27/08/2026
🚗 Unfall auf dem Einkaufsparkplatz – wer haftet?
Viele denken: „Keine Schilder = rechts vor links.“
❌ So einfach ist es auf Parkplätzen nicht.
Der BGH hat mit Urteil vom 22.11.2022 – VI ZR 344/21 klargestellt: Auf einem Parkplatz gelten die Regeln „rechts vor links“ nicht automatisch, wenn die Fahrgassen keinen eindeutigen Straßencharakter haben.
Stattdessen gilt die besondere gegenseitige Rücksichtnahmepflicht nach § 1 StVO.
👉 Deshalb müssen alle Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam und vorsichtig fahren.
Und genau deshalb kann es bei einem Unfall zu einer Haftungsteilung, z. B. 50/50, kommen.
⚠️ Unser Tipp:
Vor Ort kein vorschnelles Schuldanerkenntnis abgeben!
Wer sagt „Ich bin schuld“ oder ein entsprechendes Formular unterschreibt, kann sich dadurch bei der späteren Schadenregulierung unnötig in eine schlechte Position bringen.
📌 Erst den Unfallhergang, die örtliche Situation und die Beweislage prüfen lassen – dann die Haftungsfrage beurteilen.
BGH, Urteil vom 22.11.2022 – VI ZR 344/21
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