Haus und Garten Dienstleistungen

Haus und Garten Dienstleistungen Wir entsorgen Altmetalle+Schrott! So wie Haushaltauflösung Entrümpelung. Schau mal vorbei!

22/03/2017

Etwas Wissenswertes:
§39 Bundesnaturschutzgesetz
Absatz 5 Satz 2 Auszug zubeachten:
2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

22/03/2017

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Adresse

Oberzissen
56651

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