05/10/2026
Du baust selbst. Aber wer haftet eigentlich für deinen Bau? 🚧
Die meisten lernen das Wort „Bauführer“ erst, wenn die Gemeinde danach fragt. Dabei ist er im normalen Bewilligungsverfahren Pflicht, etwa bei Neu- und Zubauten oder Umbauten an tragenden Teilen (§ 25 Abs 2 NÖ BO 2014): Er wird spätestens mit der Baubeginnsanzeige bekanntgegeben, überwacht, dass gebaut wird, was bewilligt ist, und bescheinigt am Ende die Ausführung für deine Fertigstellungsanzeige, auch das, was du selbst gebaut hast. 📋
Fehlt er, untersagt die Behörde den Bau, dazu droht eine Verwaltungsstrafe. ⚖️
Unsere Lösung für Selbstbauer: Bauführung im Abo, 54 € pro Woche inkl. USt., quartalsweise, jederzeit beendbar. Erstbegehung bei Übernahme, Foto-Kontrolle und Schlussbegehung sind enthalten, weitere Begehungen nach Aufwand. 👷♂️
„Bau du. Wir stempeln.“ – wenn plangemäß gebaut wird. ✅
Alles zum Bauführung findest du im ersten Kommentar.