21/08/2026
Der Grenzverlauf im Bodensee #2
Der Grenzverlauf im restlichen Obersee ist nicht klar definiert, da unterschiedliche Theorien zur Grenzziehung im Bodensee existieren.
Darunter zählen die Realteilungs- und die Kondominiumstheorie. Österreich vertritt die Kondominiumstheorie. Demnach ist der Bodensee gemeinsames Hoheitsgebiet aller drei Anrainerstaaten mit Ausnahme eines Streifens am Ufer. Die Breite dieses Streifens ist jedoch nicht genau festgelegt.
Eine Definition dieses Streifens legt die Haldentheorie fest. Diese besagt, dass die Grenze bei einer Wassertiefe von 25 m verläuft.
Die Schweiz ist der einzige Staat, der die Realteilungstheorie vertritt. Diese Theorie besagt, dass die Grenzen in der Mitte des Sees verlaufen.
1973 wurde das Schifffahrtsabkommen (“Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee“) von allen drei Anrainerstaaten unterzeichnet. Darin ist die Real-teilungsgrenze der Schweiz und Österreich definiert.
Die Grenze zwischen Österreich und Schweiz verläuft dabei von der Argenmündung (D) in gerader Linie bis zur Staatsgrenze am Alten Rhein. Und die Grenze zwischen Schweiz und Deutschland orientiert sich an der Mitte des Sees.
Welche Theorie richtig ist, bleibt weiter offen. Sichergestellt ist jedoch, dass der Bodensee kein rechtsfreier Raum ist, da sich die Behörden an dem Schifffahrts-abkommen orientieren. Und dadurch sind die Zuständigkeiten klar geregelt.
Quellen:
[1] Bodensee Karte 3 Staatgebiet 2020 (https://www.bev.gv.at/dam/bevgvat/PDF-Dateien/Vermessungswesen/Sonstige-PDF-Dokumente/Bodenseekonferenz/Karte-3-Staatsgebiete.pdf; aufgerufen am 08.09.2025 09:36 Uhr)
[2] Enrico Kampmann (13.08.2021, 15:00 Uhr): „Wo verläuft eigentlich die Grenze im Bodensee?“, TAGBLATT (https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/bodensee-sommer-wo-verlaeuft-eigentlich-die-grenze-im-bodensee-es-gibt-drei-theorien-aber-keine-klaren-regeln-ld.2171909; aufgerufen am 08.09.2025 09:38 Uhr)