05/10/2025
geplant? geplant? geplant? geplant? Dann Achtung: • Wenn dein Gebäude vor 1993 gebaut wurde, musst du vor Beginn von Bauarbeiten prüfen lassen, ob Asbest enthalten ist.
• Diese Untersuchung darf nur durch einen Sachkundigen nach TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) erfolgen.
• Die Pflicht ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Arbeitsschutzvorschriften. ⚠️ Stichtag Asbest: 31. Oktober 1993
Alles, was davor gebaut wurde, kann Asbest enthalten! Unter www.asbestscout.de - erklärt euch das Sachverständigen Büro Walter alles, was bei so genannten ASI Arbeiten zu beachten ist!