08/09/2026
Braucht ein Gerätehaus eine Baugenehmigung?
Ein Gerätehaus wird baurechtlich anders bewertet als ein Gartenbüro oder ein Wohnraum im Garten. Der Grund: Es dient in erster Linie als Lagerraum – zum Beispiel für Gartengeräte, Fahrräder oder Gartenmöbel – und ist kein Aufenthaltsraum.
Deshalb können Gerätehäuser unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden. Welche Regelungen gelten, hängt jedoch vom jeweiligen Bundesland und den örtlichen Vorgaben ab.
Ein Beispiel aus Bayern: Freistehende Nebengebäude mit bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt können unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei sein. Soll das Gerätehaus an der Grundstücksgrenze stehen, gelten zusätzlich Vorgaben – unter anderem zur Wandhöhe und zur Gesamtlänge der Grenzbebauung.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die Größe, sondern auch der geplante Nutzungszweck. Ein klassisches Gerätehaus wird anders betrachtet als ein Gebäude, das zum Arbeiten oder längeren Aufenthalt genutzt werden soll.
Mehr Informationen und weitere Beispiele findest du in unserem Ratgeber „Ein Überblick über Baugenehmigungen und Vorschriften für Gartenhäuser & Co.“ Den Link findest du in unserer Bio