027 muss eine gesetzliche Neuregelung geschaffen werden.

Wann das Geld tatsächlich ausgezahlt wird und welche Beamten Anspruch darauf haben, ist weiterhin offen.

Was mich interessiert: Sollte Berlin allen betroffenen Beamten Geld nachzahlen oder nur denjenigen, die damals Widerspruch eingelegt haben?

22/10/2026

Dein Partner verdient 0 €. Der Staat rechnet trotzdem mit 22.000 €. Willkommen beim fiktiven Partnereinkommen!

Ich erkläre dir das jetzt so einfach, dass es auch ein 15-Jähriger versteht.

Der Staat ist verpflichtet, seine Beamten und deren Familien angemessen zu versorgen. Das nennt sich amtsangemessene Alimentation.

Und jetzt kommt der Knackpunkt:

Einige Bundesländer rechnen bei der Prüfung der Mindestbesoldung einfach mit einem Einkommen deines Partners, selbst wenn dieser tatsächlich gar nichts verdient.

Zwei Beispiele aus der Praxis:

In Rheinland-Pfalz werden seit der Besoldungsreform 2026 mindestens 22.000 € jährliches Partnereinkommen im Berechnungsmodell unterstellt.

In Nordrhein-Westfalen sind es 7.236 € jährlich, also 603 € monatlich.

Stell dir vor, dein Partner arbeitet nicht, weil er eure beiden Kinder betreut.

Trotzdem berücksichtigt der Dienstherr bei der Berechnung der Mindestbesoldung ein Einkommen, das eure Familie möglicherweise überhaupt nicht hat.

Wichtig: Diese Beträge werden dir nicht vom Gehalt abgezogen!

Sie beeinflussen aber die Berechnung, ob deine Besoldung ausreicht und ob zusätzliche Zuschläge notwendig sind.

In NRW können unter bestimmten Voraussetzungen Ergänzungszahlungen beantragt werden.

In Rheinland-Pfalz wurde dagegen der bisherige Sonderzuschlag für neue Fälle gestrichen.

Und was sagt das Bundesverfassungsgericht?

Das hat solche Doppelverdienermodelle bisher weder pauschal erlaubt noch grundsätzlich verboten.

Genau deshalb ist die rechtliche Diskussion noch lange nicht beendet.

Jetzt interessiert mich deine Meinung:

Darf der Staat bei der Beamtenbesoldung mit Geld rechnen, das eine Familie möglicherweise gar nicht verdient?

21/10/2026

Der Bundestag hat die Frühstartrente beschlossen! 10 € monatlich vom Staat für dein Kind und daraus könnten einmal 53.000 € werden.

Ab Januar 2027 soll die neue staatliche Förderung für Kinder starten. Und gerade für Eltern lohnt sich ein genauer Blick!

So funktioniert die Frühstartrente:

Der Staat zahlt vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 € in ein Altersvorsorgedepot für dein Kind. Insgesamt sind das 1.440 € staatliche Einzahlungen.

Den Anfang machen die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021.

Kinder des Jahrgangs 2020 erhalten die Förderung sogar rückwirkend für 2026.

Danach kommt jährlich ein weiterer Jahrgang hinzu.

Und jetzt wird es spannend:

Laut Bundesfinanzministerium könnten aus den 1.440 € bis zum Rentenalter rund 53.000 € werden.

Zahlen Eltern oder Großeltern zusätzlich 20 € monatlich ein, wären rechnerisch sogar rund 160.000 € möglich.

Aber Achtung: Diese Berechnungen setzen durchschnittlich 7 % jährliche Rendite voraus.

Garantiert ist das nicht, Inflation und spätere Steuern sind nicht berücksichtigt!

Was viele Eltern außerdem wissen sollten:

Auch ohne eigenes Depot wird die staatliche Förderung zunächst kollektiv über die Bundesbank angelegt.

Dieses Guthaben muss allerdings spätestens bis zum 35. Lebensjahr in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden, sonst verfällt der Anspruch.

Und ganz wichtig:

Das Geld ist für die Altersvorsorge gedacht und grundsätzlich erst ab 65 verfügbar.

Für Führerschein, Studium oder die erste Wohnung kannst du es also nicht einfach verwenden.

Der Bundestag hat zugestimmt, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Was hältst du von der Frühstartrente? Sind 10 € monatlich ein sinnvoller Anfang oder sollte der Staat mehr für Kinder investieren?

Schick diesen Beitrag an Eltern, deren Kind 2020 oder später geboren wurde!

20/10/2026

„Der Staat schenkt dir ab 2027 einfach 54.100 Euro.“

Ähm … nein. 😅

Genau solche Aussagen sehe ich aktuell immer häufiger rund um das neue Altersvorsorgedepot.

Das Problem: Die Zahlen sind teilweise echt, aber sie werden so miteinander kombiniert, dass am Ende etwas völlig anderes beim Zuschauer hängen bleibt.

Zum Beispiel:

👉 Mindestbeitrag: 120 € im Jahr bzw. 10 € im Monat
👉 Maximale Grundzulage: 540 € im Jahr

Klingt erstmal nach:

10 € einzahlen → 540 € vom Staat bekommen.

So funktioniert es aber nicht.

Wer nur 120 € im Jahr einzahlt, bekommt grundsätzlich 60 € Grundzulage.

Für die maximalen 540 € Grundzulage musst du selbst 1.800 € pro Jahr einzahlen.

Und diese angeblichen 54.100 € Geschenk vom Staat?

Diesen Betrag gibt es weder als feste Förderung noch bekommst du ihn irgendwann vom Staat überwiesen.

Solche Summen entstehen nur, wenn über Jahrzehnte mit Förderung, Laufzeit und angenommener Rendite hochgerechnet wird.

Das kann am Ende natürlich ein ordentliches Vermögen ergeben.

Aber dann zu sagen:

„Der Staat schenkt dir 54.100 €“

ist ungefähr so, als würde ich dir bei einem ETF-Sparplan erzählen, dein zukünftiges Depotvermögen wäre ein Geschenk deiner Bank. 😂

Und genau deshalb gilt beim Altersvorsorgedepot:

Nicht vom größten Förderbetrag blenden lassen.

Nicht wegen irgendeiner Instagram-Deadline panisch unterschreiben.

Und vor allem Kosten, Förderung und tatsächliche Rendite sauber auseinanderhalten.

Das Altersvorsorgedepot kann richtig interessant werden.

Aber dafür braucht es keine Fantasierechnungen.

19/10/2026

Die Zuckersteuer kommt und deine Cola könnte ab Juli 2027 deutlich teurer werden!

Die Bundesregierung hat sich auf eine Zuckersteuer für Deutschland geeinigt.

Das Kabinett hat den Vorschlag bereits beschlossen.

Jetzt muss der Bundestag noch zustimmen.

Und das könnte sich künftig bei deinen Getränken ändern:

Je mehr Zucker enthalten ist, desto höher fällt die Steuer aus:

🥤 5 bis unter 8 g Zucker pro 100 ml: 26 Cent pro Liter

🥤 Ab 8 g Zucker pro 100 ml: 32 Cent pro Liter

Betroffen wären unter anderem Cola, Limonaden, Energy-Drinks, gesüßte Eistees und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz.

Was bedeutet das für deinen Geldbeutel?

Ein Liter Cola mit mindestens 8 g Zucker pro 100 ml könnte durch die Steuer inklusive Mehrwertsteuer rund 38 Cent teurer werden, wenn Hersteller und Händler die Belastung vollständig weitergeben.

Ausgenommen bleiben unter anderem reine Fruchtsäfte, ungesüßte Schorlen und Zero-Getränke.

Und jetzt wird es interessant:

Die Bundesregierung rechnet bereits für die zweite Jahreshälfte 2027 mit 690 Millionen Euro zusätzlichen Steuereinnahmen.

Für 2028 werden sogar 925 Millionen Euro erwartet.

Das Geld soll helfen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.

Gleichzeitig sollen Hersteller einen Anreiz bekommen, weniger Zucker in ihre Getränke zu mischen.

Für kleinere Hersteller sind Ausnahmen geplant, die teilweise noch von der EU-Kommission genehmigt werden müssen.

Jetzt interessiert mich deine Meinung:

Ist eine Zuckersteuer sinnvoll oder werden Verbraucher dadurch einfach zusätzlich belastet?

18/10/2026

Beamte aufgepasst: Ab 2027 könnten sich die Steuerzinsen verdoppeln!

Und auch bei deinem Steuerbescheid soll sich einiges ändern.

Die Bundesregierung plant mit dem Jahressteuergesetz 2026 zwei Änderungen, die auch für Beamtinnen und Beamte interessant sind.

1. Steuerzinsen steigen von 1,8 % auf 3,6 % pro Jahr.

Wer Steuern nachzahlen muss, könnte künftig doppelt so hohe Nachzahlungszinsen zahlen.

Bei einer Nachzahlung von 5.000 € wären das für ein volles Zinsjahr beispielsweise 180 € statt bisher 90 €.

Aber: Wer eine Steuererstattung erhält, kann ebenfalls von den höheren Zinsen profitieren.

Wichtig: Die Verzinsung beginnt grundsätzlich erst 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres.

2. Steuerbescheide werden digital.

Ab 2027 soll ein aktives ELSTER-Konto ausreichen, damit das Finanzamt deinen Steuerbescheid elektronisch zustellt, selbst wenn du deine Steuererklärung auf Papier abgegeben hast.

Du möchtest deinen Bescheid weiterhin per Post?

Dann musst du die postalische Bekanntgabe beantragen.

Gerade für Beamte mit Nebentätigkeiten, Vermietungseinkünften oder einer gemeinsamen Steuererklärung kann das relevant werden.

Noch ist das Jahressteuergesetz nicht beschlossen.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben erst zustimmen.

Was hältst du davon? Doppelte Steuerzinsen und digitale Steuerbescheide, sinnvoll oder geht das zu weit?

17/10/2026

NRW bessert bei der Beamtenbesoldung nach, nach deutlicher Kritik von Gewerkschaften und Berufsverbänden.

Der überarbeitete Gesetzentwurf zur Besoldungsreform in Nordrhein-Westfalen wurde inzwischen in den Landtag eingebracht.

Inkrafttreten soll die Reform zum 1. Januar 2027.

Das bleibt geplant:

Die bisherigen Familienzuschläge werden neu strukturiert.

Der Familienzuschlag der Stufe 1, oft als Verheiratetenzuschlag bezeichnet, soll entfallen.

Dafür steigen die Grundgehälter um 1,68 %. Anwärtergrundbeträge sollen zusätzlich um 30 € steigen.

Auch die bisherigen regionalen Mietenstufen beim kinderbezogenen Familienzuschlag sollen verschwinden.

Stattdessen soll es einen landesweit einheitlichen Zuschlag je nach Kinderzahl geben.

Und genau hier wurde jetzt nachgebessert:

Wer durch die Umstellung weniger bekommen würde, erhält eine Ausgleichszulage.

Ursprünglich sollte diese ab 2028 jährlich um 15 % abschmelzen.

Nach der Kritik wurde daraus ein Übergang über zehn Jahre:

Ab 2028 sinkt sie jährlich um 10 % des ursprünglichen Betrags.

Die regulären Besoldungserhöhungen von 2 % ab März 2027 und 1 % ab Januar 2028 kommen zusätzlich und werden nicht mit dieser Zulage verrechnet.

Ein großer Streitpunkt bleibt aber: das fiktive Partnereinkommen von 7.236 € pro Jahr.

Gewerkschaften und Verbände äußern weiterhin verfassungsrechtliche Zweifel an diesem Modell.

Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Nach der ersten Lesung am 15. Oktober liegt der Entwurf jetzt zur weiteren Beratung in den Ausschüssen.

Was sagt ihr zur neuen Version: echte Verbesserung oder nur langsameres Abschmelzen der Verluste?

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Schopenhauerstraße 10
Nuremberg
90409

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