09/07/2026
Das KfW-Portal für Wärmepumpenförderungen wurde zunächst geschlossen.
Was bedeutet das jetzt?
Wir versuchen ein wenig Klarheit zu schaffen und fassen einmal zusammen was uns an übereinstimmenden Meldungen erreicht hat.
Fällt die Förderung nun weg?
Das ist eine absolut berechtigte Frage, denn die KfW hat hier in einer sehr kurzfristigen Aktion Fakten geschaffen.
Keine Sorge: Die Wärmepumpen-Förderung ist nicht dauerhaft gestrichen. Es handelt sich um eine temporäre Sperre zur Systemumstellung (die sogenannte Umstellungsphase), weil die Bundesregierung am Mittwoch drastische Änderungen und Kürzungen der Förderkonditionen beschlossen hat.
Hier ist die genaue Übersicht, was das für Sie bedeutet:
1. Was genau ist betroffen?
Betroffen ist die gesamte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Konkret bedeutet das:
Heizungsförderung (KfW-Programm 458): Es können aktuell keine neuen Anträge für den Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Fernwärmeanschlüssen eingereicht werden.
Technische Vorbereitung gesperrt: Energieberater und Fachbetriebe können in dieser Phase (9. Juli bis einschließlich 20. Juli 2026) keine neuen "Bestätigungen zum Antrag" (BzA) im Portal erstellen.
2. Der Zeitplan: Wann geht es weiter?
Das Portal ist nicht ewig zu. Die KfW passt im Hintergrund die Software an die neuen gesetzlichen Vorgaben an.
Sperrphase: 9. Juli bis 20. Juli 2026.
Neustart: Am 21. Juli 2026 geht das Portal wieder online. Ab diesem Tag gelten dann automatisch die neuen, reformierten Förderbedingungen.
3. Was passiert mit bestehenden Anträgen? (Vertrauensschutz)
Hier unterscheidet die KfW sehr genau, wie weit Ihr Projekt schon ist:
Bereits bewilligte Anträge: Wenn Sie bereits einen offiziellen Förderbescheid der KfW vorliegen haben, sind Sie sicher. Für Sie gelten unverändert die alten, meist besseren Konditionen.
BzA vorhanden, aber noch kein Antrag: Haben Sie bereits eine gültige BzA (vom Energieberater/Handwerker), konnten den Antrag aber vor der Schließung nicht mehr absenden? Hier greift eine Ausnahme: Sie können sich während der Umstellungsphase noch die alten Konditionen sichern (Sonder-Einreichungsweg).
Noch gar kein Antrag/keine BzA: Sie müssen bis zum 21. Juli warten und rutschen automatisch in die neuen, ab dann geltenden Regeln.
4. Die wichtigsten Änderungen ab dem 21. Juli
Die Bundesregierung muss sparen, weshalb die Förderung für viele Eigentümer deutlich abschmilzt. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Grundförderung bleibt bei 30 %.
Abschaffung von Boni: Der bisherige Effizienzbonus (z. B. für Erdwärme oder natürliche Kältemittel) fällt komplett weg.
Neue soziale Staffelung (Einkommensbonus):
Wer ein Haushaltsjahreseinkommen unter 30.000 € hat, wird bessergestellt: Der Bonus steigt von 30 % auf 40 %.
Bei Einkommen zwischen 30.000 € und 40.000 € bleibt es bei 30 %.
Bei Einkommen zwischen 40.000 € und 50.000 € gibt es neu noch 10 %.
Über 50.000 € fällt dieser Bonus komplett weg.
Kinderbonus / Freibetrag: Familien erhalten einen Freibetrag von 10.000 € pro minderjährigem Kind, der vom anzurechnenden Einkommen abgezogen wird.
Kürzung der Höchstgrenzen: Die maximal förderfähigen Gesamtkosten und Höchstsätze sinken schrittweise (bereits ab Februar 2027 im Sechs-Monats-Takt).
Wichtig für Hausverwalter und Beiräte: Ab dem 21. Juli wird zudem die Förderung stärker darauf fokussiert, dass ausschließlich von fossilen Systemen (Öl/Gas) zu erneuerbaren Energien gewechselt wird. Der Austausch einer bestehenden älteren Wärmepumpe wird ab 2027 deutlich restriktiver gehandhabt.