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compare-vergleiche.de compare - Der Streitkostenfinanzierer - Fachanwälte auf reinem Erfolgshonorar
www.compare-vergleiche.de Wir helfen Ihnen dabei! Probleme mit Ihrer Immobilie?

Ihre Situation

Sie haben mit Ihrer Kapitalanlage oder Immobilie viel Geld verloren? Zeit, es sich zurückzuholen
Sie hatten bei ihrer letzten Kapitalanlage kein gutes Händchen und haben bei einem vermeintlich guten Angebot viel Geld verloren? Oder kämpfen Sie gerade gegen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Ihrer Renten- oder Lebensversicherung? (kämpfen gegen eine fehlerhafte Widerrufsbelehru

ng sind die falschen Worte) Es wird Zeit, dass Sie sich das Geld zurückholen, das Ihnen zusteht. Mit den besten Fachrechtsanwälten an unserer Seite setzen wir uns für Sie ein und fungieren als Streitkostenfinanzierer. Ziel dabei ist es, einen außergerichtlichen beidseitig akzeptablen Vergleich zu erzielen – bei dem Sie als geprellter Kapitalanleger Ihr Geld zurückbekommen. Dafür nehmen (unsere Fachanwälte direkten) Kontakt (mit der gegnerischen Seite auf.) zu den jeweiligen Banken auf oder gehen auch direkt auf die generische Seite zu. Ziel: Geprellten Kapitalanlegern Ihr Geld zurückholen
Durch unsere langjährige Erfahrung als Streit – und Prozesskostenfinanzierer auf dem Gebiet der (Kapitalanlagen aller Art)Mediation (wir sind keine Schlichter und haben keine Mediation mit der Gegenseite vor, dies tun ausschließlich unsere Rechtsanwälte, wir fungieren nur als Streitkostenfinanzierer, zudem das Wort Mediation zu sanft klingt, wir sind hier in einem Haifischbecken, etwas aggressiver Text zu Gunsten der „Geschädigten“) sind wir (unsere Fachanwälte) darauf spezialisiert, auf direktem Wege die Streitverhältnisse zu Ihren Gunsten ins rechte Maß zu bringen( – wenn nötig vor Gericht). Darüber hinaus verfügen wir über große Erfahrung im Umgang mit steuerbegünstigten Immobilien als Kapitalanlage und alle damit verbundenen Produkte. Dies ist auch der Grund, warum uns so viele Leute vertrauen: Mittlerweile haben wir seit unserem Bestehen mehr als (10 000) 5.000 außergerichtliche Vergleiche bundesweit erzielen können. Unsere Schwerpunkte:
- (steuerbegünstige Immobilien) - Schrottimmobilien
- Immobilienbetrug
- überteuerter Kaufpreis
- Treuhandmodelle
- sog. verbundenes Geschäft
- überfinanzierte Immobiliendarlehen
- Notarhaftung
- Immobilien-Rückabwicklung
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Lebens- und Rentenversicherungen
- Überprüfung von Aktienfonds, geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds, etc.
- Geldanlageformen jeder Art
- Maklerverträge (Rückforderung der Maklergebühren bei falscher Belehrung)
- Verkehrsunfälle / Gutachterkosten / komplette Abwicklung
- zu Unrecht gestellte Forderungen / Mahnbescheide etc. Für Sie als Kunde ist eine Beauftragung von unserer Dienstleistung mit keinerlei Risiko verbunden. Denn nur im Erfolgsfall geht prozentual ein Erfolgshonorar an uns, aus diesem die Anwälte und unsere Aufwände bezahlt werden. Sollte die außergerichtliche Verhandlung zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche keinen Erfolg haben, zahlen wir für Sie alle angefallenen Rechtskosten und das ganz ohne Wenn und Aber. Kein Risiko für Sie als Kunde
Und das unterscheidet uns seit über 12 Jahren von allen ähnlichen, leider aber auch vielen dubiosen Dienstleistungsfirmen: Wir erhalten lediglich im Erfolgsfall ein Honorar. (ab hier ist der Kontext auseinandergerissen von Erfolgshonorar auf Rückkaufswert Lebensversicherungen). Dieses Honorar wird nicht aus Ihren eingezahlten Beträgen oder Rückkaufwerten berechnet, sondern nur aus dem zusätzlichen Mehrwert Ihres Vertrages. Das bedeutet im Klartext: Nur aus den zusätzlich gezahlten Beträgen, die darüber hinaus über Ihre Rückkaufwerte bezahlt werden. Diese zusätzlich gezahlten Beträge setzen sich zusammen aus den von Ihnen über die Jahre bezahlten Vertriebs- und Verwaltungskosten und aus einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die Ihre Versicherung an Sie bezahlen muss, sobald eine Rückabwicklung wegen "fehlerhafter Widerrufsbelehrung" vollzogen wird. (das ist gut geschrieben )
Sie besitzen eine steuerbegünstigte Immobilie als Kapitalanlage, deren Kaufpreis rückblickend viel zu teuer war? Oder bringt Ihre Immobilie viel zu geringe Mieteinnahmen ein? Wenn Ihre Immobilie nur noch einen Bruchteil des damaligen Kaufpreises Wert ist, spricht man von einer sogenannten Schrottimmobilie. Wenn Ihnen von Ihrem damaligen Vermittler eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie in kürzester Zeit versprochen wurde oder Ihnen gesagt wurde, dass sich Ihre Immobilie dank Mieteinnahmen oder steuerlichen Vergünstigungen bald von selbst trägt, handelt es sich sogar um Immobilienbetrug. In diesen Fällen sollten Sie unbedingt tätig werden, und sich mit unserer Hilfe Ihr Geld zurückholen.

Überprüfung der Notarhaftung
In solchen Fällen überprüfen wir zuallererst Ihren Notarvertrag und schauen, ob der Kaufvertragsentwurf Ihnen wirklich 14 Tage vor dem Notartermin vorgelegen hat. Falls nicht, kann nämlich auch der Notar in die Haftung genommen werden. In vielen Fällen konnten wir durch unsere Fachanwälte schon einen Vergleich mit den Notaren erzielen und das ganz im Sinne unserer Mandanten. Viele Notare sind in einer solchen Lage bereit, eine durchaus höhere Vergleichszahlung, die sich gerne mal im fünfstelligen Bereich befindet, zu zahlen. Hintergrund dazu: Eine Meldung bei der Notarkammer über die Nichteinhaltung der 14-tägigen Frist würde dem Notar viel Ärger bescheren, weshalb er sich lieber auf eine Vergleichszahlung einlässt. Kapitalbindende Lebensversicherung (und Rentenversicherung)
Doch nicht nur beim Thema Immobilien können wir Ihnen helfen, Ihr Geld zurückzubekommen. Besitzen Sie eine oder mehrere Lebens- oder Rentenversicherungen, die zwischen dem 1. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden? Falls Ihr Vertragsabschluss nämlich in dieser Zeit getätigt wurde, sollten Sie Ihre Verträge unverbindlich und kostenlos von unseren Fachanwälten aus dem Kapital- und Versicherungsrecht überprüfen lassen. Dies betrifft auch gekündigte Lebens- und Rentenversicherungen, die bereits ausbezahlt wurden – denn auch diese können im Nachhinein widerrufen und somit rückabgewickelt werden. Denn auch hier kann es sein, dass Ihnen aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung Geld (auch Nutzungsentschädigung genannt) zusteht. Unsere Anwälte werden Ihre Widerrufsbelehrung, Ihre AGBs sowie das Verbraucherschreiben prüfen, ob sich hieraus eine Rückabwicklung begründen lässt. Sollten unsere Anwälte zu dem Schluss kommen, dass Ihr Versicherungsvertrag anfechtbar bzw. widerrufbar wäre, so würden wir die kompletten anfallenden Rechtsanwaltskosten erfolgsunabhängig zur Rückabwicklung Ihrer Verträge übernehmen. Fazit: Sie erhalten i.d.R. weitaus mehr Geld zurück, als wenn Sie Ihre Versicherung kündigen und sich die Rückkaufwerte auszahlen lassen. Auch wenn Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen, so zehren die weiterlaufenden Verwaltungs- und Vertriebskosten an Ihrem eingezahlten Kapital, sodass am Ende der Laufzeit (oftmals)weniger herauskommt, als Sie einbezahlt haben. Zudem müssen Sie die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung i.d.R. nachgelagert versteuern. Sofern es sich hier nicht um einen steuerfreien Vertrag handelt. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf! Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 9 – 20 Uhr und Samstag von 9 – 16 Uhr oder auf direktem Wege per Anfrageformular oder einfach über E-Mail: [email protected]

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen! Ihr compare Team

06/08/2025

Paukenschlagurteil:

Online-Coaching bezahlt? BGH-Urteil eröffnet Rückforderungsmöglichkeit – auch ohne Rechtsschutzversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie in den letzten Jahren ein hochpreisiges Online-Coaching oder Mentoring-Programm gebucht – etwa zur Persönlichkeitsentwicklung, finanziellen Freiheit, Immobilieninvestments oder Business-Erfolg?

Dann sollten Sie jetzt handeln.
Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit aktuellem Urteil (Az. III ZR 109/24) entschieden:

Ohne staatliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist der Coaching-Vertrag nichtig – und bereits gezahlte Beiträge können vollständig zurückgefordert werden.

Selbst Summen im fünfstelligen Bereich sind rückforderbar – unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind. Auch bei laufenden Verträgen können Sie noch ausstehende Zahlungen rechtssicher stoppen.

✅ Kostenlose Prüfung durch compare
Die Firma compare ist spezialisiert auf die rechtliche Aufarbeitung solcher Coaching-Fälle. Wir prüfen für Sie kostenfrei und unverbindlich, ob Ihr Coaching-Anbieter über die gesetzlich geforderte Zulassung verfügt – und ob Sie Ihr Geld zurückfordern können.

✅ Keine Rechtsschutzversicherung erforderlich
Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglich:
compare tritt als Streit- und Prozesskostenfinanzierer auf.
Das bedeutet:

Sie tragen kein Kostenrisiko,

wir übernehmen alle Anwalts- und Verfahrenskosten,

und erhalten nur im Erfolgsfall eine Beteiligung.

So einfach geht’s:
Senden Sie Ihre Coaching-Verträge oder Rechnungen zur kostenlosen Erstprüfung an:

📧 [email protected]

Je früher Sie sich melden, desto schneller können wir Ihre Ansprüche sichern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von compare
Rechtssicher. Risikoarm. Durchsetzungsstark.

26/03/2025

ACHTUNG FESTGELDBETRUG:

In jüngerer Vergangenheit häufen sich Vorgänge mit betrügerischen Festgeldanlagen, beispielsweise bei verschiedenen Banken.

Aktuell liegt ein Fall bei uns vor, bei welchem der Mandant über eine Firma Reichberg Finanz & Handels AG geworben wurde hinsichtlich einer Festgeldanlage bei der ING-DiBa zu einem Zinssatz von 4,65 %.

Der Festgeldvertrag wird anschließend per E-Mail übersandt und ein Konto bei der ING-DiBa in Holland bekannt gegeben, welches angeblich auf den Namen des Kunden lautet und wohin der Festgeldbetrag überwiesen werden soll.

Nach Überweisung kommt dann von der Firma Reichberg Finanz & Handels AG ein Kontoauszug mit dem Logo der ING-DiBa, mit welchem der Geldeingang und die erste Zinsgutschrift bestätigt wird.

Allerdings lautet das Konto bei der ING-DiBa in Holland dann nicht auf den Namen des Anlegers, sondern wurde von dem Betrügern eingerichtet.

Sollten Sie einer ählichen oder gar gleichen Betrugsmasche zu Opfer gefallen sein, so melden Sie sich direkt bei uns. Wir schauen uns gemeinsam den vorliegenden Fall von Ihnen an und übernehmen diesen zur Geltendmachung ihrer Ansprüche gegebenenfalls auf Erfolgsbasis ohne Kostenrisikpo für Sie.

Im Falle eines Erfolgs erhalten wir dann ein prozentuales Erfolgshonorar aus dem unsere Fachanwälte und wir - als ihr Streitkostenfinanzierer - dann bezahlt werden. Aber nur im Erfolgsfall.

Unser Motto seit 17 Jahren - kein Erfolg - keine Kosten.

Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, stellen unsere Fachanwälte direkt eine Kostenübernahmeanfrage an ihre Rechtschutzversicherung, wenn Sie das wünschen.

Hier können Sie uns erreichen, oder direkt einfach das Anfrageformular ausfüllen:

Von Anfang an ohne Risiko: Fragen Sie unverbindlich und kostenlos über unser Anfrageformular bei uns an, und lassen Sie sich beraten!

Achtung Festgeldbetrug:in jüngerer Vergangenheit häufen sich bei uns und in unserer Partnerkanzlei Vorgänge mit betrüger...
26/03/2025

Achtung Festgeldbetrug:

in jüngerer Vergangenheit häufen sich bei uns und in unserer Partnerkanzlei Vorgänge mit betrügerischen Festgeldanlagen, bei verschiedenen Banken.

Aktuell liegt ein Fall bei uns auf dem Schreibtisch, bei welchem der Mandant über eine Firma Reichberg Finanz & Handels AG geworben wurde hinsichtlich einer Festgeldanlage bei der ING-DiBa zu einem Zinssatz von 4,65 %.

Der Festgeldvertrag wird anschließend per E-Mail übersandt und ein Konto bei der ING-DiBa in Holland bekannt gegeben, welches angeblich auf den Namen des Kunden lautet und wohin der Festgeldbetrag überwiesen werden soll.

Nach Überweisung kommt dann von der Firma Reichberg Finanz & Handels AG ein Kontoauszug mit dem Logo der ING-DiBa, mit welchem der Geldeingang und die erste Zinsgutschrift bestätigt wird.

Allerdings lautet das Konto bei der ING-DiBa in Holland dann nicht auf den Namen des Anlegers, sondern wurde von dem Betrügern eingerichtet.

Sollten Sie einer ähnlichen oder gleichen Betrugsmasche zum Opfer gefallen sein, so melden Sie sich direkt bei uns. Wir schauen uns ihren Fall gemeinsam mit unseren Fachanwälten an und übernehmen diesen zur Geltendmachung ihrer Ansprüche nach erfolgreicher Erstprüfung gegebenenfalls auf Erfolgsbasis, oder ihre Rechtschutzversicherung - falls vorhanden - tritt für die Kostenübernahme der Vertretung ein.

Ihr Streitkostenfinanzierer in Sachen Kapitalanlagen aller Art, Schrottimmobilien, Fonds, Beteiligungen, Lebensversicherungen.

01/11/2024

BGH-Entscheidung: Sparkasse verliert Maklergebühr aufgrund falscher Widerrufsbelehrung

Kürzlich hat der Bundesgerichtshof ein für die Sparkassen in Bayern weitreichendes, allerdings in der Öffentlichkeit kaum bekanntes Urteil verkündet, aufgrund dessen eine Vielzahl von Käufern, welche auf Vermittlung der Sparkassen eine Immobilie erworben haben, die Rückerstattung der Maklerprovision beanspruchen können.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ist nämlich die Widerrufsbelehrung unwirksam.
Die Immobilien werden meistens über die örtlichen Sparkassenvertrieben, wobei der eigentliche Maklervertrag dann mit der Tochtergesellschaft abgeschlossen wird, nämlich mit der Sparkassen- Immobilien-Vermittlungs GmbH.
In der Widerrufsbelehrung ist zunächst davon die Rede, dass der Kunde - fallsgewünscht - gegenüber der Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs GmbH den Widerruf erklären muss.

Im weiteren Text der Widerrufsbelehrung werden dann allerdings zwei mögliche Empfänger angegeben und zwar zum einen die örtliche Sparkasse, zum anderen eben die Sparkassen- Immobilien-Vermittlungs GmbH.
Dies ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes irreführend und hat zur Folge, dass die Widerrufsbelehrung insgesamt unwirksam ist.
Da der Käufer nicht wirksam über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, hat aus diesem Grund der Lauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist noch nicht begonnen und es kann nach wie vor das Widerrufsrecht ausgeübt und damit die Beauftragung des Maklers widerrufen werden.

Der Widerruf kann auch dann erklärt werden, wenn die Provision bereits gezahlt wurde.
Allerdings besteht Grund zur Eile, da der Widerruf maximal innerhalb einer Frist von einem Jahr und zwei Wochen seit Abschluss des Maklervertrages erfolgen kann.
Wir sind gerne zu einer Überprüfung bereit, ob auch bei Ihnen wirksam der Widerruferklärt werden kann. Dann möchten wir Sie bitten, uns den Maklervertrag bzw. die Provisionsvereinbarung nebst Widerrufsbelehrung sowie die Provisionsrechnung zu übersenden.

19/10/2024

Achtung an alle Immobilienkäufer und Verkäufer!!

Neues BGH Urteil zu Gunsten von Käufer und Verkäufer.

Nachfolgend erklärt:

Nach bisheriger Rechtsprechung war es so, dass der Käufer keinen Anspruch gegenüber dem Makler auf Auskunft und Vorlage von Unterlagen hatte, ob der Makler auch mit dem Verkäufer einen Maklervertrag abgeschlossen und eine Provision in gleicher Höhe vereinbart hat.

Wenn beispielsweise der Makler vom Käufer seine Provision eingeklagt hat, musste der Käufer im Prozess nachweisen, dass der Makler nicht mit dem Verkäufer eine Provision mindestens in gleicher Höhe vereinbart hat. Der Makler selbst konnte sich bedeckt halten und wenn dem Käufer dieser Nachweis nicht gelungen ist, wurde der Provisionsklage des Maklers stattgegeben.

Dies hat sich durch das Urteil des BGH komplett geändert und der BGH hat festgestellt, dass der Käufer sowohl einen Anspruch auf Auskunft hat, ob der Makler auch mit dem Verkäufer einen Maklervertrag abgeschlossen hat und welche Provision vereinbart wurde.

Darüber hinaus kann der Käufer vom Makler auch Vorlage des mit dem Verkäufer abgeschlossenen Maklervertrages beanspruchen.

Der BGH hat also die Darlegungs- und Beweislast komplett umgedreht und das Ganze lässt sich letztendlich wie folgt zusammenfassen:

Nach der neuen Rechtsprechung des BGH ist die Maklerprovision erst dann zur Zahlung fällig, wenn der Makler einerseits Auskunft über den mit dem Verkäufer abgeschlossenen Maklervertrag erteilt, andererseits die Auskunft durch Vorlage des mit dem Verkäufer abgeschlossenen Maklervertrages auch belegt hat.

Sollten Sie also in Kürze kaufen, oder verkaufen, in der Vergangenheit verkauft oder gekauft haben, Sie ein komisches Gefühl dabei hatten, dass die Provisionszahlung auch fair halbiert wurde, dann lassen Sie ihren Maklervertrag, sowie den Kaufvorgang bei uns unverbindlichen und kostenfrei prüfen.

Unsere Fachanwälte ist für u.a. für Maklerrecht prüfen den gesamten Kaufvorgang und sollte dabei festgestellt werden, dass Ungereimtheiten bei der Provisionszahlung aufgetreten sind, übernehmen wir als Streitkostenfinanzierer die Abwicklung des kompletten Falls auf Erfolgsbasis.

Direkt unter www.compare-vergleiche.de auf den Anfrage warten klicken und unverbindlich uns die Anfrage zusenden.

Hier klicken Sie sich direkt zur Anfrage:
https://compare-vergleiche.de/anfrage/

Ihr compare -Team

Thema ist und bleibt aktuell!Altersvorsorge: Wann man Lebensversicherungen kündigen sollte, oder rückabwickelnDer Bund d...
11/09/2024

Thema ist und bleibt aktuell!

Altersvorsorge: Wann man Lebensversicherungen kündigen sollte, oder rückabwickeln

Der Bund der Versicherten warnt vor kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen wie Fondspolicen in der Altersvorsorge. Die Bafin lieferte dem Verbraucherschutzverein unlängst durch ihre harsche Branchenkritik eine Steilvorlage. Doch solche Appelle stoßen bei Versicherungsvermittlern auf wenige Gegenliebe.

Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) wiederholen ihre Warnung, dass kapitalbildende Lebensversicherungen nur selten für die Altersvorsorge sinnvoll sind. Demnach machen folgende drei Punkte diese Produkte unattraktiv: Sie seien vergleichsweise intransparent sowie in der Ansparphase unflexibel und brächten dem Kunden nur eine geringe Rendite.

ereits im Mai vergangenen Jahres hatte die Bafin ihr Merkblatt zu sogenannten wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen veröffentlicht. Außerdem hat sie einzelne Produkte analysiert und Ausreißer bei den Effektivkosten, Abschlussprovisionen und Stornoquoten gesucht. Dabei sind 13 Lebensversicherer aufgefallen, welche die Branchenkontrolleure genauer geprüft haben. Das Ergebnis: Neben formalen Defiziten genügten manche Versicherer bei Weitem nicht den Vorgaben des Bafin-Merkblatts, berichtet die Bonner Aufsichtsbehörde. „Was wir bislang herausgefunden haben, entspricht nicht unseren Erwartungen“, so Wiens.

Effektivkosten mindern die jährliche Rendite

Ein Dorn im Auge ist der Bafin insbesondere die Höhe der Effektivkosten. Sie mindern die jährliche Rendite des jeweiligen Produkts und damit auch seinen Kundennutzen, der angemessen sein soll. Einige Branchenvertreter seien zudem mit sehr hohen Stornoquoten kurz nach Vertragsschluss negativ aufgefallen. „Wenn ein Produkt nicht den Bedürfnissen des Zielmarkts entspricht, dann ist das ein Missstand“, drohte Wiens mit dem Einschreiten ihrer Beamten. „Wir können beispielsweise den Vertrieb von Produkten untersagen oder Maßnahmen gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern verhängen, wenn deren fachliche Eignung angesichts von Missständen in Frage steht“, sagte die ehemalige Baloise-Managerin und Nachfolgerin des heutigen Generali-Aufsichtsrats Frank Grund.

Fragwürdige Rückvergütungen an die Vertriebspartner

Bei einigen Fondspolicen erschienen den Bafin-Prüfern auch die Rückvergütungen der Fondsgesellschaften an die Vertriebspartner „mehr als fragwürdig“. Weil auch diese Kosten von den Kunden getragen werden, müsste ihnen eigentlich ein angemessener Kundennutzen gegenüberstehen. „Ich möchte es klar sagen: Solche Praktiken, die einseitig zu Lasten der Kundinnen und Kunden gehen, sind nicht akzeptabel“, machte Wiens ihren Unmut deutlich. Dies sei „ein Missstand, wie er im Buche steht. Genauer gesagt im Versicherungsaufsichtsgesetz.“ Die Exekutivdirektorin für Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der Bafin kündigt an: „Solche Missstände wollen wir beseitigen. Natürlich schauen wir uns dazu jeden Fall genau an.“

„Nur der Vertrieb und die Versicherer profitieren“

Am liebsten wäre es der obersten Versicherungsaufseherin, wenn die Behörde gar nicht erst Zwangsmaßnahmen ergreifen muss. Dazu müssten alle Lebensversicherungen am Markt nicht nur den Anbietern nutzen, sondern auch den Versicherten.

Für Bianca Boss steht jedoch auch jetzt schon fest: „Eine kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen, ist ein Fehler. Denn davon profitieren letztlich nur der Vertrieb und die Versicherer“, sagt die BdV-Vorständin. „Versicherte merken meist leider zu spät, dass sie bei diesem Produkt nur draufzahlen.“ Auch wenn eine Fondspolice bis zum vorgesehenen Ende durchgehalten wird, sei die Rendite eines Fondssparplans bei einem üblichen Verlauf meist höher.

Ausstieg aus kapitalbildenden Versicherungen

Denn Boss rät zur Vorsicht: „Enthält die Lebensversicherung einen wichtigen Risikoschutz, beispielsweise für den Todesfall oder eine Zusatzversicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit mit einem Rentenanspruch, sollte man zuerst prüfen, ob der Risikoschutz verzichtbar ist oder anderweitig abgesichert werden kann.“

Wir prüfen ihre bestehenden Lebensversicherungsverträge auf Rückabwicklung. Dadurch erhalten Sie eine sogenannte Nutzungsentschädigung zzgl. auf ihren augebnlicklichen Rückaufswert on Top. Oftmals ist es sinnvoller aus trägen nicht mehr zeitlich orientierten Finanzprodukten auszusteigen, bevor Vertrieb, Verwaltung und Provisionskosten den Vertrag unretabel machen.

Hier über uns:
https://compare-vergleiche.de/unsere-kompetenzen/fehlerhafter-widerruf/

Prüfungsanfrage unverbindlich und kostenfrei:
https://compare-vergleiche.de/anfrage/

Ihr compare-Team

Von Anfang an ohne Risiko: Fragen Sie unverbindlich und kostenlos über unser Anfrageformular bei uns an, und lassen Sie sich beraten!

ACHTUNG Bombshell:BGH-Entscheidung: Sparkasse verliert Maklergebühr aufgrund falscher Widerrufsbelehrungürzlich hat der ...
29/11/2023

ACHTUNG Bombshell:

BGH-Entscheidung: Sparkasse verliert Maklergebühr aufgrund falscher Widerrufsbelehrung

ürzlich hat der Bundesgerichtshof ein für die Sparkassen in Bayern weitreichendes, allerdings in der Öffentlichkeit kaum bekanntes Urteil verkündet, aufgrund dessen eine Vielzahl von Käufern, welche auf Vermittlung der Sparkassen eine Immobilie erworben haben, die Rückerstattung der Maklerprovision beanspruchen können.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ist nämlich die Widerrufsbelehrung unwirksam.
Die Immobilien werden meistens über die örtlichen Sparkassenvertrieben, wobei der eigentliche Maklervertrag dann mit der Tochtergesellschaft abgeschlossen wird, nämlich mit der Sparkassen- Immobilien-Vermittlungs GmbH.
In der Widerrufsbelehrung ist zunächst davon die Rede, dass der Kunde - fallsgewünscht - gegenüber der Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs GmbH den Widerruf erklären muss.

Im weiteren Text der Widerrufsbelehrung werden dann allerdings zwei mögliche Empfänger angegeben und zwar zum einen die örtliche Sparkasse, zum anderen eben die Sparkassen- Immobilien-Vermittlungs GmbH.
Dies ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes irreführend und hat zur Folge, dass die Widerrufsbelehrung insgesamt unwirksam ist.
Da der Käufer nicht wirksam über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, hat aus diesem Grund der Lauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist noch nicht begonnen und es kann nach wie vor das Widerrufsrecht ausgeübt und damit die Beauftragung des Maklers widerrufen werden.

Der Widerruf kann auch dann erklärt werden, wenn die Provision bereits gezahlt wurde.
Allerdings besteht Grund zur Eile, da der Widerruf maximal innerhalb einer Frist von einem Jahr und zwei Wochen seit Abschluss des Maklervertrages erfolgen kann.
Wir sind gerne zu einer Überprüfung bereit, ob auch bei Ihnen wirksam der Widerruferklärt werden kann. Dann möchten wir Sie bitten, uns den Maklervertrag bzw. die Provisionsvereinbarung nebst Widerrufsbelehrung sowie die Provisionsrechnung zu übersenden.

Anfrage am besten hier direkt stellen:
https://compare-vergleiche.de/anfrage/

Wir arbeiten auf reinem Erfolgshonorar zusammen mit unseren Partneranwälten.

Kein Erfolg - keine Kosten.

Lediglich im Erfolgsfall erhalten wir ein zuvor ausgemachtes Erfolgshonorar aus der Höhe ihrer bereits gezahlten Maklerprovision, diese von unseren Fachanwälten wieder zurückgeholt wird.

Sollten Sie vor kurzen erst eine immobilie gekauft und die Maklerkosten noch nicht bezahlt haben, so wehren unsere Fachanwälte direkt die offene Maklerrechnung ab, so dass diese erst überhaupt nicht zur Zahlung fällig wird.

Ihr compare-Team

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31/03/2023
Bausparvertrag gekündigt - Was kann ich tun?Immer wieder werden gutverzinste Bausparverträge durch die Bausparkassen ein...
25/03/2023

Bausparvertrag gekündigt - Was kann ich tun?

Immer wieder werden gutverzinste Bausparverträge durch die Bausparkassen einseitig gekündigt. Der Ärger der Sparer ist dabei verständlicherweise groß.

In den Neunziger und Nuller Jahren wurden vielen Anlegern Bausparverträge mit hohen Zinssätzen schmackhaft gemacht. Nach der Zinswende mit massiv fallenden Einlagezinsen versuchen sich die Bausparkassen durch Eigenkündigungen von den für sie teuren Altverträgen zu lösen, ganz zum Ärger der Anleger, welche auf eine lukrative und vor allem unbefristete Kapitalanlage vertraut haben.

Der BGH hat nun in einer Grundsatzentscheidung - BGH, Urteile v. 21.02.2017, Az.: XI ZR 185/16 u. XI ZR 271/16 – entschieden, dass Kündigungen durch die Bausparkassen rechtmäßig sein können und gleich die entsprechenden Kriterien dazu festgelegt.
Wann die Kündigung rechtens ist:

Wurde schon die gesamte Bausparsumme angespart, kann die Bausparkasse Ihren Bausparvertrag kündigen.
Die Bausparkasse darf auch kündigen, wenn der Bausparvertrag seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif ist.

Wann ist keine Kündigung möglich:

Bei Bausparverträgen mit einem Treue- oder Zinsbonus darf die Bausparkasse diesen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife nicht kündigen.
Die Zehn-Jahres-Frist beginnt in diesem Fall erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Bausparer Anspruch auf seinen Zinsbonus hat.

Sie haben eine Kündigung erhalten? - Wir helfen Ihnen!

Dass die Kündigung rechtmäßig sein kann, haben wir Ihnen bereits gezeigt. Dass die Urteile des BGH allerdings von den Bausparkassen auch für unberechtigte Kündigungen als Argument herangezogen werden ist traurige Realität und gelebte Praxis zugleich.
Wir empfehlen deshalb:

Finden Sie sich nicht einfach mit der Kündigung Ihres Bausparvertrages ab!
Prüfen Sie genau den angegebenen Grund für die Kündigung.
Haben Sie einen Vertrag mit Treue- und Zinsbonus?

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen Ihnen dabei!

Wir überprüfen für Sie Ihren Vertrag sowie die Wirksamkeit der Kündigung. Sollte die Kündigung unwirksam sein, übernehmen wir für Sie alle weiteren Schritte, damit Sie zu Ihrem Recht kommen – Es geht um Ihr Geld!

Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenfrei zur Absprache weiterer Vorgehensweise unter:

[email protected]

oder direkt telefonisch unter:
09704-8263038

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Falls Sie keine Rechtschutzversicherung haben, können wir als ihr Streitkostenfinanzierer auftreten und übernehmen alle anfallenden Rechtsanwaltskosten für Sie.

Im Erfolgsfall erhalten wir dann ein zuvor mit Ihnen ausgemachtes Erfolgshonorar.

Ihr compare-Team

Ihr Streitkostenfinanzierer in Sachen Kapitalanlagen aller Art, Schrottimmobilien, Fonds, Beteiligungen, Lebensversicherungen.

25/03/2023

Fahrlässigkeit reicht künftig
EuGH erleichtert Schadensersatzklagen wegen Abgastechnik

Bisher bleibt Mercedes-Benz in Deutschland von Schadensersatzklagen verschont, das könnte sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nun ändern. Der legt fest, dass künftig nicht mehr bewusste Täuschung, sondern Fahrlässigkeit als Grund für eine Haftung ausreicht. Nun sind die deutschen Richter am Zug.

Wer ein Auto mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft hat, hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) deutlich bessere Chancen auf Schadenersatz. Autohersteller können auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt haben. Das entschied der EuGH in Luxemburg und versetzte damit Autoherstellern einen empfindlichen Schlag. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bislang deutlich industriefreundlicher geurteilt.

Der Schadenersatzanspruch bestehe aber nur, soweit die Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung unzulässig und dem Käufer tatsächlich ein Schaden entstanden sei, so der EuGH. Ob die Abschalteinrichtung, hier ein sogenanntes Thermofenster von Mercedes, gegen das Gesetz verstößt, hat der Gerichtshof nicht entschieden. Das müssen deutsche Gerichte klären. Hintergrund des Verfahrens war eine Schadenersatz-Klage aus Deutschland gegen den Stuttgarter Autobauer. Der EuGH hatte in vergangenen Urteilen allerdings klargestellt, dass Thermofenster nur in ganz engen Grenzen als zulässig anzusehen sind.

Thermofenster sind Teil der Motorensteuerung, die bei kühleren Temperaturen die Abgasreinigung drosseln. Autohersteller argumentieren, das sei notwendig, um den Motor zu schützen. Mercedes gab sich nach dem Urteil gelassen: "Mercedes-Benz-Fahrzeuge, die von einem Rückruf betroffen waren oder sind, können nach entsprechenden Software-Updates dauerhaft weiter uneingeschränkt genutzt werden. Wie nationale Gerichte die Entscheidung des EuGH in Bezug auf das nationale Recht anwenden werden, bleibt abzuwarten", teilte der Autohersteller nach dem Urteil mit.
Beim BGH liegen 1900 Beschwerden und Revisionen vor

Die Entscheidung aus Luxemburg dürfte große Auswirkungen auf viele Fälle in Deutschland haben. Um das EuGH-Urteil abzuwarten, hatten Gerichte aller Instanzen massenhaft Diesel-Verfahren auf Eis gelegt, bei denen es auf diese Frage ankommt. Allein beim BGH sind im Moment mehr als 1900 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden anhängig, die deutliche Mehrzahl war wegen des EuGH-Verfahrens erst einmal zurückgestellt worden.

Denn beim BGH hatten Klägerinnen und Kläger bisher nur dann eine Chance auf Schadenersatz, wenn sie vom Hersteller bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden. Diese strengen Kriterien waren nur beim VW-Skandalmotor EA189 erfüllt. Dem EuGH genügt nun fahrlässiges Handeln - was sich leichter nachweisen lässt.
Umwelthilfe spricht von "Meilenstein"

Der ADAC wertete die Entscheidung daher als "gutes Signal für den Verbraucherschutz". Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte das Urteil: "Für die betrogenen Verbraucherinnen und Verbraucher ist das heutige Urteil ein Meilenstein", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Von der Entscheidung seien bis zu zehn Millionen Besitzerinnen und Besitzer von Diesel-Autos betroffen. Thermofenster wie im aktuellen Urteil wurden auch von anderen Herstellern standardmäßig eingesetzt.

Da sich das EuGH-Urteil auf unzulässige Abschalteinrichtungen allgemein bezieht, könnte es auch auf andere Funktionalitäten in der Abgastechnik von Diesel-Autos übertragbar sein, die derzeit von Gerichten unter die Lupe genommen werden. Mercedes-Konkurrent VW teilte dazu mit: "Der EuGH beantwortet hier abstrakte rechtliche Fragen, die allein die Auslegung des Europarechts betreffen."

Der Ball liegt nun bei den deutschen Gerichten, vor allem beim BGH. Der "Dieselsenat" des BGH hat für den 8. Mai bereits eine Verhandlung terminiert, in der er die sich "möglicherweise ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht" erörtern will, um den unteren Instanzen möglichst schnell Leitlinien an die Hand zu geben. Denn mit dem EuGH-Urteil sind noch längst nicht alle Fragen geklärt. Offen ist zum Beispiel, wie viel Geld betroffenen Autokäufern gegebenenfalls zusteht.

Quelle: ntv.de, als/AFP/dpa

Was - kann - das für Sie bedeuten als betroffener Dieselfahrer?

Für Sie kann das bedeuten, dass Sie durch juristische Hilfe eines Fachanwalts eine Schadenersatzzahlung von ihrem Hersteller erhalten können, sofern Sie als - geschädigter Dieselfahrer - dagegen vorgehen.

Was muss ich dafür als geschädigter Dieselfahrer tun?

Ganz einfach, schicken Sie uns ihren Fahrzeugschein unverbindlich und selbstverständlich kostenfrei zur Erstprüfung an folgende E-Mailadresse:

[email protected]

oder direkt telefonisch unter
09704-8263038 od. 0160-7844128 anfragen

Unsere Fachanwälte prüfen dann ihr Dieselfahrzeug anhand der vorliegenden Daten, ob dies davon betroffen ist. Sollte das der Fall sein, kontaktieren wir Sie unverbindlich, ob unsere Fachanwälte eine Schadenersatzzahlung an den Hersteller stellen sollen.

Anfallende Rechtsanwaltkosten übernimmt i.d.R. ihre ganz normale Rechtschutzversicherung / oder Verkehrsrechtschutzversicherung.

Selbst die Anfrage zu Kostenübernahme der Rechtsanwaltskosten an ihre Rechtschutzversicherung (kurz Deckungsanfrage genannt) übernehmen unsere Fachanwälte für Sie.

Sie müssen sich um nichts kümmern.

Im besten Fall erhalten Sie eine durchaus akzeptable Schadenersatzzahlung die unsere Fachanwälte für Sie vom Hersteller entweder außergerichtlich / oder gerichtlich erstreiten. Sie können ihr Fahrzeug ganz normal weiterfahren, ohne dies zurückzugeben.

Sie sehen, Sie haben nichts zu verlieren und können nur gewinnen.

Wir freuen uns auf ihre Anfrage.

Ihr compare-Team

01/01/2022

Wir wünschen allen ein wundervolles 2022. Bleiben Sie gesund und Kopf hoch, alles wird Gut.

Ihr compare-Team

01/12/2021

Adresse

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Ramsthal
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