12/07/2026
🏠 GModG beschlossen: Das ändert sich für Eigentümer
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist beschlossen. Mit dem neuen Gesetz wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend geändert.
Die bekannte 65 %-Regel für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen entfällt. Das bedeutet jedoch nicht, dass künftig wieder uneingeschränkt Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden können.
Stattdessen verfolgt das Gesetz künftig einen anderen Ansatz: Für neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen werden schrittweise steigende Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Brennstoffe eingeführt. Gleichzeitig schafft das Gesetz zahlreiche Ausnahmen, Sonderregelungen und alternative Erfüllungsmöglichkeiten.
Für Eigentümer macht das die Entscheidung für eine neue Heizungsanlage nicht einfacher – sondern in vielen Fällen sogar deutlich komplexer.