08/03/2021
Nicht wenige Vermieter haben derzeit mit enormen Mietausfällen zu kämpfen, besonders im Bereich Gewerbeimmobilien / Ladenlokale. Wenn es auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, sollte man dennoch den Erlass der Grundsteuer beantragen.
Vermieter, die erhebliche Mietausfälle hatten, können einen Teilerlass der Grundsteuer verlangen. Anträge für 2020 sind bis 31.3.2021 möglich.