30/09/2026
PAASCH – Feuer! Feuer! – Kein Wasser da!
Damit es gar nicht erst so weit kommt, muss die Löschwasserversorgung regelmäßig überprüft werden – an bestimmten Orten und bei bestimmten Einrichtungen sogar verpflichtend.
Die Anforderungen dafür sind im DVGW-Arbeitsblatt W 405 geregelt. Geprüft wird unter anderem, ob im Ernstfall ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht. Am Ende steht der entsprechende Löschwassernachweis.
Genau solche Prüfungen führt PAASCH regelmäßig durch – im ganzen Land. Diesmal waren wir für einen Kunden in der Region Mittelholstein im Einsatz.
Denn Löschwasser ist ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Und bei aller Begeisterung für ordentlich Druck auf der Leitung gilt: Die Trinkwasserversorgung darf dabei natürlich nicht beeinträchtigt werden.
Deshalb kommt es auf das Zusammenspiel von Wasserversorgern, Kommunen, Feuerwehren und Fachunternehmen wie PAASCH an. Der DVGW betont die Bedeutung dieser Zusammenarbeit ausdrücklich.
Und wenn am Ende alles funktioniert, merkt es – hoffentlich – niemand.
Eigentlich ein gutes Zeichen.
PAASCH – Wir lös(ch)en das!
Zwar nicht selbst.
Aber wir sorgen dafür, dass alles funktioniert, wenn es darauf ankommt.