07/09/2026
💛 Verlässliche Beratung – persönlich begleitet, statt nur informiert
In herausfordernden Lebenssituationen zählt vor allem eines:
eine feste Ansprechperson, die Ihre Situation kennt und wirklich versteht.
Mit der HerzWeberei entscheiden Sie sich nicht nur für einen gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI, sondern für eine persönliche und vertrauensvolle Begleitung. Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse beziehungsweise bei privat Pflegeversicherten das private Versicherungsunternehmen.
✨ Unser Anspruch:
* eine feste Ansprechperson an Ihrer Seite
* Beratung mit Zeit, Ruhe und Diskretion
* individuelle Empfehlungen passend zu Ihrer persönlichen Pflegesituation
* vorausschauende Organisation Ihrer Beratungstermine
* Unterstützung für Sie und Ihre Angehörigen – langfristig gedacht
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und schaffen einen Rahmen, in dem Sie sich gut aufgehoben fühlen dürfen.
📅 Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, gelten folgende Regelungen:
Pflegegrad 2 und 3:
Der Beratungseinsatz ist einmal je Kalenderhalbjahr verpflichtend.
Pflegegrad 4 und 5:
Auch hier ist ein Beratungseinsatz einmal je Kalenderhalbjahr verpflichtend. Zusätzlich kann freiwillig einmal je Quartal eine Beratung in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad 1:
Der Beratungseinsatz ist freiwillig und kann einmal je Kalenderhalbjahr genutzt werden.
Auch Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst beziehen, können freiwillig einmal je Kalenderhalbjahr einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Wir behalten gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Zeiträume im Blick und unterstützen Sie auf Wunsch auch bei der Koordination zusätzlicher Beratungstermine.
📞 Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin:
07161 920 6500
📧 [email protected]
🌐 www.herzweberei.de
HerzWeberei – Fürsorge im Alltag.
Persönlich. Verlässlich. An Ihrer Seite.