13/10/2026
Neue Apothekenbetriebsordnung: Passive Kühlung rückt stärker in den Fokus ❄️
Sichere Kühlketten sind beim Arzneimittelversand unverzichtbar. Mit der Änderung der Apothekenbetriebsordnung zum 22. September 2026 werden die Anforderungen an temperaturgeführte Transporte nun konkreter geregelt.🔍
Aber was bedeutet der neue § 35c ApBetrO für die temperaturgeführte Logistik?
❄️ Geeignete Kühlsysteme: Kühlpflichtige und kühlkettenpflichtige Arzneimittel müssen mit geeigneten aktiven oder passiven Kühlsystemen transportiert werden.
❄️ Temperaturkontrolle: Soweit erforderlich, muss die Einhaltung der Temperaturvorgaben durch mitgeführte Kontrollen valide nachgewiesen werden können.
❄️ Definierte Transportzeiten: Bei passiver Kühlung muss die maximale Transportdauer unter Berücksichtigung der erwarteten Umgebungsbedingungen festgelegt werden.
Eine zuverlässige Kühlkette beginnt jedoch bereits vor dem Transport. Denn neben der geeigneten Transportverpackung spielt auch die richtige Konditionierung der Kühlakkus eine entscheidende Rolle.
Genau hier setzt unser AIRFROSTER® an: Er konditioniert Kühlakkus präzise und reproduzierbar auf definierte Zieltemperaturen zwischen −35 °C und +15 °C. Validierte und dokumentierte Konditionierungsprozesse unterstützen eine standardisierte Vorbereitung passiver Kühlsysteme. So schaffen wir eine wichtige Grundlage für prozesssichere, temperaturgeführte Arzneimitteltransporte.🚀
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