21/08/2026
Farbtonabweichung nach einer Unfallreparatur – aber warum wurde hier nicht beigelackiert?
In diesem Fall wurde die Beilackierung im Gutachten eines Ingenieurbüros nicht berücksichtigt. Die Werkstatt hat anschließend nach diesem Gutachten repariert.
Das ist kein Vorwurf an die Werkstatt – auch wenn hier sicher nicht alles optimal gelaufen ist.
Aber warum fehlt die Beilackierung überhaupt im Gutachten?
Gerade bei dunklen Farbtönen vertreten Versicherungen häufig die Auffassung, dass erst bei der Reparatur entschieden werden kann, ob eine Beilackierung tatsächlich erforderlich ist. Deshalb wird diese Position teilweise gar nicht erst kalkuliert oder später gekürzt.
Für den Geschädigten kann das zum Problem werden: Wird die Beilackierung erst später als erforderlich erkannt, muss die zusätzliche Reparaturposition gegenüber der Versicherung begründet werden.
Genau deshalb ist es wichtig, dass bereits bei der Gutachtenerstellung fachlich beurteilt wird, was für eine fachgerechte Lackierung tatsächlich erforderlich ist.
Und genau hier trennt sich für mich die Spreu vom Weizen: Unsere Betreuung endet nicht mit der Erstellung des Gutachtens.
Augen auf bei der Gutachterwahl.
Übrigens sind hier auch deutliche Hologramme zu erkennen. Was Hologramme sind, wie sie entstehen und wie man sie entfernt, erkläre ich gerne in einem weiteren Video.