PARITÄTischer Arbeitgeberverband PATT e. V.

PARITÄTischer Arbeitgeberverband PATT e. V. Der PARITÄTische Arbeitgeberverband PATT e. V. wurde vor 25 Jahren von hat aktuell 161 Mitgliedsorganisationen in 6 Bundesländern.

Derzeit werden ca. 17.800 Beschäftigte von unserem Tarifwerk erfasst.

Fehlender Vermittlungsauftrag: Neues Urteil widerspricht der bisherigen BAG-LinieBei der Besetzung freier Stellen müssen...
08/09/2026

Fehlender Vermittlungsauftrag: Neues Urteil widerspricht der bisherigen BAG-Linie
Bei der Besetzung freier Stellen müssen Arbeitgeber nach § 164 Abs. 1 SGB IX prüfen, ob schwerbehinderte Menschen berücksichtigt werden können, und frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufnehmen.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2025 dazu klargestellt: Die bloße Veröffentlichung einer Stelle in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit reicht nicht aus. Fehlt ein Vermittlungsauftrag, kann dies im Rahmen eines AGG-Verfahrens ein Indiz für eine Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung sein.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf beurteilte diese Frage nun anders: In seinem Urteil vom 7. Mai 2026 – Az.: 2 Ca 6536/25 – vertritt es die Auffassung, dass ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 164 Abs. 1 SGB IX allein noch nicht genügen soll, um eine Diskriminierung zu vermuten. Nach Ansicht des Gerichts müsste zusätzlich ein Zusammenhang mit der konkreten Auswahl- oder Einstellungsentscheidung bestehen.

Interessant ist auch die Begründung: Das ArbG Düsseldorf verweist auf veränderte Recruiting-Prozesse und moderne Formen der Personalgewinnung wie Active Sourcing, digitale Plattformen und die direkte Ansprache potenzieller Bewerberinnen und Bewerber.

Was heißt das für Arbeitgeber?

Das Urteil ist rechtskräftig, weil die Berufung zurückgenommen wurde. Die Linie des BAG bleibt trotzdem, jedenfalls zunächst, aufrecht.

Wir empfehlen Arbeitgebern, im Rahmen ihrer Recruiting- Prozesse weiterhin die Anforderungen des § 164 SGB IX zu berücksichtigen und die einzelnen Schritte nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Entscheidung zeigt aber: Die Frage, wann ein formaler Verstoß tatsächlich als Indiz für eine Benachteiligung gewertet werden kann, bleibt rechtlich umstritten.

Quellen: BAG, Urteil vom 27.03.2025 – 8 AZR 123/24; ArbG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2026 – 2 Ca 6536/25; § 164 SGB IX; § 22 AGG.
Hinweis: Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

03/09/2026

Was landet eigentlich auf dem PATT-Schreibtisch Teil 3:
📄 PATT-Tarifwerk eingeführt – müssen jetzt alle Arbeitsverträge geändert werden?
Die kurze Antwort: nicht pauschal.

Entscheidend ist, welche Regelungen bereits im Arbeitsvertrag vereinbart sind und wie das PATT-Tarifwerk künftig auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
Geprüft werden dabei zum Beispiel:
➡️ Entgelt und Eingruppierung
➡️ Arbeitszeit
➡️ Urlaub

Gerade bei der Vergütung enthält das PATT-Tarifwerk eigene Überleitungsregelungen – unter anderem zur Eingruppierung, Einstufung und zum Umgang mit dem bisherigen Entgelt.
Wichtig: Nicht jede tarifliche Regelung macht automatisch eine Vertragsänderung notwendig.

Besteht bereits eine entsprechende Bezugnahme auf das PATT-Tarifwerk, können spätere Tarifänderungen unter Umständen unmittelbar im Arbeitsverhältnis wirken.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur:
Arbeitsvertrag ändern – ja oder nein?
Sondern:
Was gilt bereits tariflich – und wo besteht tatsächlich arbeitsvertraglicher Handlungsbedarf?

Genau solche Fragen begleiten wir beim PATT im Rahmen von Tarifeinführungen.
Die konkrete Umsetzung hängt von der jeweiligen tariflichen und arbeitsvertraglichen Ausgangssituation ab.

170 Mitglieder – und hinter jedem Mitglied steht eine eigene Geschichte.Zum 1. September begrüßen wir die Hospiz St. Wen...
01/09/2026

170 Mitglieder – und hinter jedem Mitglied steht eine eigene Geschichte.
Zum 1. September begrüßen wir die Hospiz St. Wendel gGmbH in Bad Salzungen als 170. Mitglied im PARITÄTischen Arbeitgeberverband PATT e. V.

In Bad Salzungen entsteht derzeit ein neuer Ort für schwerstkranke und aus dem Leben scheidende Menschen und ihre An- und Zugehörigen. Geplant sind 12 stationäre und 8 teilstationäre Hospizplätze. Das gemeinnützige und überkonfessionelle Hospiz soll Geborgenheit, professionelle Begleitung und ein würdevolles Leben bis zuletzt miteinander verbinden.
Mit dem Hospiz entsteht zugleich eine neue Organisation und ein multiprofessionelles Team, das diesen besonderen Ort künftig mit Leben, Zuwendung und Professionalität füllen wird. Gerade in dieser Aufbauphase stellen sich viele Fragen rund um gute Arbeitsbedingungen, Personal und verlässliche Strukturen.

Der PATT ist bereits in der Aufbauphase mit dabei: Wir unterstützen bei der Einführung und Anwendung unseres Tarifwerks und geben Orientierung bei Themen wie Eingruppierung, Vertragsgestaltung oder dem Umgang mit betrieblichen Interessenvertretungen. Und wir begleiten unsere Mitglieder in diesem Prozess und auch danach bei den arbeitsrechtlichen und tariflichen Fragestellungen. Ergänzt wird dies durch fachlichen Austausch, Weiterbildungsangebote und die Möglichkeit, eigene Praxiserfahrungen in die Verbandsarbeit einzubringen oder sich von den Ideen anderer Mitglieder inspirieren zu lassen.

Wir freuen uns sehr, die Hospiz St. Wendel gGmbH künftig in unserem Arbeitgebernetzwerk begleiten zu dürfen.

Herzlich willkommen im und alles Gute für den Auf- und Ausbau dieses wichtigen Angebotes!

27/08/2026

Was landet eigentlich auf dem PATT Schreibtisch? Heute mit der Frage: Was ist das Bundestariftreuegesetz?
Vereinfacht gesagt soll es dafür sorgen, dass bei bestimmten öffentlichen Aufträgen des Bundes festgelegte tarifliche Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Seit dem 1. Mai 2026 gilt das Gesetz. Es betrifft grundsätzlich bestimmte Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen des Bundes ab einem Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro netto.
Aber bedeutet ein Bundesauftrag automatisch Tarifbindung?
Nein – so einfach ist es nicht.
Ein Unternehmen wird dadurch nicht automatisch insgesamt tarifgebunden. Wer einen entsprechenden Bundesauftrag ausführt, muss aber für die dabei eingesetzten Beschäftigten mindestens die dafür festgelegten tariflichen Arbeitsbedingungen berücksichtigen.

Dabei kann es zum Beispiel um
• Entlohnung
• Arbeitszeit
• Ruhezeiten
• Urlaub
gehen.

Auch Nachunternehmen können eine Rolle spielen.
Damit sind Unternehmen gemeint, an die der eigentliche Auftragnehmer einen Teil des Bundesauftrags weitergibt.
Beispiel: Ein Unternehmen erhält einen Auftrag und beauftragt eine andere Firma damit, einen Teil der Leistung zu übernehmen. Diese Firma ist dann ein Nachunternehmen.
Hauptauftragnehmer müssen die Tariftreuepflichten an Nachunternehmer weitergeben und haften wie ein Bürge für die Lohnansprüche.

Für Arbeitgeber lohnt sich deshalb vor einer entsprechenden Vergabe ein genauer Blick:
🔎 Fällt der Auftrag unter das Gesetz?
🔎 Welche Arbeitsbedingungen gelten?
🔎 Werden Teile des Auftrags weitergegeben?
🔎 Welche Anforderungen sind dabei zu beachten?

Mit unserer Reihe „Gesetz in 60 Sekunden aus Arbeitgebersicht“ nehmen wir arbeits- und sozialrechtliche Regelungen unter die Lupe und erklären verständlich, was sie für soziale Arbeitgeber bedeuten.
Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

25/08/2026

Gestern stand Erfurt im Zeichen der Pflege: Rund 700 Menschen aus Pflege, Sozialwirtschaft und Wohlfahrt kamen zusammen, um gegen die geplante Pflegereform zu demonstrieren.

Dabei wurde sichtbar, was uns verbindet: Diakonie, Caritas, AWO, DRK, Paritätische und zahlreiche Pflegeeinrichtungen und -dienste – gemeinsam für eine verlässliche Zukunft der Pflege und eine Reform, die Pflege wirklich stärkt.

Im Mittelpunkt stand die deutliche Ablehnung des Gesetzentwurfs, der u. a. eine veränderte Finanzierung von Leistungen und den Wegfall von Angeboten für Pflegebedürftige zur Folge hätte. Gute Versorgung und gute Arbeitsbedingungen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Katharina Schenk, Thüringer Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, sagte: „Refinanzierung von Tarifen, eine klare Struktur mit mehr Fokus auf Prävention und eine ordentliche Bezahlung für unsere Fachkräfte – das sollte das Mindeste sein.“

Aus Arbeitgebersicht ist das zentral: Wer Fachkräfte gewinnen und halten will, muss gute Arbeitsbedingungen und angemessene Vergütung ermöglichen – und diese Kosten müssen im Finanzierungssystem abgebildet werden. Tariflöhne sind vollständig zu refinanzieren!

Lars Oschmann, Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, brachte die Kritik auf den Punkt: „Nicht die Frage: Wo können wir kürzen, sondern: Wie können wir Versorgung garantieren?“

Die Aktion hat eindrucksvoll gezeigt, wie groß die Bereitschaft ist, gemeinsam Verantwortung für die Zukunft der Pflege zu übernehmen. Dafür gilt allen Beteiligten unser Respekt und Dank. Die Botschaft aus Erfurt ist klar: Wer Versorgung langfristig sichern will, muss die Erfahrungen der Beschäftigten ebenso ernst nehmen wie die Bedingungen, unter denen Einrichtungen und Träger Pflege organisieren.

Wir hoffen, dass diese deutliche Kritik in die für den Herbst vorgesehene Debatte im Bundestag einfließt.

Ruhestand – und trotzdem weiterarbeiten?Ein aktueller SPIEGEL-Beitrag zeigt: Immer mehr Menschen bleiben auch im Rentena...
20/08/2026

Ruhestand – und trotzdem weiterarbeiten?

Ein aktueller SPIEGEL-Beitrag zeigt: Immer mehr Menschen bleiben auch im Rentenalter beruflich aktiv. 2025 hatte jede siebte Person in Rente noch einen Job.

Für Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft lohnt sich der Blick auf die kommenden Jahre: Im Gesundheitswesen wird gut ein Fünftel der Beschäftigten voraussichtlich innerhalb der nächsten zehn Jahre altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

Damit wird wichtig, Übergänge frühzeitig und individuell zu gestalten:

• Wissenstransfer organisieren
• Ruhestandsübergänge rechtzeitig besprechen
• flexible Beschäftigungsmodelle prüfen
• freiwillige Weiterbeschäftigung ermöglichen

Seit 2026 gibt es dafür mit der Aktivrente einen zusätzlichen Anreiz: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.

Nicht jede Person möchte länger arbeiten. Aber wenn Beschäftigte ihre Erfahrung weiterhin einbringen wollen, können Arbeitgeber passende Rahmenbedingungen schaffen.

Wie plant ihr Wissenstransfer und Ruhestandsübergänge in eurer Organisation?

DER SPIEGEL: „Rente: Mehr Rentnerinnen und Rentner arbeiten“
Bundesagentur für Arbeit, 29.09.2025: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2025-40-mehr-aeltere-beschaeftigte-denn-je-wiedereinstieg-ist-groesste-herausforderung
Bundesregierung – Aktivrente: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzentwurf-aktivrente-2389334

18/08/2026

**Was landet eigentlich beim PATT auf dem Schreibtisch?**

Genau das möchten wir euch in unserer neuen Beitragsreihe zeigen.

Der erste kleine Hinweis: Auf unserem echten Schreibtisch landet gar nicht so viel. 😉 Denn wir arbeiten zu rund 90 Prozent digital – im Büro in Erfurt, im Homeoffice, unterwegs oder direkt bei unseren Mitgliedsorganisationen.

Auf unserem **digitalen Schreibtisch** ist dafür einiges los: Fragen zum Tarifvertrag, arbeitsrechtliche und personalbezogene Themen sowie Informationen und Entwicklungen aus Politik und Gesetzgebung.

In den kommenden Wochen und Monaten nehmen wir euch deshalb immer wieder mit in unsere Arbeit und zeigen zum Beispiel:

👉 Welche Fragen erreichen uns aus den Mitgliedsorganisationen?
👉 Wie unterstützen wir bei arbeitsrechtlichen, tariflichen und personalbezogenen Themen?
👉 Was bedeutet ein neues Gesetz konkret für soziale Arbeitgeber?
👉 Wie entsteht eigentlich eine Position des PATT?
👉 Und was gehört sonst noch zu unserer Verbandsarbeit?

**Heute gibt’s den ersten Überblick. In den nächsten Folgen nehmen wir einzelne Themen, die auf unserem PATT-Schreibtisch landen, genauer unter die Lupe.**

EU AI Act: Was Arbeitgeber jetzt prüfen solltenSeit dem 2. August 2026 gelten weitere Vorgaben des EU AI Acts – darunter...
15/08/2026

EU AI Act: Was Arbeitgeber jetzt prüfen sollten

Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Vorgaben des EU AI Acts – darunter neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte.

Für Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft ist das relevant: KI unterstützt heute bereits bei Kommunikation, Verwaltung, Dokumentation oder Personalprozessen.

Wichtig ist deshalb zunächst die Frage: Wo und wie setzen wir KI eigentlich ein?
Denn je nach Anwendung und Rolle als Anbieter oder Betreiber gelten unterschiedliche Anforderungen. Auch die KI-Kompetenz der Beschäftigten bleibt ein Thema. Geeignete Maßnahmen sind erforderlich – ein bestimmtes Kompetenzniveau oder ein fest vorgeschriebenes Schulungsformat gibt es jedoch nicht.

Besonders aufmerksam sollten Arbeitgeber beim KI-Einsatz im Personalbereich sein. Systeme beispielsweise zur Bewerberauswahl oder Beschäftigtenbewertung können als Hochrisiko-KI gelten. Die entsprechenden Vorgaben greifen nach aktuellem Zeitplan ab 2. Dezember 2027.

Jetzt lohnt sich eine Bestandsaufnahme:
Welche KI nutzen wir? Welche Daten verarbeitet sie? Beeinflusst sie Personalentscheidungen? Und gibt es klare Zuständigkeiten und interne Regeln?
Dabei ist nicht nur der AI Act relevant. Je nach Einsatz können auch Datenschutz, Arbeitsrecht und Beteiligungsrechte des Betriebsrats eine Rolle spielen.

Für Arbeitgeber heißt das: KI nicht nur ausprobieren, sondern ihren Einsatz bewusst organisieren.

Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Quelle/Weiterlesen: Europäische Kommission zum EU AI Act und AI Omnibus; AI Act Service Desk; Betriebsverfassungsgesetz.

12/08/2026

12. August – Internationaler Tag der Jugend

Seit dem Jahr 2000 wird der Internationale Tag der Jugend weltweit begangen. Die Vereinten Nationen haben diesen Tag ins Leben gerufen, um die Lebensrealitäten, Interessen und Potenziale junger Menschen stärker sichtbar zu machen.

Der 12. August erinnert uns daran, dass junge Menschen nicht nur Unterstützung brauchen, sondern auch Mitsprache, Vertrauen und echte Beteiligungsmöglichkeiten. Sie wollen gehört werden, ihre Perspektiven einbringen und ihre Zukunft aktiv mitgestalten.
Genau hier leistet die Jugendhilfe einen wichtigen Beitrag.

Unsere Mitgliedsorganisationen begleiten junge Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen. Sie bieten Orientierung, schaffen geschützte Räume, stärken Selbstvertrauen und unterstützen dabei, eigene Wege zu finden. Sie helfen, wenn familiäre, soziale oder persönliche Herausforderungen den Alltag erschweren, und eröffnen neue Perspektiven.

Jugendhilfe bedeutet dabei weit mehr als Hilfe in schwierigen Momenten. Sie fördert Entwicklung, Teilhabe und Selbstbestimmung. Sie trägt dazu bei, dass junge Menschen ihre Fähigkeiten entdecken, Verantwortung übernehmen und ihren Platz in der Gesellschaft finden können.

Zum Internationalen Tag der Jugend gilt unser Dank allen Einrichtungen und Mitarbeitenden, die junge Menschen mit Fachlichkeit, Geduld und Engagement begleiten.

Junge Menschen stärken heißt, ihre Perspektiven ernst zu nehmen und ihnen Räume für Entwicklung und Beteiligung zu geben.

Gute Arbeitsbedingungen brauchen verlässliche Refinanzierung.Die Entwicklungen in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern betr...
10/08/2026

Gute Arbeitsbedingungen brauchen verlässliche Refinanzierung.
Die Entwicklungen in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern betreffen unterschiedliche Bereiche – zeigen aber eine gemeinsame Herausforderung für die Sozialwirtschaft.
In Mecklenburg-Vorpommern kam nach mehr als zehn Verhandlungsrunden zwischen dem DRK und ver.di kein neuer Tarifvertrag zustande. Da kein einzelner Leistungsbereich benannt wird, steht das Beispiel grundsätzlich für die Frage, wie soziale Träger tarifliche Verpflichtungen langfristig finanzieren können.

In Bayern geht es konkret um die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen:
– Befristete Fördermittel sollen dauerhaft verankert werden.
– Die Betriebskostenförderung soll steigen.
– Bürokratie soll reduziert werden.
Das schafft mehr Planungssicherheit für Träger, Beschäftigte und Familien.

Die beiden Beispiele sind nicht direkt vergleichbar. Sie machen jedoch deutlich, wie unterschiedlich die Finanzierungsbedingungen in den Bundesländern sein können.
Unsere Position als Arbeitgeberverband ist klar: Tarifbindung darf nicht vom Standort eines Trägers abhängen. Der PATT setzt sich für verlässliche und möglichst einheitliche Refinanzierungsbedingungen über Ländergrenzen hinweg ein.

Den gesamten Artikel findet ihr auf unserer Webseite.

Quelle: Wohlfahrt Intern, Editorial „Tarifkrise in Mecklenburg-Vorpommern, Kita-Aufbruch in Bayern“, Dennis Hansen, stellvertretender Chefredakteur.

Adresse

Juri-Gagarin-Ring 96/98
Erfurt
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