23/07/2026
Bäume sind ein wichtiger Bestandteil unserer Umwelt und sollten grundsätzlich so lange wie möglich erhalten werden. Wenn ein Baum jedoch abgestorben ist oder erhebliche Schäden aufweist, kann er seine Standsicherheit und Bruchsicherheit verlieren. In diesem Zustand stellt er ein erhebliches Risiko für Menschen, Gebäude, Fahrzeuge und Verkehrswege dar.
Eine fachgerechte Fällung ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht. Totes Holz kann jederzeit unkontrolliert aus der Krone brechen, und ein geschwächtes Wurzelsystem oder Stamm kann dazu führen, dass der Baum bei Wind oder sogar ohne erkennbare äußere Einwirkung umstürzt. Besonders an Straßen, Wegen, Spielplätzen oder in Wohngebieten besteht dadurch eine erhebliche Gefährdung.
Vor jeder Fällung sollte der Baum sorgfältig beurteilt werden. Dabei werden unter anderem die Vitalität, mögliche Pilzbefälle, Faulstellen, Risse, Höhlungen sowie die Stand und Bruchsicherheit bewertet. Ist eine Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durch Pflegemaßnahmen nicht mehr möglich, bleibt die Fällung die letzte und notwendige Maßnahme.
Die Arbeiten müssen unter Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften sowie mit geeigneter Technik durchgeführt werden. Je nach Standort kommen dabei beispielsweise die Seilklettertechnik (SKT), Hubarbeitsbühnen oder eine kontrollierte Stück-für-Stück-Abtragung zum Einsatz, um Personen und Sachschäden zu vermeiden.
Eine fachgerecht ausgeführte Baumfällung dient somit nicht nur dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, sondern trägt auch dazu bei, Folgeschäden zu verhindern und den Baumbestand verantwortungsvoll zu bewirtschaften. Im Anschluss kann sofern möglich eine standortgerechte Ersatzpflanzung erfolgen, um den ökologischen Wert langfristig zu erhalten.