07/09/2026
Der EU AI Act setzt klare Grenzen. Bestimmte KI-Praktiken sind bereits seit Februar 2025 untersagt. Dazu gehören beispielsweise bestimmte manipulative oder ausnutzende Verfahren, Social Scoring und einzelne besonders eingriffsintensive biometrische Anwendungen. Auch die Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich verboten, soweit keine enge Ausnahme greift.
Für Unternehmer bedeutet das: Neue Tools dürfen nicht allein nach Funktionsumfang und Preis ausgewählt werden. Entscheidend ist auch, wie sie Menschen bewerten, beeinflussen oder kategorisieren. Besonders bei Personal, Überwachung und sensiblen Personendaten lohnt sich eine frühe Prüfung.
Gibt es bei Ihrer Tool-Auswahl bereits eine feste Stop-Frage für unzulässige Anwendungen?