VLH-Beratungsstelle Stefanie Brunner

VLH-Beratungsstelle Stefanie Brunner Wir beraten Mitglieder nach § 4 Nr. 11 StBerG.

26/08/2026
03/07/2026

Meine Beratungsstelle ist nach DIN77700 zertifiziert! 🎉

24/06/2026

Die Abgabefrist rückt immer näher. 😳

Werde jetzt Mitglied bei der VLH und profitiere von der verlängerten Abgabefrist 👍

19/06/2026

♿💡 Der Behinderten-Pauschbetrag kann dich bei der Steuer entlasten.

Wenn du einen Grad der Behinderung hast, kannst du je nach GdB einen festen Pauschbetrag nutzen. Damit werden typische regelmäßige Kosten berücksichtigt, die durch die Behinderung entstehen – zum Beispiel für Pflege, Medikamente oder einen erhöhten Wäschebedarf. 📄✅

Wichtig: Besondere oder einmalige Kosten kannst du unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich als außergewöhnliche Belastung angeben. Und wenn deine tatsächlichen Kosten höher sind als der Pauschbetrag, kann sich das Sammeln von Belegen lohnen. 💶

Urlaubsgeld bekommen? 🏖️💶Dann lohnt sich ein genauer Blick auf die Abrechnung. Denn Urlaubsgeld ist nicht steuerfrei, so...
17/06/2026

Urlaubsgeld bekommen? 🏖️💶
Dann lohnt sich ein genauer Blick auf die Abrechnung. Denn Urlaubsgeld ist nicht steuerfrei, sondern zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Weil es meist als Einmalzahlung ausgezahlt wird, kann die Lohnsteuer spürbar höher ausfallen. Zusätzlich werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Am Ende bleibt oft nur etwas mehr als die Hälfte netto übrig. 😳

Gut zu wissen, bevor die Urlaubskasse verplant wird. ✈️☀️

12/06/2026

Fortbildung! Immer für euch auf dem aktuellen Stand. Freu mich auf 2 interessante Tage in Nürnberg 😃

10/06/2026

Werde Mitglied bei der VLH und profitiere von der verlängerten Abgabefrist bis 01.03.2027! 👍

10/06/2026

Steuererklärung 2025: Abgabefrist ist am 31. Juli 2026! ☀️

✅️ Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist bis 1. März 2027.

Abgabepflicht besteht insbesondere, wenn du:

• Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- Kranken- oder Elterngeld) von mehr als 410 € erhalten hast
• mit Steuerklasse IlI/V oder IV mit Faktor besteuert wurdest
• Nebeneinkünfte von mehr als 410 € erzielt hast
• Vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wurdest.

Ohne Pflicht zur Abgabe kannst du bis zu 4 Jahre rückwirkend deine Steuererklärung einreichen.

Bist du dir nicht sicher, ob du zur Abgabe verpflichtet bist, dann vereinbare gerne einen Beratungstermin bei mir!

09/06/2026

Herzlich willkommen in meiner neuen VLH-Beratungsstelle!
Schön, dass du da bist. 🌻

In meinem neuen hellen Büro nehme ich mir Zeit für deine Fragen rund um die Steuer.

Mir ist wichtig, dass du dich gut aufgehoben fühlst und wir gemeinsam die beste Lösung für deine steuerlichen Anliegen finden.

Melde dich gerne für einen Termin – ich freue mich auf dich! 😊

Adresse

Kochstraße 4
Bad Abbach
93077

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