18/08/2026
Du fährst elektrisch und möchtest zu Hause laden können? Dann kennst du das Thema vermutlich schon: Für die Ladestation selbst brauchst du oft die Zustimmung anderer, auch wenn dir die eigene Wohnung ganz allein gehört.
Wie das genau aussieht, hängt davon ab, wo du wohnst:
🔑 Zur Miete: Du brauchst die schriftliche Zustimmung deiner Vermieterschaft, bevor eine Wallbox eingebaut werden darf.
🔑 Im Stockwerkeigentum: Die Einstellhalle und alle Leitungen gehören der ganzen Eigentümergemeinschaft. Ein Einbau braucht deshalb einen Mehrheitsbeschluss der Versammlung, nicht nur deine eigene Zustimmung.
Das könnte sich bald ändern: Der Bundesrat arbeitet gerade an einem Gesetz, dem sogenannten Recht auf Laden. Die Idee dahinter: Die grundlegende Vorbereitung für eine Ladestation, die sogenannte Grundinstallation, soll Mietenden und Stockwerkeigentümer:innen künftig nicht mehr pauschal verweigert werden können. Aktuell läuft dazu die Vernehmlassung, also die Phase, in der Kantone, Parteien und Verbände dazu Stellung nehmen, noch bis Oktober 2026. In Kraft ist das Gesetz deshalb noch nicht, bis dahin gilt weiterhin die heutige Regelung.
Was du schon jetzt tun kannst:
🔌 Als Mieter:in: Sprich das Thema aktiv bei deiner Vermieterschaft an, oft fehlt nur der erste Anstoss.
🔌 Als Eigentümer:in: Plane gleich ein System für mehrere Ladepunkte, statt später jede Wallbox einzeln nachzurüsten. Die Verwaltung kann dich dabei organisatorisch unterstützen, entscheiden musst am Ende aber du beziehungsweise die Versammlung.
Du möchtest wissen, wie eine Ladelösung für dein Zuhause aussehen könnte? Melde dich bei uns, wir schauen es uns gemeinsam an.