18/07/2026
❄️ BGH stärkt Rechte von Wohnungseigentümern bei Klimaanlagen!
Die Sommer werden heißer – und der Bundesgerichtshof (BGH) trägt dieser Entwicklung Rechnung.
📢 Das Urteil: Wohnungseigentümer können grundsätzlich verlangen, dass ihnen der Einbau eines Split-Klimageräts gestattet wird – selbst wenn die Eigentümergemeinschaft zunächst dagegen stimmt. Voraussetzung ist, dass andere Eigentümer nicht über das unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt werden. Bloße Befürchtungen, etwa wegen möglicher Geräusche oder warmer Abluft, reichen für eine Ablehnung nicht aus. (Bundesgerichtshof)
⚖️ Wichtig: Das bedeutet keinen Freifahrtschein. Der Einbau bleibt eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum und muss weiterhin beschlossen werden. Verweigert die Gemeinschaft die Zustimmung jedoch ohne tragfähige Gründe, kann ein Anspruch auf Gestattung bestehen. (Bundesgerichtshof)
💡 Praxis-Tipp: Wer eine Split-Klimaanlage einbauen möchte, sollte seinen Antrag sorgfältig vorbereiten und darlegen, dass Lärm-, Optik- und sonstige Beeinträchtigungen möglichst gering sind.
📍BGH, Urteil vom 17.07.2026 – Az. V ZR 162/25
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