05/08/2026
Offene Forderungen geraten im hektischen Geschäftsalltag schnell in den Hintergrund. Doch Zeit spielt eine entscheidende Rolle. Auch in Österreich unterliegen Geldforderungen gesetzlichen Verjährungsfristen. Für viele Forderungen aus Lieferungen und Dienstleistungen beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Bereits rechtskräftig festgestellte Forderungen können hingegen grundsätzlich 30 Jahre lang geltend gemacht werden.
Wichtig zu wissen:
Eine Mahnung oder Zahlungserinnerung allein verlängert die Verjährungsfrist in der Regel nicht. Werden nicht rechtzeitig die erforderlichen rechtlichen Schritte gesetzt, kann die Forderung verjähren und ihre gerichtliche Durchsetzbarkeit verloren gehen.
Neben dem Risiko des Forderungsverlustes binden offene Außenstände wertvolle Liquidität und verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Deshalb empfiehlt es sich, den Forderungsbestand regelmäßig zu überprüfen und offene Posten frühzeitig professionell bearbeiten zu lassen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
▪️Verjährungsfristen rechtzeitig im Blick
▪️Forderungsverluste vermeiden
▪️Liquidität sichern und den Cashflow verbessern
▪️Höhere Erfolgschancen durch frühzeitige Bearbeitung
▪️Entlastung Ihrer internen Ressourcen
▪️Professionelle und rechtssichere Abwicklung
Unser Tipp:
Warten Sie nicht, bis Fristen ablaufen. Je früher offene Forderungen bearbeitet werden, desto größer sind die Chancen auf eine erfolgreiche Einbringung. Gleichzeitig können notwendige rechtliche Maßnahmen rechtzeitig gesetzt werden, um Ihre Ansprüche bestmöglich zu sichern.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihren Forderungsbestand zu prüfen, offene Forderungen konsequent zu bearbeiten und Ihre Ansprüche professionell durchzusetzen – bevor wertvolle Zeit verloren geht. ⏳💸
Sie sind unsicher, ob einzelne Forderungen bereits von der Verjährung betroffen sind?
Senden Sie uns Ihre Offene-Posten-Liste – wir prüfen diese gerne und zeigen Ihnen auf, bei welchen Forderungen rascher Handlungsbedarf besteht.📝🤝📞