Studio 24 - die Fitnesswelt

Studio 24 - die Fitnesswelt Fitness-Studio, Sauna, Kursbereich Die Freude der Fitnessenthusiasten die Ihr Ziel erreichten macht mich stolz und verleiht mir Befriedigung.

Seit 1998 findest Du mich am Gewerbering in Annaberg-Buchholz,seit 2008 heiße ich Studio 24 - Die Fitnesswelt, früher hieß ich relax, das gefiel mir aber nicht mehr, das klang wie einschlafen und stinkige Füße ;-)). Ich liebe das Lachen der Menschen, das Geschwätz, das Klirren der Gewichte, den Geruch von Duschbad, nach einen erfolgreichen Training, den Schweiß derer welche Freude bei Ihrer Betäti

gung empfinden, all das in meinen Inneren bewegt und prägt mich. Ich biete im Sommer Kühle, im Winter Wärme, unzählige Möglichkeiten der sportlichen Betätigung mit Kursen, Ausdauer und Kraftmaschinen sowie vielen freien Gewichten. Meine Sauna bringt Dich an den Rand des Siedepunktes. Für aktive Menschen habe ich auch immer etwas zu Essen und Trinken.

Hiermit endet der Weg von Studio 24 – Die Fitnesswelt und wir begrüßen Sie unter unseren neuen Namen „Die Gesundmacher“....
23/02/2022

Hiermit endet der Weg von Studio 24 – Die Fitnesswelt und wir begrüßen Sie unter unseren neuen Namen „Die Gesundmacher“.
Besucht uns doch bitte auf unserer neuen Facebookseite: https://www.facebook.com/Die-Gesundmacher-113629594562850 und lasst einen Like da. Danke schön. 🥰💪👍
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FITNESS FÜR KÖRPER, GEIST UND SEELE Bei uns dreht sich alles um Ihre Gesundheit, das Erreichen Ihrer Vorstellungen. Auf den Weg dahin, wollen wir Sie begleiten und bestmöglich unterstützen.Lassen Sie sich überzeugen und buchen Sie Ihr erstes kostenloses Probetraining! KURSPLAN PROBETRAINING Ihr...

13/01/2022

Ab Freitag ist wieder geöffnet, von 10.00 – 22.00 Uhr.
Samstag ist auf Grund von Werbemaßnahmen geschlossen.
Ab Montag dann wieder wie gehabt zu den bekannten Zeiten.
Wir freuen uns auf Euch und danken für das Verständnis wegen des Samstags.

Jede(r) soll und kann für sich entscheiden was sie/er tut. Wir können Verantwortung für uns übernehmen und müssen die Ko...
25/09/2021

Jede(r) soll und kann für sich entscheiden was sie/er tut. Wir können Verantwortung für uns übernehmen und müssen die Konsequenzen unserer Handlungen tragen. Kindern wird das verwehrt. Sie verlassen sich darauf, dass wir das richtige tun. Kannst Du zu 100% für Dich sagen, dass Du alles bedacht, die eventuell entstehenden Konsequenzen für ein Kind, welches sein langes Leben noch vor sich hat, übernehmen willst. Für den Fall das es in Vergessenheit geraten ist: https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/schweinegrippe-impfstoff-pandemrix-risiken-wurden-ignoriert-a-1229144.html Auch damals wurde in aller Schnelle ein Impfstoff auf den Markt geworfen.
Auch mit seiner Wahl am morgigen Sonntag übernimmt man im übrigen Verantwortung.

22/09/2021
31/05/2021

"Ab 01.06. ist das Studio wieder geöffnet, Rehasport werden wir ab 01.07. wieder durchführen.

Seit 26.05. gibt es eine neue Verordnung. Das für Fitnessstudios relevante könnt Ihr Euch folgend zu Gemüte führen. Unter §8 Punkt 3 ist zu ersehen, das auch ein durch Privatpersonen durch geführter Selbsttest zulässig ist.

Teil 4 Sport und Freizeit

§ 19 Sport, Fitnessstudios
(1) Die Öffnung von Fitnessstudios und sonstigen Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs ist nur für die in den nachfolgenden Absätzen genannte Sportausübung sowie für medizinisch notwendige Behandlungen und ohne Publikum zulässig.
(2) Die Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport, Sportunterricht, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung sowie für lizenzierte Profisportle- rinnen und -sportler und Berufssportlerinnen und -sportler ist zulässig.
(3) Die Ausübung von Sport ist über Absatz 2 hinaus wie folgt zulässig:
1. Kontaktfreier Sport und Kontaktsport für Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich,
2. Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen,
3. Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen,
4. Kontaktsport auf Außensportanlagen.
Sportlerinnen und Sportler nach Satz 1 Nummer 3 und 4 müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen. Die Ausübung nach Satz 1 Nummer 2 bis 4 ist nur in Gruppen bis zu 30 Personen und mit Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 zulässig. Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.
(4) Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50, ist die Ausübung von Kontaktsport auf Innensportanlagen für Gruppen von bis zu 30 Personen unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests und mit Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 zulässig. Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.
(5) Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50, sind Sportveranstaltungen mit Publikum unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests, mit Hygienekonzept und Kontakterfassung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 zulässig.
(6) Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35 an 14 Tagen in Folge entfällt die Testpflicht. Dies gilt nicht für Absatz 5, wenn der Mindestabstand nach § 4 Absatz 3 unterschritten werden soll.

§ 8 Testnachweis und Tests

(1) Besteht nach oder aufgrund dieser Verordnung eine Testpflicht und ist das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nachzuweisen, findet § 2 Nummer 7 der COVID-19-Schutz- maßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) Anwendung.
(2) Ein Schnelltest ist ein Antigenschnelltest, der durch fachkundig geschultes Personal vor- genommen wird. Dem gleichgestellt wird ein unter Aufsicht durch fachkundig geschultes Personal von der betroffenen Person vorgenommenen Selbsttest. Der Schnelltest muss vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen sein. Die zugelassenen Tests sind unter der Adresse https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=ANTIGENTESTS-AUF-SARS-COV-2 abrufbar. Dem Schnelltest steht ein PCR-Test gleich, der nicht älter als 48 Stunden ist. Durch einen Test nach Satz 1 positiv getestete Personen müssen sich dringend mittels eines PCR- Tests nachtesten lassen und absondern.
(3) Ein Selbsttest ist ein Antigenschnelltest, der zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt ist. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. Die zugelassenen Tests sind unter der Adresse https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=ANTIGENTESTS-AUF-SARS-COV-2:tests-zur-eigen- anwendung-durch-laien abrufbar. Bei einem positiven Selbsttestergebnis muss die betroffene Person unverzüglich einen PCR-Test vornehmen lassen und sich absondern.
(4) Ein PCR-Test ist ein Test, der auf der sogenannten Polymerase-Kettenreaktion beruht und die Erbsubstanz des Virus in der Probe im Labor nachweisen kann. Bei einem positiven Testergebnis muss sich die betroffene Person unverzüglich absondern. Ausgenommen von der Testpflicht sind:
(6) Die Testpflicht gilt nicht für Personen,
1. die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen oder
2. die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind.
Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse https://www.pei.de/impf-stoffe/covid-19 genannten Impfstoffe erfolgt ist, und
1. entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die
für eine vollständige Schutzwirkung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder
2. bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfdosis besteht.
Als genesen gelten diejenigen Personen, die ein mindestens 28 Tage sowie maximal sechs
Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung, die auf einem PCR-Test beruht, nachweisen können. Satz 1 gilt nicht für Personen, die mindestens ein Symptom nach § 23 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 zeigen, dass auf eine Infektion mit
SARS CoV-2 hinweist.

(7) Zur Nachweisführung genügt die Gewährung der Einsichtnahme in die Test- oder Impf- nachweise gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original."

25/05/2021

"Während dieser Inzidenzwert lange stagnierte, scheint er ja nun kontinuierlich zu sinken. Über 100 gilt zwar nach wie vor diese „Bundes-Notbremse“. Aber ab einer 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter liegt, gilt ab dem übernächsten Tag speziell unsere Einrichtung betreffend. Fitnessstudios dürfen für medizinisch notwendigen Behandlungen und kontaktfreien Sport öffnen. Bei nicht medizinisch notwendigem Sport in Fitnessstudios benötigen die Sportler einen tagesaktuellen negativen Test und eine Kontakterfassung ist vorzusehen.
Liegt die 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen infolge unter dem Schwellwert von 50 entfallen ab dem übernächsten Tag auch diese Auflagen für kontaktfreien Sport auf Innen- und Außensportanlagen.
Rehasport werden wir ab einer Inzidenz von 50 wieder wie gewohnt durchführen.
Das hier beschriebene Szenario stammt von der Seite corona-sachsen.de, ist also amtlich. Da steht nichts von der Notwendigkeit von Impfungen, Masken etc. Wie auch immer ihr dazu steht, das hier sind die Fakten.
Also dann, bis bald. Ich freue mich auf Euch. 😍😉👍💪"

„Entschuldigt bitte, dass wir uns so lange nicht bemerkbar gemacht haben. Aber diese ganze Situation ist schon ziemlich ...
28/04/2021

„Entschuldigt bitte, dass wir uns so lange nicht bemerkbar gemacht haben. Aber diese ganze Situation ist schon ziemlich frustrierend, man hofft von Verfügung zu Verfügung, hofft auf Einsicht, während ringsum in den Ländern alles öffnet, in der Schweiz sogar eine Volksabstimmung stattfinden soll, stoßen wir hier, mit allen Einwänden, auf taube Ohren. Natürlich soll das nicht als Entschuldigung herhalten, sonst hätte ich Politiker werden können, kotz. Nein, die letzten Wochen waren sehr arbeitsreich, wir haben vorgerichtet, vieles angerichtet und warten eigentlich jetzt auf die Gnade der Damen und Herren in Ihrer Parallelwelt. So es geht, werden wir hier auf diesen Weg offizielle Verlautbarungen mitteilen. Aber um miteinander zu kommunizieren, bitte ich Euch die TelegramApp herunter zu laden und Euch von mir einen Einladungslink für unseren privaten Telegramkanal zuschicken zu lassen. Schickt mir bitte https://t.me/HeikoRabenstein eine Mitteilung damit ich Euch einen Einladungslink zuschicke. Also wir sehen uns.“

You can contact right away.

Das Team vom Studio 24 wünscht Euch allen Gesundheit, Glück, Frieden und viel Erfolg im neuen Jahr. Persönlich wünsche i...
01/01/2021

Das Team vom Studio 24 wünscht Euch allen Gesundheit, Glück, Frieden und viel Erfolg im neuen Jahr.

Persönlich wünsche ich mir das dieser Zustand welcher uns seit fast 10 Monaten die Luft nimmt, baldigst sein Ende nimmt. Ich hoffe darauf das alle Einschränkungen wieder zurückgenommen werden und wir unser Leben wieder leben werden. Ich hoffe, dass die Menschen wieder so miteinander umgehen, als ob sie sich auf einer Ebene befinden, sich nicht abwerten, in Schubladen stecken, sondern miteinander erstarkt ihren Weg gehen. Ich wünsche mir das Lachen und die Freude zurück.

Ich wünsche mir das im Studio wieder die Scheiben klirren, will Stimmengewirr hören, nicht diese frustrierende Stille. Ich möchte lächelnde Gesichter sehen ohne diese bescheuerte Maske. Und wir möchten für Euch der Ort sein, wo Menschen zusammenkommen, die Tür hinter sich schließen ihre Sorgen und Ängste draußen lassen, sich für eine kurze Zeit völlig den Sport, den damit verbundenen Flow hingeben und mit einem geilen Glücksgefühl hinausmarschieren. So ein Ort soll das hier sein.

Gleichermaßen ziehen wir uns als Studio von allen sozialen Plattformen zurück, die Seite in dieser Form bleibt hier zwar bestehen, zur reinen Information. Ich möchte nicht länger Protagonist einer digitalen Dystopie sein.

Also wir sehen uns, von Angesicht zu Angesicht. Ihr fehlt uns, ihr lieben Sportsfreunde. Bis bald.

Wir wünschen Euch, all unseren Mitgliedern, Euren Familien, Bekannten, Verwandten und eigentlich jeden der das liest, tr...
10/12/2020

Wir wünschen Euch, all unseren Mitgliedern, Euren Familien, Bekannten, Verwandten und eigentlich jeden der das liest, trotz der Umstände, eine schöne Weihnachtszeit. Wir wünschen Euch Ruhe und Besinnlichkeit, gerade jetzt, wo die Zeit scheinbar still zustehen scheint, kann man vielleicht damit dem Ganzen etwas Gutes abgewinnen und Abstand nehmen vom sonstigen Weihnachtsstress. Ganz besonders aber wünschen wir Euch das Ihr nicht die Hoffnung verliert, Kraft schöpft für ein neues Jahr, in der Gewissheit das es nur besser werden kann und vor allen Frieden. Bis bald, bleibt stark. Euer Studioteam.

Liebe Mitglieder, Rehaportlerinnen und Rehasportler,die coronabedingten Zwangsschließungen wurden bis 10.01.2021 verläng...
27/11/2020

Liebe Mitglieder, Rehaportlerinnen und Rehasportler,
die coronabedingten Zwangsschließungen wurden bis 10.01.2021 verlängert.

Selbst wenn es den Besuch im Studio nicht ersetzt, ist es zumindest eine Alternative. In Zusammenarbeit mit der Firma Cyberfitness ist es uns gelungen, deren Kurse für Euch kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nutze es um deine Fitness und dein Immunsystem zu stärken, wann immer du möchtest. Hier hast Du die Möglichkeit aus vielfältigen Workouts zu wählen. Bleib am Ball, lass dich inspirieren und probier mal was Neues um die Zeit der Schließung zu überbrücken. Dazu benötigt Ihr einen internetfähigen Fernseher, Laptop, Tablet oder ein Smartphone.

Passt auf Euch, Eure Familien und engsten Freunde gut auf und bleibt gesund. Wir wünschen Euch eine schöne Adventszeit und freuen uns darauf, Euch im Dezember zum Training wiederzusehen.
Infos und Anmeldung: https://www.fitnesswelt24.com/cyberfitness/

Adresse

Gewerbering 16
Annaberg-Buchholz
09456

Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 13:00
Dienstag 16:00 - 20:00
Mittwoch 16:00 - 21:00
Donnerstag 16:00 - 21:00
Freitag 18:00 - 21:00
Samstag 10:00 - 16:00
Sonntag 10:00 - 16:00

Telefon

03733556354

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