Verbandsgemeinde Goldene Aue

Verbandsgemeinde Goldene Aue Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Verbandsgemeinde Goldene Aue, Dienstleister, Lange Straße 8, Kelbra.

https://www.vwg-goldene-aue.de/jobs/anzeigen.php?id=16796
27/07/2026

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Stellenausschreibung Stellenausschreibung Sachbearbeiter (m/w/d) Personenstandswesen / Einwohnermeldeamt / WahlenStellenausschreibung Sachbearbeiter (m/w/d) Personenstandswesen / Einwohnermeldeamt / WahlenStellenausschreibung Sachbearbeiter (m/w/d) Personenstandswesen / Einwohnermeldeamt / WahlenSte...

17/07/2026

Das Hochwasser an der Helme 2023/24 hat gezeigt: Gut ausgestattete Wasserwehren sind unverzichtbar. Das Umweltministerium unterstützt deshalb die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ mit 182.000 Euro aus dem Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ für moderne Technik und besseren Hochwasserschutz.

Alle Infos: https://lsaurl.de/Ixc2jx

17/07/2026

Staatssekretär Steffen Eichner überreicht einen Förderbescheid über 182.000 Euro an den Verbandsgemeindebürgermeister Michael Peckruhn. Was damit finanziert wird.

Vollsperrung Martinsrieth – Verbindungsweg nach OberröblingenAufgrund von Umverlegungsarbeiten im Zuge der Baumaßnahme z...
15/07/2026

Vollsperrung Martinsrieth – Verbindungsweg nach Oberröblingen

Aufgrund von Umverlegungsarbeiten im Zuge der Baumaßnahme zur Erneuerung des Durchlasses in Martinsrieth muss der Verbindungsweg nach Oberröblingen vollgesperrt werden. Die Baumaßnahme soll am Montag, den 20.07.2026 beginnen und dauert voraussichtlich vier Wochen an. Der landwirtschaftliche Weg ist bis zum Baustellenbereich frei.

12/06/2026

Ausschreibung

In der „Verbandsgemeinde Goldene Aue“ wird gemäß Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2001 (GVBI. LSA S. 214) zuletzt geän-dert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. März 2021 (GVBl. LSA S. 88, 89)

1 Schiedspersongesucht.

Der Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ umfasst die Gemeinde Berga mit den Ortsteilen Bösenrode und Rosperwenda; die Gemeinde Brücken-Hackpfüffel mit den Ortsteilen Brücken (Helme) und Hackpfüffel; die Gemeinde Edersleben; die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) mit den Ortsteilen Sittendorf, Thürungen und Tilleda (Kyffhäuser); sowie sie Gemeinde Wallhausen mit den Ortsteilen Hohlstedt, Martinsrieth und Riethnordhausen.

Die Schiedsstelle der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ wird gemäß § 2 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes LSA (SchStG LSA) von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedsperson) wahrgenommen. Die künftige Schiedsperson ist gemäß § 2 SchStG LSA ehrenamtlich tätig und wird laut § 4 Abs. 1 SchStG LSA eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.

Voraussetzungen:

- Die Schiedsperson muss gemäß § 3 SchStG LSA nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und soll ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk haben.
- Die Schiedsperson sollte bei Amtsbeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben und Interesse an juristischen Vorgängen mitbringen, wobei juristische Vorkenntnisse wünschenswert wären.

Als Schiedsperson ist ausgeschlossen:

- wer infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
- wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- wer in Vermögensverfall geraten ist.

Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ und die Leitung des Amtsgerichts können zur Prüfung der Eignung gemäß § 3 Abs. 4 SchStG LSA personenbezogene Daten über die zu wählende oder zu betätigende Person erheben.

Aufgaben:
- Der Schiedsstelle obliegt die Durchführung eines Schlichtungserfahrens in folgenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
1. über vermögensrechtliche Ansprüche
2. über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind, sowie
3. in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht.

Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleiches beizulegen.
Die künftige Schiedsperson wird durch den Verbandsgemeinderat vorgeschlagen.
Sie bedürfen der Bestätigung durch die Direktion des Amtsgerichtes Sangerhausen.
Sie werden durch diese in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und Lebenslauf mit Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 01.08.2026 an die

Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
-Wahl der Schiedsperson-
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)

oder als Mail an : [email protected]

https://www.vwg-goldene-aue.de/news/1/1248737
11/06/2026

https://www.vwg-goldene-aue.de/news/1/1248737

P r e s s e m i t t e i l u n g Schrott sammeln für den guten Zweck! Große Sammelaktion für Kitas und Grundschulen der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ Kelbra Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ startet gemeinsam mit der Firma S1 Recycling GmbH & Co. KG eine Schrott-Sammelaktion zugunste...

28/04/2026

- Ausschreibung -

In der „Verbandsgemeinde Goldene Aue“ wird gemäß Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2001 (GVBI. LSA S. 214) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. März 2021 (GVBl. LSA S. 88, 89) eine Schiedsperson gesucht.

Der Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ umfasst die Gemeinde Berga mit den Ortsteilen Bösenrode und Rosperwenda; die Gemeinde Brücken-Hackpfüffel mit den Ortsteilen Brücken (Helme) und Hackpfüffel; die Gemeinde Edersleben; die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) mit den Ortsteilen Sittendorf, Thürungen und Tilleda (Kyffhäuser); sowie sie Gemeinde Wallhausen mit den Ortsteilen Hohlstedt, Martinsrieth und Riethnordhausen.

Die Schiedsstelle der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ wird gemäß § 2 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes LSA (SchStG LSA) von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedsperson) wahrgenommen. Die künftige Schiedsperson ist gemäß § 2 SchStG LSA ehrenamtlich tätig und wird laut § 4 Abs. 1 SchStG LSA eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.

Voraussetzungen:
Die Schiedsperson muss gemäß § 3 SchStG LSA nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und soll ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk haben.
Die Schiedsperson sollte bei Amtsbeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben und Interesse an juristischen Vorgängen mitbringen, wobei juristische Vorkenntnisse wünschenswert wären.

Als Schiedsperson ist ausgeschlossen,
- wer infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
- wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- wer in Vermögensverfall geraten ist.

Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ und die Leitung des Amtsgerichts können zur Prüfung der Eignung gemäß § 3 Abs. 4 SchStG LSA personenbezogene Daten über die zu wählende oder zu betätigende Person erheben.

Aufgaben:
Der Schiedsstelle obliegt die Durchführung eines Schlichtungserfahrens in folgenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:

1. über vermögensrechtliche Ansprüche
2. über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind, sowie
3. in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht.

Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleiches beizulegen.
Die künftige Schiedsperson wird durch den Verbandsgemeinderat vorgeschlagen.
Sie bedürfen der Bestätigung durch die Direktion des Amtsgerichtes Sangerhausen.
Sie werden durch diese in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und Lebenslauf mit Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 13.05.2026 an die

Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
-Wahl der Schiedsperson-
Lange Straße 8
06537 Kelbra (Kyffhäuser)

Adresse

Lange Straße 8
Kelbra
06537

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Dienstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
Donnerstag 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Freitag 09:00 - 11:30

Telefon

+49346513830

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