27/10/2026
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es zwar keine allgemeine gesetzliche Pflicht für eine vollständige, reine digitale Personalakte im klassischen Sinne… ABER die elektronische Führung bestimmter lohn- und sozialversicherungsrelevanter Entgeltunterlagen wird nach § 8 Abs. 2 der Beitragsverfahrensordnung (BVV) für alle Arbeitgeber:innen in Deutschland zwingend vorgeschrieben.👩🏼⚖️
Bisherige Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von dieser Pflicht enden am 31. Dezember 2026.
Da diese Dokumente digital bereitgehalten und im Rahmen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) übermittelt werden müssen, wird die digitale Personalakte oder ein elektronisches Dokumentenmanagementsystem für Unternehmen faktisch unverzichtbar.💻🚨
Falls ihr bei der Umstellung etwas Support gebrauchen könntet, seid ihr bei uns goldrichtig.💛