22/11/2024
Pendlerpauschale: Ausgaben über die Steuer zurückholen
Pendeln kostet Zeit, nicht selten Nerven – und oft auch eine Menge Geld. Immerhin: Ein Teil der Ausgaben lässt sich über die Steuer zurückholen.
Millionen von Berufspendlerinnen und -pendlern fahren nahezu täglich zur Arbeit. Das Finanzamt unterstützt sie mit der sogenannten Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt. Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte erkennt es pro Arbeitstag und Kilometer der einfachen Wegstrecke 30 Cent an. Ab dem 21. Entfernungskilometer sind es seit dem Veranlagungsjahr 2022 sogar 38 Cent.
Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann die Entfernungspauschale unbegrenzt steuerlich geltend machen – sofern die berechneten Kilometer der einfachen Wegstrecke auch tatsächlich gefahren wurden.
Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin pendelt an 220 Tagen des Jahres 45 Kilometer zur Arbeit. Seit dem Veranlagungszeitraum 2022, also auch für 2023 und 2024, kann sie damit insgesamt 3.410 Euro Pendlerpauschale geltend machen:
• 220 Arbeitstage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 1.320 Euro
• 220 Arbeitstage x 25 Kilometer x 0,38 Euro = 2.090 Euro
Mit Auto, Fahrrad und der Bahn zur Arbeit
Nicht alle Arbeitnehmenden fahren von zu Hause direkt mit einem Verkehrsmittel zur Arbeit. Viele müssen erst mit dem Auto oder Fahrrad zum Bahnhof und fahren von dort aus mit dem Zug weiter. Andere wechseln ihr Fahrzeug je nach Saison: Sie sind beispielsweise im Sommer mit dem Motorrad und im Winter mit dem Zug unterwegs.
Wer unterschiedliche Verkehrsmittel für eine Wegstrecke benutzt, muss bei der Berechnung der Pendlerpauschale Folgendes beachten: Für jede Teilstrecke wird die Entfernungspauschale einzeln ermittelt. Die Kosten für die Teilstrecke, die mit dem eigenen Fahrzeug zurückgelegt werden – zum Beispiel die Fahrt mit dem Auto zum Bahnhof –, können in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Die Fahrtkosten für die Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind dagegen auf maximal 4.500 Euro im Jahr begrenzt.
Sie haben noch Fragen? Herr Gökan Akan leitet die VLH-Beratungsstelle in 31582 Nienburg / Weser und steht Ihnen gerne zur Verfügung: Melden Sie sich: 05021 – 9171961 – Mobil: 0176 – 34531019 (gern auch Via WhatsApp) oder klassisch per Mail: [email protected]
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