01/09/2026
📢 Ab heute gilt’s: Das 9. StBerRÄndG ist in Kraft getreten – und bringt spürbare Änderungen für Lohnsteuerhilfevereine! 🧾✨
✅ Die bisherigen Einnahmegrenzen von 18.000 € (bzw. 36.000 € bei Zusammenveranlagung) für Vermietung & Verpachtung, Kapitalvermögen und private Veräußerungsgeschäfte entfallen ab sofort komplett