23/10/2025
❗️Wichtige Info für unsere Kunden❗️
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, in Abständen von maximal 12 Monaten eine Prüfung der Anlage vornehmen zu lassen.
Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.
Die Prüfung muß mindestens die folgenden Punkte umfassen:
1 . Die eingebauten Geräte der Feststellanlage müssen mit den im Abnahmeprotokoll angegebenen Geräten übereinstimmen.
2. Die Kennzeichnung der eingebauten Geräte muß mit der im Zulassungsbescheid angegebenen Kennzeichnung übereinstimmen.
3. Das Zusammenwirken aller Geräte ist nachzuprüfen, wobei die Auslösung sowohl durch
Simulation der dem Funktionsprinzip der Melder zugrundeliegenden Brandkenngröße ( Rauchschalter: z.B. Prüfgas; Thermoschalter: Heißluftgebläse) als auch von Hand erfolgen muß. Es müssen alle Brandmelder und alle Druckknopftaster geprüft werden.
4. Es ist zu prüfen, ob der Abschluss zum selbsttätigen Schließen freigegeben wird, wenn die Feststellanlage funktionsunfähig wird (z.B. durch Entfernen eines Melders oder durch Energieausfall).
5. Muß eine defekte Komponente der Feststellanlage gegen einen Ersatztyp ausgetauscht werden, so muß eine neue Abnahme nach der an diesem Tag gültigen DIBt-Richtlinie erfolgen. Gegebenenfalls muß die Anlage vollständig umgebaut werden.
6. Alle Komponenten der Feststellanlage sind mit einem feuchten Tuch zu reinigen. Insbesondere sind die Brandmelder abzuwischen.
7. Es ist zu prüfen, ob die Schließbereichsmarkierung vorhanden ist.
8. Es ist zu prüfen, ob der Abschluss einwandfrei schließt.
9. Ziel dieser Prüfung ist es, dass sich die Anlage wieder im gleichen Zustand wie am Tage der Abnahme befindet.
Die Hekatron Brandmelder sind, unter Berücksichtigung der besonderen Betriebsumgebungsbedingungen einer Wartung gemäß VDE 0833 Teil 1 zu unterziehen.
Die Brandmelder müssen nach einer Betriebszeit von 8 Jahren einer Werksrevision unterzogen werden.
Auf Grund besonderer Betriebsumgebungsbedingungen kann auch eine frühere Werksrevision erforderlich sein.