15/04/2026
✅ Du bist antragsberechtigt, wenn:
- du Vermieter, Teil einer WEG (Wohneigentümergemeinschaft) oder ein Wohnungsunternehmen/KMU bist
- es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt (kein Einfamilienhaus!)
⚠️ Die wichtigste Voraussetzung (die viele übersehen):
Dein Projekt muss eine gewisse Größe haben!
Mindestens 20 % der Stellplätze (insgesamt mindestens sechs Stellplätze) müssen elektrifiziert oder vorverkabelt werden, um die Förderung bewilligt zu bekommen.
➡️ Einzelne Wallbox nachrüsten?
Wird NICHT gefördert.
⚡ Technische Bedingungen:
- max. 22 kW Ladeleistung pro Wallbox
- Installation nur durch Fachbetrieb
💰 Was genau wird gefördert?
Nicht nur die Wallbox selbst, sondern das komplette Projekt:
✔️ privat genutzte Wallboxen
✔️ Verkabelung & Unterverteilung
✔️ Netzanschluss / Erweiterung
➡️ Deshalb sind bis zu 2.000 € pro Stellplatz möglich.
⏳ Zeitraum:
Ein Antrag auf Förderung ist ab dem 15. April 2026 möglich und nur solange Fördermittel verfügbar sind.
Die Umsetzung darf erst nach Bewilligung starten.
🚀 Fazit:
Diese Förderung lohnt sich vor allem für größere Objekte –und genau hier liegt die Chance, jetzt massiv Kosten zu sparen.
📩 Jetzt handeln:
Wir prüfen für dich:
✔️ ob dein Gebäude förderfähig ist.
✔️ wie viele Stellplätze du fördern lassen kannst.
✔️ wir erstellen dir ein Angebot, das du zur Antragsstellung einreichen kannst.
👉 Schreib uns „WALLBOX“ per DM, kommentiere unter diesem Beitrag oder nutze das Kontaktformular auf unserer Website– wir melden uns direkt bei dir.