31/08/2020
MASSIVHOLZ als Qualitätsbegriff unterliegt einer strengen Norm, denn nicht jedes Möbelstück aus Holz ist "massiv".
Eine verbindliche Regelung der Möbel-Bezeichnungen wird durch die DIN 68871 gewährleistet.
Diese Regelung besagt, dass MÖBEL lediglich dann als Massiv-Holzmöbel angeboten werden dürfen, wenn diese in sämtlichen Teilen außer Rückwand und Schubladenböden aus massivem Holz hergestellt und nicht furniert sind." "Nussbaum massiv" bedeutet somit, dass das Möbelstück durchgehend aus Nussbaumholz besteht, ausgenommen Rückwand und Schubladenböden.