H. Vohsen GmbH Dachdecker in Euskirchen

H. Vohsen GmbH                        Dachdecker in Euskirchen Tradition trifft auf modernes Handwerk
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28/06/2026

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Verdacht auf Dachdecker-Betrug: Fünf Männer festgenommen


Fünf Männer im Alter von 20 bis 41 Jahren stehen im Verdacht, einen Senior mit angeblichen Dachsanierungsarbeiten um einen mittleren fünfstelligen Betrag gebracht zu haben.

Die Arbeiten sollen weder fachgerecht noch in diesem Umfang vereinbart gewesen sein. Unter anderem wurden offenbar asbesthaltige Materialien bearbeitet und Teile des Daches nur unzureichend verschlossen. Zudem soll ein Kostenvoranschlag nachträglich verändert worden sein.

Der Senior zahlte über mehrere Tage hinweg Bargeld und überwies weitere Beträge. Teilweise soll er unter Druck gesetzt worden sein, Geld am Automaten abzuheben.

Als die Männer erneut am Haus erschienen, wurde die Polizei eingeschaltet. Die fünf Tatverdächtigen wurden wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr vorläufig festgenommen. Sie verfügen nach bisherigen Erkenntnissen über keinen festen Wohnsitz.

Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Urkundenfälschung.

Die Polizei warnt vor spontanen Haustürgeschäften mit unbekannten Handwerkern. Angebote sollten immer schriftlich eingeholt und Anbieter vorher überprüft werden.

27/06/2026

🔸⚒️ WICHTIGES OLG-URTEIL ⚒️🔸

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit einem Urteil vom 2. Juni Folgendes entschieden: Die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen stellt grundsätzlich Tätigkeiten zulassungspflichtiger Handwerke dar und setzt daher eine Eintragung in die Handwerksrolle voraus. 🙂👇

ALLE INFOS 👉 bit.ly/zvdh260626

𝐄𝐢𝐧 𝐩𝐚𝐚𝐫 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐬 𝐢𝐧 𝐊ü𝐫𝐳𝐞:
🔸 Das OLG stellt fest, dass die Montage von PV-Anlagen auf Dächern regelmäßig wesentliche Tätigkeiten des Dachdeckerhandwerks umfasst, während die elektrischen Arbeiten dem Kernbereich des Elektrotechnikerhandwerks zuzurechnen sind.

🔸 ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx: "Das Urteil macht deutlich, dass die Installation von PV-Anlagen grundsätzlich keine handwerksfreie Tätigkeit darstellt, sondern die erforderliche Qualifikation und Zulassung voraussetzt.“

🔸 Das Urteil ist von erheblicher Bedeutung und stärkt die Position qualifizierter Handwerksbetriebe, den fairen Wettbewerb, die Bedeutung von Fachkunde, Sicherheit und den Verbraucherschutz.

🔸 Marx erklärt: "Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, handelt es sich um eine wegweisende obergerichtliche Entscheidung, die die Auffassung des Dachdeckerhandwerks zur handwerksrechtlichen Einordnung von Photovoltaikarbeiten in wesentlichen Punkten bestätigt. Dank unserer engen Kooperation mit dem Elektrohandwerk sichern wir die fachgerechte Umsetzung der PV-Strategie auf Deutschlands Dächern und unterstützen den PV-Hochlauf."

Eure Kontakt-Möglichkeit zum ZVDH 👉 [email protected]



Bildquelle: Photo Herzmann

Was für ein Projekt!                                    Eine logistische und technische Herausforderung für alle Beteili...
19/05/2026

Was für ein Projekt! Eine logistische und technische Herausforderung für alle Beteiligten…..

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Wir vermissen den Frühling…..

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