18/09/2026
Das Gebäudepickerl kommt! 🏗️
Bauwerksbuch für Wiener Altbauten: Jetzt rechtzeitig vorbereiten
Wurde Ihr Gebäude vor dem 1. Jänner 1919 errichtet?
➡️ Dann müssen das Bauwerksbuch und seine Registrierung bis 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein. Für Gebäude, die bis zum 1. Jänner 1945 errichtet wurden, gilt die Frist bis Ende 2030.
Das elektronische Bauwerksbuch bündelt alle wichtigen Informationen zum Gebäude: Bewilligungen, Bescheide und Pläne, die Beschreibung der Konstruktion, Ergebnisse der Erstprüfung, festgelegte Prüfintervalle sowie dokumentierte Baugebrechen und notwendige Maßnahmen. ☑️
Für die Erstellung werden zunächst die vorhandenen Unterlagen gesichtet. Fehlende Dokumente müssen gegebenenfalls aus dem Planarchiv der MA 37 beschafft werden. Anschließend werden sicherheitsrelevante Bauteile durch eine befugte Fachperson überprüft und die Ergebnisse elektronisch dokumentiert.
Warum jetzt beginnen? Bis Ende 2027 benötigen rund 32.400 Wiener Gebäude ein Bauwerksbuch. Fehlende Unterlagen, Planarchivtermine und die fachgerechte Prüfung können Zeit beanspruchen. Auch uns erreichen bereits viele Anfragen.
Anfragen an direkt an [email protected] - wir melden uns zeitnah!