11/08/2026
Neues Schuljahr, neue Anwärter.
Im Norden startet die Verbeamtung zum 1. August, im Süden zum 1. September. Für dich heißt das: Referendare, Lehramtsanwärter, Polizeianwärter, Feuerwehrleute und Soldaten stehen jetzt gleichzeitig vor derselben Frage. Wie sichere ich den Teil ab, den die Beihilfe nicht übernimmt?
Drei Punkte, die im Gespräch fast immer den Unterschied machen:
Die Beihilfe deckt in der Regel mindestens 50 Prozent. Der Rest gehört in einen beihilfekonformen Tarif, sonst bleibt eine Lücke, die im Ernstfall richtig teuer wird.
Anwärtertarife bieten vollen Schutz zu Ausbildungskonditionen. Das ist für junge Beamte oft das entscheidende Argument, weil das Budget in der Anwärterzeit knapp ist.
Der Gesundheitszustand von heute ist der günstigste, den dein Kunde je haben wird. Wer früh abschließt, konserviert ihn. Bei Anwärtern mit Heilfürsorge, etwa bei Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr, übernimmt das eine Anwartschaftsversicherung, damit der Schutz später ohne erneute Gesundheitsprüfung auflebt.
Und genau da wird es unübersichtlich: Ob die Beihilfe oder die Heilfürsorge greift, hängt vom Bundesland und vom Dienstherrn ab. In manchen Ländern gibt es sogar ein Wahlrecht. 👀
Wenn du gerade einen Anwärter berätst und nicht sicher bist, welche Regelung greift, schreib uns. Wir schauen gemeinsam drauf. 💬