28/05/2020
Was tun wenn´s mal kracht?? Der Unfallzettel und sein Tücken
Für mich als Kfz-Sachverständigen ist es wichtig, Sie im Schadensfall nicht im Dunkeln stehen zu lassen. Deshalb gebe ich Ihnen Tipps wie man sich im Schadensfall richtig verhält!
1. Polizei rufen
Kommt es zu einem Unfall im Straßenverkehr, sollte man auf jeden Fall die Polizei rufen! Der Unfallbericht stellt zwar keine Aussage zur Schuldfrage dar, ist aber ein wichtiges Dokument zur Beweissicherung. In der Regel enthält dieser Angaben zum Unfallort, Unfallzeit und Beteiligte. Aber es ist Vorsicht geboten!!! Denn auf dem Unfallzettel steht eine
Telefonnummer vom Zentralruf der Autoversicherer. Wenn man als Geschädigter dort anruft, tappt man in eine böse
Falle.
Der Zentralruf der Autoversicherer ist eine gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle in Deutschland und ermittelt kostenlos die Versicherung des Unfallgegners. Der Zentralruf wird von den Versicherern finanziert und bezahlt und unterliegt den Anweisungen der Versicherern. Also wird man bei Anruf direkt zur gegnerischen Versicherung geleitet und da wartet schon ein gut geschulter Mitarbeiter der Sie ab jetzt so steuern wird, wie es für die gegnerische Versicherung am günstigsten ist. Es wird Ihnen z.B. nicht nur ein hauseigener Gutachter empfohlen, Ihnen wird sogar mitgeteilt, dass Sie keinen Anspruch auf einen Gutachter Ihrer Wahl haben. Man sollte wissen, dass man nach einem unverschuldeten Unfall das Recht hat einen unabhängigen Kfz-Unfallgutachter seiner Wahl zu beauftragen, ohne dass einem dafür Kosten entstehen.
Fazit: Wenn Sie unverschuldet in ein Unfall verwickelt worden sind, sollten Sie sofort einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Der wird Sie kompetent beraten und Sie sicher bis hin zur Regulierung betreuen. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung und begutachte Ihr Fahrzeug innerhalb von 24h. 👉☎️ 0162-72 77 046
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