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Sonntagsrätsel - Finde die Fehler beim gebotenen Baumschutz auf Baustellen..........
22/08/2026

Sonntagsrätsel - Finde die Fehler beim gebotenen Baumschutz auf Baustellen..........

KI-visualisierter Netzfund eines Saugbaggereinsatzes in der Brandheider Straße in Elverdissen>>>Finde den Fehler!
22/08/2026

KI-visualisierter Netzfund eines Saugbaggereinsatzes in der Brandheider Straße in Elverdissen>>>Finde den Fehler!

22/08/2026
21/08/2026
Diese Eingabe berührt aufgrund des dargelegten Sachverhalts möglicherweise die gesetzlichen Aufgabenbereiche verschieden...
20/08/2026

Diese Eingabe berührt aufgrund des dargelegten Sachverhalts möglicherweise die gesetzlichen Aufgabenbereiche verschiedener Fachressorts der Bezirksregierung Detmold:

· Natur- und Umweltschutz: Höhere Fachaufsicht bezüglich des Baum- und Artenschutzes.

· Wasserwirtschaft: Überprüfung des Realvollzugs bei gravierenden Eingriffen in das hydrostatische Gefüge (Wasserhaltung).

· Bodenschutz: Prüfung bodenschutzrechtlicher Pflichten auf sensiblen Kinderspielflächen (BBodSchG).

· Denkmalschutz: Schutz historischer Baudenkmäler vor bodenmechanischen Gefährdungen und Setzungen (DSchG NRW).

· Kommunalaufsicht: Aufsichtsrechtliche Prüfung bezüglich des ordnungsbehördlichen Handelns der Stadt- und Kreisverwaltung Herford.

STREITGEGENSTAND: Hydrologischer Realvollzug beim städtischen Bauvorhaben „Turnhalle Grundschule Stiftberg“ (Kreis Herford) / Prüfung einer möglicherweise erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis, denkmalrechtlicher Gefährdungsfaktoren (DSchG NRW), bodenmechanischer Setzungsrisiken sowie bodenschutzrechtlicher Pflichten auf Kinderspielflächen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Dezernatsleitungen,

zur Ergänzung der anhängigen Fachaufsichtsverfahren bezüglich der kommunalen Vollzugskontrollen im Kreis Herford wird den zuständigen Fach- und Aufsichtsbehörden der Bezirksregierung Detmold nachrichtlich ein tagesaktueller Sachstand zur Kenntnis gereicht.

Im Rahmen des städtischen Bauvorhabens „Neubau Sporthalle Grundschule Stiftberg“ (Bautiefe laut öffentlich zugänglichen Medienberichten bis zu 7 Meter am Hang des Stiftbergs) hat das Immobilienmanagement der Stadt (IAB) mit behördlichem Schriftsatz vom 18.08.2026 die Durchführung einer kontinuierlichen, offenen Wasserhaltung im Bereich der Baugrube offiziell bestätigt.

Aus sachverständiger Sicht und unter Berücksichtigung der spezifischen lokalen Gegebenheiten (Lias-Schiefertonlagen und bindige Geschiebelehme) ergeben sich hieraus für die übergeordneten Kontrollinstanzen möglicherweise maßgebliche Prüfungsaspekte, die eine nähere Verifizierung der behördlichen Genehmigungslage erfordern können:

1. Hydrologische Kausalität und Prüfung nach §§ 8-10 WHG:
Die Vor-Ort-Verantwortlichen stufen die Maßnahme im behördlichen Schriftverkehr vom 18.08.2026 als „erlaubnisfreie offene Wasserhaltung von Schichtenwasser“ ein. Geologisch ist der Stiftberg im Untergrund durch wasserundurchlässige Jura-Schiefertonlagen (Lias-Tone) geprägt, auf welchen das Sickerwasser der Hanglage unweigerlich oberflächennah abströmt. Das kontinuierliche Abpumpen aus einer Baugrube mit einer dokumentierten Tiefe von bis zu 7 Metern erzeugt physikalisch zwingend einen hydrostatischen Absenktrichter, welcher dem umliegenden Bodenkörper das kapillare Wasser entzieht. Da im Boden zirkulierendes Schichtenwasser rechtlich dem Grundwasserbegriff zuzuordnen ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG), besteht aufgrund der räumlichen Dimensionen der begründete Verdacht, dass die Voraussetzungen für eine Erlaubnisfreiheit nach § 46 WHG mangels Unerheblichkeit der Auswirkungen auf den Naturhaushalt nicht gegeben sein könnten. Es bedarf daher einer Überprüfung durch die übergeordnete Fachaufsicht, ob für diesen Tiefeneingriff eine möglicherweise erforderliche, formelle wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8-10 WHG durch die Untere Wasserbehörde (UWB) erteilt wurde.

2. Bodenmechanisches Risiko potenzieller Bodensenkungen im Dürrekontext:
Die über den Schieferplatten lagernden Geschiebelehme weisen ein ausgeprägtes hydro-mechanisches Schwindungs- und Setzungsverhalten bei akutem Wasserentzug auf. Laut aktuellem Dürremonitor des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) liegt in der Region eine außergewöhnliche Dürre im Gesamtboden vor. Die ungesteuerte Entwässerung des Hangsediments durch die städtischen Baugrubenpumpen entzieht dem bindigen Boden das verbliebene Porenwasser. Dies führt zu einer Volumenschrumpfung (Konsolidierung) des Untergrunds. Hieraus resultiert die akute Gefahr von unkontrollierten Bodensenkungen und Setzungen im gesamten betroffenen Hangbereich. Dies gefährdet nicht nur die vitale Rhizosphäre des geschützten Altbaumbestandes, sondern bedroht möglicherweise unmittelbar die bauliche Substanz der angrenzenden Quartiersbebauung.

3. Denkmalrechtliche Relevanz nach dem DSchG NRW / Historische Stiftskirche:
Das städtische Großprojekt musste laut offiziellen Medienberichten des Westfalen-Blatts ausschließlich aus Gründen des Sichtachsenschutzes für das unmittelbar benachbarte Baudenkmal (historische Marienkirche/Stiftskirche) unter immensem finanziellem Mehraufwand (700.000 Euro allein für den Tiefenaushub) in diese extreme Tiefe von 7 Metern gezwungen werden. Die Denkmalsensibilität des Standorts war der Bauherrin somit qualifiziert bekannt. Die durch den künstlichen Wasserentzug drohenden Bodensenkungen im Hangbereich berühren im Kern die Fundamentstatik des geschützten Kirchenbauwerks. Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) ist jede Einwirkung auf die Substanz oder das Erscheinungsbild eines Baudenkmals erlaubnispflichtig; zudem verbietet das Gesetz Maßnahmen, die den Bestand eines Denkmals gefährden können. Das unüberwachte Abpumpen ohne ein hydrostatisches Beweissicherungs- und Setzungsmonitoring stellt eine potenzielle Gefährdung des Kulturguts nach dem DSchG NRW dar, die von der Oberen Denkmalbehörde möglicherweise zu prüfen ist.

4. Bodenschutzrechtliche Relevanz der Verregnung im Bereich sensibler Nutzungen / Kindergarten und Schule:
Die Baugrube befindet sich topografisch direkt hangabwärts des erhöht liegenden historischen Friedhofskörpers, sodass das Schichtenwasser diesen Bodenbereich passiert. Das IAB hat mit Stellungnahme vom 18.08.2026 schriftlich bestätigt, dass das anfallende, unfiltrierte Baugrubenwasser im unmittelbaren Aufenthalts- und Spielbereich des angrenzenden Kindergartens sowie der Grundschule verregnet wird. Das großflächige Ausbringen von unfiltriertem Wasser, welches den Einzugsbereich eines Friedhofs passiert hat und baubedingt mit hochalkalischen Zementsuspensionen belastet sein kann, tangiert direkt die strengen Vorsorge- und Prüfwerte des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) für Kinderspielflächen. Die Nutzung eines sensiblen Schutzbereichs für Kinder als unkontrollierte Sickerfläche für Baustellenabwässer begründet den Anfangsverdacht einer unzulässigen Bodenbeeinträchtigung im Sinne der Umweltstraftatbestände (§ 324a StGB).

Die Bezirksregierung Detmold wird über diesen dokumentierten Realvollzug sowie über das fruchtlose Verstreichen einer ordnungsbehördlichen Aufklärungsfrist gegenüber der Kommunalaufsicht des Kreises Herford (Aufsichtsrüge vom 17.08.2026, abgelaufen am 19.08.2026 um 12:00 Uhr) hiermit qualifiziert in Kenntnis gesetzt.

Zudem liegt eine amtliche Lesebestätigung des Stabsbereichs Recht und Kommunales des Kreises Herford vom 17.08.2026 sowie ein Hinhalteschreiben der Kommunalaufsicht des Kreises Herford vom 18.08.2026 vor.

Die übergeordneten Fach- und Aufsichtsbehörden werden gebeten, diesen Vorgang in die laufenden Prüfungsverfahren einzubeziehen, um eine nachträgliche behördliche Unkenntnis über fortschreitende Substanzschädigungen an geschützten Natur-, Kinder- und Kulturgütern im Regierungsbezirk auszuschließen...

Sehr geehrter Herr Weichselsdorfer, zu Ihrer Anfrage nehmen wir in Vertretung von Herrn Dr. Böhm wie folgt Stellung. Zun...
18/08/2026

Sehr geehrter Herr Weichselsdorfer,

zu Ihrer Anfrage nehmen wir in Vertretung von Herrn Dr. Böhm wie folgt Stellung.

Zunächst weisen wir darauf hin, dass Ihre Anfrage einen Link zu einem auf der Plattform Facebook veröffentlichten Video enthält. Nach den vorliegenden Aufnahmen wurde dieses Video von Ihnen auf dem Gelände der Baustelle aufgenommen. Der entsprechende Facebook-Beitrag wurde am Sonntagabend gegen 21:48 Uhr veröffentlicht.

Für den frühen Sonntagabend liegt uns zugleich ein Alarmprotokoll sowie Videomaterial der Baustellenüberwachung vor, das ein Eindringen in den abgesperrten Baustellenbereich dokumentiert.

Bei dem Baustellengelände handelt es sich um einen nicht öffentlich zugänglichen Bereich. Dieser ist geschlossen umzäunt und durch entsprechende Beschilderung eindeutig gegen unbefugtes Betreten gesichert. Das Betreten der Baustelle durch hierzu nicht berechtigte Personen ist daher nicht gestattet.

Als Bauherr trägt der Immobilien- und Abwasser-Betrieb Herford (IAB) Mitverantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle. Das Betretungsverbot dient dabei nicht zuletzt dem Schutz der Personen selbst, da insbesondere von Baugruben und anderen Baustellenbereichen erhebliche Gefahren ausgehen können.

Wir fordern Sie daher ausdrücklich auf, von weiteren eigenmächtigen Begehungen der Baustelle Abstand zu nehmen.

Ungeachtet dessen, dass das Betreten der Baustelle für Unbefugte bereits aufgrund der vorhandenen Absperrungen und der eindeutigen Beschilderung untersagt ist, sprechen wir Ihnen gegenüber vorsorglich nochmals ausdrücklich ein Betretungsverbot für die Baustellenbereiche des IAB Herford aus. Dies erfolgt vor dem Hintergrund des dokumentierten Vorfalls und dient der unmissverständlichen Klarstellung, dass ein Betreten abgesperrter Baustellenbereiche ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des IAB nicht gestattet ist. Damit soll insbesondere für die Zukunft jeder Zweifel daran ausgeschlossen werden, dass ein Betreten gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Berechtigten erfolgt.

Wir weisen ergänzend darauf hin, dass das unbefugte Betreten eines gegen Zutritt gesicherten Grundstücks gegen den Willen des Berechtigten auch strafrechtlich relevant sein kann. Eine abschließende strafrechtliche Bewertung obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

Durch das unbefugte Betreten der Baustelle wurde die Baustellenüberwachung ausgelöst. Hierdurch sind Kosten entstanden. Wir behalten uns vor, die durch den Vorfall konkret verursachten und Ihnen rechtlich zurechenbaren Kosten nach abschließender Prüfung geltend zu machen.

Zu der von Ihnen in Ihrer Anfrage und in dem Video geäußerten Vermutung einer Grundwasserabsenkung teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Eine Grundwasserabsenkung findet auf der Baustelle nicht statt. Aufgrund der besonderen Topografie und der vorhandenen Bodenschichten am Stiftberg kommt es im hangseitigen Bereich der Abgrabung bzw. Baugrube zu einem Austritt von Schichtenwasser. Lediglich dieses Wasser wird im Rahmen einer offenen Wasserhaltung abgepumpt. Eine klassische Grundwasserabsenkung liegt somit nicht vor.

In Teilen wird das anfallende Schichtenwasser darüber hinaus dazu verwendet, den vorhandenen Baumbestand aufgrund der derzeitigen allgemeinen Trockenheit zu bewässern. Die von Ihnen geforderte Vitalisierungssicherung findet daher bereits statt und wurde mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Der von Ihnen angesprochene Baum wird damit bereits gezielt bewässert und befindet sich insoweit voraussichtlich in einer günstigeren Situation als zahlreiche andere Bestandsbäume, die derzeit ebenfalls unter der anhaltenden Trockenheit leiden.


Mit freundlichen Grüßen

i. A. ###
IAB Immobilien- und Abwasser-Betrieb Herford
Sparte Immobilien - Abteilungsleitung

Zufall?Seit vergangener Woche Mittwoch stehen bei uns in der Einfahrt zwei Verbotsschilder - Absolutes Haltverbot - VZ 2...
18/08/2026

Zufall?

Seit vergangener Woche Mittwoch stehen bei uns in der Einfahrt zwei Verbotsschilder - Absolutes Haltverbot - VZ 283 - ohne zeitliche Eingrenzung.

Das merkwürdige daran ist, dass die neuerdings verkehrsrechtlich abgesperrte Fläche seit vergangener Woche nicht einmal genutzt wurde und wir diese Fläche seit mehr als 20 Jahren bedarfsweise zum Ausladen oder Einladen unseres bei der Arbeit anfallenden Stammholzes nutzen und die ehemalige Flüchtligsunterkunft hinter unserer Hütte seit Jahren leer steht.

Weil die städtischen Handwerker sich vor Monaten verplapperten und uns berichteten, dass in die Barracke hinter unserer Hütte ein neuer Betreuungsstandort der Stadt Herford residiert, haben wir bei uns im Haus zunächst gedacht, die Stadt macht die Halteverbotszone wegen eines geplanten Einzugs der neuen Bewohnerinnen?

Aber denkste.............da passiert faktisch nichts und heute hat bei uns vor der Haustür -zum ersten Mal seit dem Jahr 2000 - zufällig nur am Dienstwagen einer Rasstätter Steuerberatergesellschaft ein Knöllchen wegen Falschparkens geklebt............das Knöllchen habe ich fotografiert, weil es ein wasserdichtes Beweismittel für das Kriminalisieren und Schikanieren eines kritischen sachverständigen vor Ort ist..........................Danke an die hiesige Verwaltung..........auch für die Bauwatch im Hintergrund, welche übrigens nebenbei bemerkt eure fortlaufenden Umweltsünden am Campus lückenlos aufzeichnet! ;-)

Zeitstempel: 16-08-2026 | 19:30 Uhr - Geschützte Platanen an einer GrundschuleMutmaßliche Verstöße gegen die städtische ...
18/08/2026

Zeitstempel: 16-08-2026 | 19:30 Uhr - Geschützte Platanen an einer Grundschule

Mutmaßliche Verstöße gegen die städtische Baumschutzsatzung und den zwingend gebotenen Baumschutz auf Baustellen nach DIN 18920 und RSBB 2023 auf einer städtischen Baustelle

Geschützte PlataneStädtisches Bauvorhaben: Alte Turnhalle LübberbruchMutmaßliche Verstöße gegen die Baumschutzsatzung de...
18/08/2026

Geschützte Platane

Städtisches Bauvorhaben: Alte Turnhalle Lübberbruch

Mutmaßliche Verstöße gegen die Baumschutzsatzung der Stadt Herford und den gebotenen Baumschutz auf Baustellen gemäß DIN 18920 und RSBB 2023

Geschützte LindeMutmaßliche Verstöße gegen den Baumschutz auf Baustellen und die örtliche Baumschutzsatzung
18/08/2026

Geschützte Linde

Mutmaßliche Verstöße gegen den Baumschutz auf Baustellen und die örtliche Baumschutzsatzung

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