Sicherheitstechnik und Schlüsselnotdienst

Sicherheitstechnik und Schlüsselnotdienst Ausbildung zum Schlüsselnotdiensttechniker, Sicherheitstechnik. BDSH-zertifizierter Gutachter und Sachverständiger. Handwerksmeister. Autor.

11/09/2026

Hallo, ich bin Uwe Sarfeld, Handwerksmeister und zertifizierter Sachverständiger.
In meinem Buch „Handwerker-Geschichten“ habe ich viele wahre Geschichten aus dem Handwerkerleben zusammengetragen – spannende, außergewöhnliche und auch erotische Erlebnisse.
Geschichten, wie sie eben nur das wahre Leben schreiben kann.
Das Buch ist bei Amazon erhältlich. Gebt dort einfach Uwe Sarfeld in die Suche ein. Dann findet ihr „Handwerker-Geschichten“ und natürlich auch meine anderen Bücher.
Und denkt daran: Weihnachten steht vor der Tür.
Fast jeder kennt doch eine Leseratte, der man gerne eine Freude machen möchte.
Vielleicht liegt dieses Jahr ja eine echte Handwerker-Geschichte unter dem Weihnachtsbaum.

05/09/2026

Ich wünsche euch allen ein erholsames Wochenende.
Heute habe ich mir mal was gegönnt, und zwar ein wenig >Zeit

Eine Weisheit meines Meisters, die mich seit 55 Jahren begleitetVor 55 Jahren begann ich meine Lehre. Einen Satz meines ...
25/08/2026

Eine Weisheit meines Meisters, die mich seit 55 Jahren begleitet
Vor 55 Jahren begann ich meine Lehre. Einen Satz meines damaligen Meisters habe ich bis heute nicht vergessen:
„Bevor du mit der Arbeit beginnst, denk lieber 30 Minuten darüber nach und suche nach der besten Lösung, um anschließend nur 5 Minuten zu arbeiten – statt 5 Minuten nachzudenken und danach 30 Minuten zu arbeiten.“
Diesen Rat habe ich mir mein ganzes Berufsleben lang zu Herzen genommen. Und je älter und erfahrener ich wurde, desto mehr habe ich verstanden, wie viel Wahrheit darin steckt.
Nicht immer ist der Schnellste auch der Beste. Oft spart gutes Nachdenken am Ende Zeit, Arbeit und manchmal sogar eine Menge Ärger.
Ich kann diesen Rat deshalb auch heute noch jedem empfehlen – ganz besonders jungen Menschen, die gerade ins Berufsleben starten:
Erst denken. Dann machen.
Probiert es einmal aus.

24/08/2026

Ich habe gerade mit KI einen kleinen Werbespot erstellt.

28/07/2026

Guten Morgen euch allen!

Für alle, die es noch nicht mitbekommen haben:

Meine Webseite wurde komplett überarbeitet und von Grund auf neu gestaltet.

Dort findet ihr jetzt übersichtlich alle Informationen rund um meine Arbeit, meine Seminare, Sicherheitstechnik und natürlich auch meine Bücher.

Schaut einfach mal vorbei und stöbert ein wenig. Vielleicht entdeckt ihr ja etwas, das ihr noch nicht über mich und meine Arbeit wusstet.

👉 www.einbruch-legal.de

Ich wünsche euch einen schönen Tag!

Manchmal bestätigt das Fernsehen, wie aktuell bestimmte Themen tatsächlich sind.Heute Morgen habe ich das RTL-Frühstücks...
21/07/2026

Manchmal bestätigt das Fernsehen, wie aktuell bestimmte Themen tatsächlich sind.
Heute Morgen habe ich das RTL-Frühstücksfernsehen gesehen – und gleich mehrere Themen kamen mir sehr bekannt vor:
Einbruchschutz, K.-o.-Tropfen und der stille Hilferuf per Handzeichen, bei dem der Daumen in die Handfläche gelegt und anschließend von den Fingern umschlossen wird.
Genau mit solchen Gefahren und Möglichkeiten, sich davor zu schützen oder in einer Notsituation auf sich aufmerksam zu machen, beschäftige ich mich auch in meinem Buch „AUCH DU BIST IN GEFAHR“.
Dass diese Themen heute wieder im Fernsehen aufgegriffen werden, zeigt mir vor allem eines: Sie haben leider nichts von ihrer Aktualität verloren.
Wer sich näher informieren möchte, findet hier weitere Informationen zu meinem Buch:

Die Fachbücher von Uwe Sarfeld rund um Öffnungstechniken, Schlüsselnotdienst und Sicherheit – praxisnahes Wissen für Beruf und Alltag.

20/07/2026

🎉 Pünktlich zu meinem Geburtstag gibt es etwas Neues!

Meine Webseite wurde komplett überarbeitet und ist ab sofort im neuen Erscheinungsbild online.

Schaut gerne vorbei, informiert euch über meine Angebote und Seminare oder meldet euch direkt zu einem der nächsten Seminare an.

Ihr findet alles wie gewohnt unter:
www.einbruch-legal.de

Ich freue mich auf euren Besuch auf meiner neuen Webseite!

16/07/2026

Hallo zusammen,

ich wünsche euch einen schönen Donnerstag!

Viele von euch haben sicher schon bemerkt, dass ich auf Social Media nicht besonders aktiv bin. Das hat einen einfachen Grund: Meine Zeit investiere ich lieber in meine Arbeit, meine Seminare und das Schreiben neuer Fachbücher. Deshalb gibt es von mir nur ab und zu einen neuen Beitrag.

Heute ist es aber wieder so weit. Ich habe einen kleinen Werbefilm erstellt und würde mich freuen, wenn ihr ihn euch anschaut. Vielleicht ist ja die eine oder andere interessante Information für euch dabei.

Ich wünsche euch viel Spaß beim Ansehen und freue mich auf eure Meinung!

26/06/2026

🔨 Mein Wochenendtipp für Handwerker und Kunden:
Darf ein Handwerker einen Kostenvoranschlag berechnen?
Viele glauben: „Nein, Kostenvoranschläge müssen kostenlos sein.“
Ganz so einfach ist es nicht.
Nach § 632 Abs. 3 BGB gilt grundsätzlich: Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Das bedeutet aber nicht, dass er niemals berechnet werden darf.
Hat der Handwerker mit dem Kunden vereinbart, dass die Erstellung des Kostenvoranschlags kostenpflichtig ist, darf er diese Leistung selbstverständlich berechnen.
Gerade bei aufwendigen Besichtigungen, langen Anfahrten oder umfangreichen Kalkulationen ist das durchaus üblich und nachvollziehbar.
In der Praxis werden die Kosten für den Kostenvoranschlag häufig bei späterer Auftragserteilung wieder mit der Rechnung verrechnet.
So profitieren am Ende beide Seiten:
✔️ Der Handwerker bleibt nicht auf seinem Aufwand sitzen.
✔️ Der Kunde erhält eine faire und transparente Kalkulation.
Vielleicht erspart dieser kleine Hinweis dem einen oder anderen die nächste Diskussion am Küchentisch.
Ich wünsche allen ein entspanntes Wochenende.

Dieser Beitrag und der Film ist mit KI-Unterstützung endstanden.

23/06/2026

🔨 Tipp des Tages für selbstständige Handwerker

Jeder kennt das Problem: Die Arbeit ist erledigt, die Rechnung geschrieben – aber die Zahlung bleibt aus.

Viele Handwerker verschenken bares Geld, weil ein wichtiger Satz auf der Rechnung fehlt:

„30 Tage nach Erhalt dieser Rechnung geraten Sie gemäß § 286 Abs. 3 BGB in Verzug.“

Warum ist das wichtig?

✅ Privatkunden geraten dadurch nach 30 Tagen automatisch in Verzug.

✅ Die Kosten für einen Rechtsanwalt können dann als Verzugsschaden vom Schuldner verlangt werden.

Bei Unternehmern gilt die 30-Tage-Regel übrigens auch ohne diesen Hinweis.

Kleine Formulierung – große Wirkung.

Wer solche Fehler vermeiden und sein Geld schneller bekommen möchte, findet viele weitere Praxistipps in meinem neuen Buch ACHTUNG HANDWERKER 3 .

Adresse

Rellinghauser Str. 273
Essen
45136

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