Technischer Rat Helmut Giesinger

Technischer Rat Helmut Giesinger Bau-Profi & Schulungsexperte: Bauleitung, Gutachten & Projekte aus erster Hand

𝐅𝐫𝐚𝐠𝐞 𝐚𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐂𝐨𝐦𝐦𝐮𝐧𝐢𝐭𝐲 – 𝐌𝐢𝐞𝐭𝐰𝐨𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 & 𝐓ü𝐫𝐬𝐭𝐨𝐩𝐩𝐞𝐫 𝐢𝐦 𝐁𝐨𝐝𝐞𝐧In einer Mietwohnung hat der Erstmieter ohne vorherige Rückspr...
02/08/2026

𝐅𝐫𝐚𝐠𝐞 𝐚𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐂𝐨𝐦𝐦𝐮𝐧𝐢𝐭𝐲 – 𝐌𝐢𝐞𝐭𝐰𝐨𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 & 𝐓ü𝐫𝐬𝐭𝐨𝐩𝐩𝐞𝐫 𝐢𝐦 𝐁𝐨𝐝𝐞𝐧

In einer Mietwohnung hat der Erstmieter ohne vorherige Rücksprache oder Genehmigung des Wohnungseigentümers bei mehreren Türen Türstopper im Parkettboden montiert.

Nach den vorliegenden Messungen:

• Der Türstopper wurde ca. 𝟑𝟖 𝐜𝐦 𝐯𝐨𝐦 𝐁𝐞𝐬𝐜𝐡𝐥𝐚𝐠 entfernt
montiert.
• Bis zur 𝐕𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫𝐤𝐚𝐧𝐭𝐞 𝐝𝐞𝐬 𝐓ü𝐫𝐛𝐥𝐚𝐭𝐭𝐞𝐬 verbleiben rund 𝟒𝟖 𝐜𝐦.
• Die Bohrung wurde ca. 𝟒𝟔 𝐦𝐦 𝐭𝐢𝐞𝐟 in den Boden ausgeführt.
• Der Türstopper befindet sich etwa 𝟕 𝐜𝐦 𝐯𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐖𝐚𝐧𝐝 entfernt.

Die Fotos zeigen die Situation vor und nach dem Ausbau des Türstoppers.

𝐃𝐚𝐳𝐮 𝐳𝐰𝐞𝐢 𝐨𝐟𝐟𝐞𝐧𝐞 𝐅𝐫𝐚𝐠𝐞𝐧:

𝟏. Darf ein Mieter einen Türstopper dieser Art ohne Zustimmung
des Wohnungseigentümers im Boden montieren?

𝟐. Ist der Türstopper aus technischer Sicht an der richtigen Stelle
situiert und fachgerecht montiert worden?

Mich interessieren sowohl 𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐄𝐢𝐧𝐬𝐜𝐡ä𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠 als auch praktische Erfahrungen aus der 𝐇𝐚𝐮𝐬𝐯𝐞𝐫𝐰𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠, 𝐝𝐞𝐦 𝐁𝐚𝐮𝐰𝐞𝐬𝐞𝐧 𝐚𝐥𝐥𝐠𝐞𝐦𝐞𝐢𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐞𝐦 𝐇𝐚𝐧𝐝𝐰𝐞𝐫𝐤.

Bitte begründet eure Ansicht möglichst mit rechtlichen Grundlagen, Normen oder fachlichen Erfahrungen.

𝗔𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗺 𝗥𝗲𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗲𝘀 𝗞𝘂𝗿𝗶𝗼𝘀𝗲𝗻!Ein Wohnungseigentümer meldet einen erheblichen Wasserschaden an seine Gebäudeversicherung.𝗗𝗲...
28/07/2026

𝗔𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗺 𝗥𝗲𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗲𝘀 𝗞𝘂𝗿𝗶𝗼𝘀𝗲𝗻!

Ein Wohnungseigentümer meldet einen erheblichen Wasserschaden an seine Gebäudeversicherung.

𝗗𝗲𝗿 𝗦𝗮𝗰𝗵𝘃𝗲𝗿𝗵𝗮𝗹𝘁:

Ein Mieter musste per Räumungsklage aus einer Wohnung entfernt werden.

𝐄𝐫𝐬𝐭 𝐝𝐚𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐰𝐮𝐫𝐝𝐞 𝐝𝐚𝐬 𝐠𝐚𝐧𝐳𝐞 𝐃𝐢𝐥𝐞𝐦𝐦𝐚 𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭𝐛𝐚𝐫:
• Der Parkett war großflächig zerstört.
• Teile des Bodens hatte der Mieter einfach entfernt.
• Die Küche wurde durch Feuchtigkeit beschädigt.
• Hinter der Küche hatte sich bereits Schimmel gebildet.

Der Mieter – mittlerweile im Privatkonkurs – gab an, dass seit langer Zeit Wasser aus einem Anschluss unter der Spüle austrat. Er habe den Schaden zwar bemerkt, den Vermieter jedoch nie informiert und auch keine Reparatur veranlasst.

𝐃𝐢𝐞 𝐈𝐧𝐭𝐞𝐫𝐞𝐬𝐬𝐚𝐧𝐭𝐞 𝐅𝐫𝐚𝐠𝐞 𝐥𝐚𝐮𝐭𝐞𝐭: 𝐖𝐞𝐫 𝐳𝐚𝐡𝐥𝐭?

🔵 A) Die Gebäudeversicherung zahlt den gesamten Schaden.

🟠 B) Der Wohnungseigentümer bleibt auf den Kosten sitzen.

🟢 C) Die Versicherung zahlt nur einen Teil des Schadens.

𝐖𝐚𝐬 𝐦𝐞𝐢𝐧𝐬𝐭 𝐃𝐔? 𝐁𝐞𝐠𝐫ü𝐧𝐝𝐞 𝐝𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐀𝐧𝐭𝐰𝐨𝐫𝐭 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐊𝐨𝐦𝐦𝐞𝐧𝐭𝐚𝐫𝐞𝐧!

𝐁𝐚𝐮𝐦𝐚𝐧𝐠𝐞𝐥 – 𝐣𝐚 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐧𝐞𝐢𝐧?Auf den Bildern ist zu erkennen, dass die Stahlstützen im Dach- und Erdgeschoss nicht exakt übe...
24/07/2026

𝐁𝐚𝐮𝐦𝐚𝐧𝐠𝐞𝐥 – 𝐣𝐚 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐧𝐞𝐢𝐧?

Auf den Bildern ist zu erkennen, dass die Stahlstützen im Dach- und Erdgeschoss nicht exakt übereinander angeordnet sind.

Wie beurteilst du diesen Sachverhalt?

Ist das deiner Meinung nach ein Baumangel oder nicht?

Begründe deine Einschätzung gerne in den Kommentaren.

⚠️𝐖𝐚𝐬𝐬𝐞𝐫𝐞𝐢𝐧𝐭𝐫𝐢𝐭𝐭 𝐢𝐧 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐖𝐨𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐭𝐫𝐨𝐭𝐳 𝐀𝐛𝐝𝐢𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭         ü𝐛𝐞𝐫𝐛𝐚𝐮𝐭𝐞𝐧 𝐊𝐞𝐥𝐥𝐞𝐫𝐝𝐞𝐜𝐤𝐞!Bei einem Mehrfamilienhaus (B...
19/07/2026

⚠️𝐖𝐚𝐬𝐬𝐞𝐫𝐞𝐢𝐧𝐭𝐫𝐢𝐭𝐭 𝐢𝐧 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐖𝐨𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐭𝐫𝐨𝐭𝐳 𝐀𝐛𝐝𝐢𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭
ü𝐛𝐞𝐫𝐛𝐚𝐮𝐭𝐞𝐧 𝐊𝐞𝐥𝐥𝐞𝐫𝐝𝐞𝐜𝐤𝐞!

Bei einem Mehrfamilienhaus (Baujahr 1996/97) kam es nach lang anhaltendem Starkregen zu einem Wassereintritt in eine Erdgeschosswohnung. Um die Ursache zu ermitteln, wurde der Bereich des Durchgangs zur Tiefgarage freigelegt.

Dabei wurden folgende Auffälligkeiten festgestellt:

🔹 Es scheinen zwei unterschiedliche Arten von
Dachabdichtungsbahnen verlegt worden zu sein.

🔹 Im Deckenbereich des Durchgangs zur Tiefgarage wurde
keine Wärmedämmung vorgefunden. Die Dachhaut ist dort
mechanisch befestigt, jedoch nur im vorderen Bereich.

🔹 Der Niederzug (ca. 30 cm) wurde auf einer gespachtelten
XPS-Dämmung verlegt, jedoch ohne mechanische
Befestigung.

🔹 Der Fußabstreifer wurde im Splitt verlegt und nicht gezielt
entwässert.

𝐃𝐢𝐞 𝐊𝐨𝐧𝐬𝐭𝐫𝐮𝐤𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐢𝐦 𝐙𝐮𝐠𝐚𝐧𝐠𝐬𝐛𝐞𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡 ü𝐛𝐞𝐫 𝐝𝐞𝐦 𝐊𝐞𝐥𝐥𝐞𝐫 𝐢𝐬𝐭 𝐰𝐢𝐞 𝐟𝐨𝐥𝐠𝐭:

* Betonplatten 4 cm
* Splitt 16 cm
* Vlies
* Dachhaut/Folie
* Dämmung 8 cm
* Stahlbetondecke

Dazu stellen sich folgende Fragen:

❓ Warum wurden hier offenbar zwei unterschiedliche
Abdichtungsbahnen verwendet?

❓ Entsprach es den anerkannten Regeln der Technik in den
Jahren 1996/97, den Niederzug lediglich auf der Dämmung
aufzubauen?

❓ Hätte der Niederzug mechanisch mit der
Stahlbetonkonstruktion verbunden werden müssen?

❓ Ist es fachgerecht, dass die Dachabdichtung im Bereich des
Niederzugs nicht dauerhaft dicht an die
Stahlbetonkonstruktion angeschlossen ist?

❓ Kann eine solche Ausführung dazu führen, dass bei lang
anhaltendem Starkregen Wasser unter die Abdichtung
gelangt und schließlich in die Erdgeschosswohnung
eindringt?

Wir freuen uns auf fachliche Einschätzungen von Dachdeckern, Bauwerksabdichtern, Sachverständigen, Planern und Bauphysikern. Wie beurteilen Sie diese Ausführung nach den damals geltenden Regeln der Technik? Können die gezeigten Details den Wassereintritt begünstigt haben?

𝐇𝐢𝐧𝐰𝐞𝐢𝐬:
Es geht ausdrücklich um eine fachliche Diskussion zur Konstruktion und Ausführung – nicht um Spekulationen oder Schuldzuweisungen.

𝐀𝐧𝐦𝐞𝐫𝐤𝐮𝐧𝐠:
Mein Auftrag war ausschließlich eine Beweissicherung vorzunehmen, kein Gutachten zu erstellen!

𝐖𝐚𝐬𝐬𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐚𝐝𝐞𝐧 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐍𝐞𝐮𝐛𝐚𝐮𝐩𝐡𝐚𝐬𝐞Folgende Situation auf einer aktuellen Baustelle:* Wasserschaden während der Neubauphase...
16/07/2026

𝐖𝐚𝐬𝐬𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐚𝐝𝐞𝐧 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐍𝐞𝐮𝐛𝐚𝐮𝐩𝐡𝐚𝐬𝐞

Folgende Situation auf einer aktuellen Baustelle:

* Wasserschaden während der Neubauphase (Regenwasser)
* Sichtbarer Schimmelbefall im Sockelbereich
* Wandaufbau: Gipskarton direkt auf OSB verschraubt
* Der Schaden betrifft den unteren Wandbereich.

𝐖𝐢𝐞 𝐰ü𝐫𝐝𝐞𝐭 𝐈𝐡𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐒𝐚𝐧𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐟𝐚𝐜𝐡𝐠𝐞𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡𝐟ü𝐡𝐫𝐞𝐧?

* Welche Schritte sind aus Eurer Sicht erforderlich?
* Welche Bauteile müssen geöffnet oder ersetzt werden?
* Welche Normen oder Richtlinien zieht Ihr dabei heran?
* Wie würdet Ihr die Schadensfreiheit nachweisen?

𝐈𝐜𝐡 𝐟𝐫𝐞𝐮𝐞 𝐦𝐢𝐜𝐡 𝐚𝐮𝐟 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐟𝐚𝐜𝐡𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐃𝐢𝐬𝐤𝐮𝐬𝐬𝐢𝐨𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐢𝐞𝐝𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐋ö𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐚𝐧𝐬ä𝐭𝐳𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐞𝐮𝐜𝐡 𝐏𝐫𝐚𝐤𝐭𝐢𝐤𝐞𝐫𝐧!

𝐒𝐭𝐫𝐞𝐢𝐭𝐩𝐮𝐧𝐤𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐡𝐮𝐧𝐝𝐞𝐫𝐭𝐞𝐧 𝐁𝐚𝐮𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧: 𝐒𝐢𝐜𝐡𝐭𝐛𝐞𝐭𝐨𝐧 – 𝐣𝐚 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐧𝐞𝐢𝐧?Ein Bauherr sieht eine Sichtbetondecke, die ihm optisch ...
06/07/2026

𝐒𝐭𝐫𝐞𝐢𝐭𝐩𝐮𝐧𝐤𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐡𝐮𝐧𝐝𝐞𝐫𝐭𝐞𝐧 𝐁𝐚𝐮𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧:

𝐒𝐢𝐜𝐡𝐭𝐛𝐞𝐭𝐨𝐧 – 𝐣𝐚 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐧𝐞𝐢𝐧?

Ein Bauherr sieht eine Sichtbetondecke, die ihm optisch hervorragend gefällt. Er beauftragt daraufhin ein Bauunternehmen mit einer „Sichtbetondecke“ für seinen Neubau.

𝐌𝐞𝐡𝐫 𝐬𝐭𝐞𝐡𝐭 𝐢𝐦 𝐕𝐞𝐫𝐭𝐫𝐚𝐠 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 – 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐒𝐢𝐜𝐡𝐭𝐛𝐞𝐭𝐨𝐧𝐤𝐥𝐚𝐬𝐬𝐞, 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐌𝐮𝐬𝐭𝐞𝐫𝐟𝐥ä𝐜𝐡𝐞, 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐰𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐀𝐧𝐟𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧.

Nach dem Ausschalen folgt die Enttäuschung:
Flecken, Farbunterschiede, Schalungsstöße und Poren. Der Bauherr ist überzeugt: „𝐃𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐨𝐜𝐡 𝐤𝐞𝐢𝐧 𝐒𝐢𝐜𝐡𝐭𝐛𝐞𝐭𝐨𝐧!“

Die ausführende Firma sieht das anders und verweist darauf, dass lediglich „Sichtbeton“ vereinbart wurde.

Die Fotos zeigen genau diesen Fall.

𝐖𝐚𝐬 𝐦𝐞𝐢𝐧𝐭 𝐢𝐡𝐫?

? Würdet ihr diese Decke als Sichtbeton bezeichnen?

Kann oder darf der Bauherr reklamieren, wenn im Vertrag lediglich „Sichtbeton“ vereinbart wurde, aber keine Sichtbetonklasse (SB1–SB4) oder sonstige Qualitätsmerkmale festgelegt wurden?

Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen – sowohl aus handwerklicher als auch aus rechtlicher Sicht.

𝐏𝐒:
Bevor die Frage kommt:

Nein, ich sammle hier keine Argumente für mein Gutachten. 😉 Das Gutachten ist bereits fertig und verschickt. Mich interessiert lediglich, wie Fachleute und Baupraktiker diesen Fall beurteilen.

𝐅𝐞𝐮𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭 𝐢𝐦 𝐖𝐔-𝐊𝐞𝐥𝐥𝐞𝐫 – 𝐖𝐚𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐞𝐫𝐬𝐭𝐞 𝐃𝐢𝐚𝐠𝐧𝐨𝐬𝐞 𝐚𝐮𝐬𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧𝐝?Ein spannender Schadensfall aus meiner Praxis.In einem 𝟏𝟔...
04/07/2026

𝐅𝐞𝐮𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭 𝐢𝐦 𝐖𝐔-𝐊𝐞𝐥𝐥𝐞𝐫 – 𝐖𝐚𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐞𝐫𝐬𝐭𝐞 𝐃𝐢𝐚𝐠𝐧𝐨𝐬𝐞 𝐚𝐮𝐬𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧𝐝?

Ein spannender Schadensfall aus meiner Praxis.

In einem 𝟏𝟔 𝐉𝐚𝐡𝐫𝐞 𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧 𝐖𝐨𝐡𝐧𝐡𝐚𝐮𝐬 𝐦𝐢𝐭 𝐖𝐔-𝐊𝐞𝐥𝐥𝐞𝐫 wurden Feuchtigkeitsausblühungen am Innenputz festgestellt.

Der zuerst beauftragte Sachverständige stellte fest, dass die 𝐊𝐞𝐥𝐥𝐞𝐫𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐬𝐜𝐡ä𝐜𝐡𝐭𝐞 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐢𝐧𝐧𝐞𝐧 𝐞𝐧𝐭𝐰ä𝐬𝐬𝐞𝐫𝐭 werden. Um die Entwässerungsleitungen zu verdecken, wurde damals eine ca. 𝟏𝟐 𝐜𝐦 𝐝𝐢𝐜𝐤𝐞 𝐇𝐨𝐜𝐡𝐥𝐨𝐜𝐡𝐳𝐢𝐞𝐠𝐞𝐥-𝐕𝐨𝐫𝐬𝐚𝐭𝐳𝐬𝐜𝐡𝐚𝐥𝐞 innen vor die Betonwand gemauert.

Seine bauphysikalischen Berechnungen ergaben, dass sich an der Innenseite der Betonwand 𝐓𝐚𝐮𝐰𝐚𝐬𝐬𝐞𝐫 (𝐊𝐨𝐧𝐝𝐞𝐧𝐬𝐚𝐭) bilden kann. Damit war für ihn die Ursache gefunden und das Gutachten wurde entsprechend erstellt.

Später wurde ich im Auftrag der Versicherung mit dem Fall beauftragt.

Bereits zu Beginn erschien mir die Erklärung “Kondenswasser” nicht vollständig plausibel. Der Grund: Das Gebäude war 16 Jahre lang unauffällig. Warum sollte sich ein bauphysikalischer Mangel plötzlich erst nach dieser langen Zeit bemerkbar machen?

Deshalb habe ich die Ursachensuche genauer geprüft.

Bei der Untersuchung fiel schließlich auf, dass der 𝐁𝐨𝐢𝐥𝐞𝐫 𝐚𝐦 𝐅𝐥𝐚𝐧𝐬𝐜𝐡 𝐮𝐧𝐝𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐰𝐚𝐫. Über längere Zeit trat dort Wasser aus. Da 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐝𝐞𝐦 𝐁𝐨𝐢𝐥𝐞𝐫 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐁𝐨𝐝𝐞𝐧𝐟𝐥𝐢𝐞𝐬𝐞𝐧 𝐯𝐞𝐫𝐥𝐞𝐠𝐭 𝐰𝐚𝐫𝐞𝐧, konnte das Wasser unbemerkt in den Bodenaufbau eindringen, sich verteilen und schließlich zu den beobachteten Feuchtigkeits- und Salzschäden an den Innenwänden führen.

!! 𝐃𝐢𝐞 𝐯𝐞𝐫𝐦𝐞𝐢𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐔𝐫𝐬𝐚𝐜𝐡𝐞 𝐰𝐚𝐫 𝐚𝐥𝐬𝐨 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐭𝐚𝐭𝐬ä𝐜𝐡𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐔𝐫𝐬𝐚𝐜𝐡𝐞!!

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𝐌𝐢𝐜𝐡 𝐛𝐞𝐬𝐜𝐡ä𝐟𝐭𝐢𝐠𝐭 𝐝𝐚𝐛𝐞𝐢 𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐟𝐚𝐜𝐡𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐅𝐫𝐚𝐠𝐞:

Ist dem ersten Sachverständigen überhaupt ein Vorwurf zu machen?

Einerseits hatte er eine bauphysikalisch nachvollziehbare Erklärung, die rechnerisch belegbar war.

Andererseits stellt sich die Frage, ob eine rechnerisch mögliche Ursache bereits ausreicht, wenn sie den tatsächlichen Schadensverlauf nicht vollständig erklärt.

Gerade das Gebäudealter von 16 Jahren ohne vorherige Auffälligkeiten hätte zumindest die Frage aufwerfen können, ob zusätzlich eine neu hinzugekommene Feuchtequelle vorhanden ist.

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𝐅ü𝐫 𝐦𝐢𝐜𝐡 𝐳𝐞𝐢𝐠𝐭 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐫 𝐅𝐚𝐥𝐥 𝐞𝐫𝐧𝐞𝐮𝐭:

Eine plausible Hypothese ist noch kein Nachweis der tatsächlichen Schadensursache.

Deshalb interessiert mich eure Meinung:

* Würdet ihr dem ersten Sachverständigen einen fachlichen
Vorwurf machen?

* Hätte er trotz seiner Kondenswasserberechnung weiter nach
anderen Feuchtequellen suchen müssen?

* Oder ist es vertretbar, die Untersuchung zu beenden, sobald
eine technisch nachvollziehbare Erklärung gefunden wurde?

Ich freue mich auf eine sachliche Diskussion.

𝐇𝐞𝐮𝐭𝐞 𝐦𝐚𝐥 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐯𝐞𝐫𝐦𝐞𝐢𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐞𝐢𝐧𝐟𝐚𝐜𝐡𝐞 𝐅𝐫𝐚𝐠𝐞, 𝐰𝐞𝐥𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐣𝐞𝐝𝐨𝐜𝐡 𝐨𝐟𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐆𝐞𝐦ü𝐭𝐞𝐫 𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐞𝐭.Was ist 𝐃𝐄𝐈𝐍𝐄 persönliche Meinung?👍 ...
28/06/2026

𝐇𝐞𝐮𝐭𝐞 𝐦𝐚𝐥 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐯𝐞𝐫𝐦𝐞𝐢𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐞𝐢𝐧𝐟𝐚𝐜𝐡𝐞 𝐅𝐫𝐚𝐠𝐞, 𝐰𝐞𝐥𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐣𝐞𝐝𝐨𝐜𝐡 𝐨𝐟𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐆𝐞𝐦ü𝐭𝐞𝐫 𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐞𝐭.

Was ist 𝐃𝐄𝐈𝐍𝐄 persönliche Meinung?

👍 Ganz klar, das ist ein versicherter Hagelschaden.
👎 Diesen Schaden muss die Versicherung nicht abhandeln.

Wenn ihr eure Meinung auch begründen mögt, umso besser!

𝐁𝐞𝐢 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐦 𝐅𝐚𝐥𝐥 𝐛𝐢𝐧 𝐢𝐜𝐡 𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠 𝐧𝐞𝐮𝐠𝐢𝐞𝐫𝐢𝐠 𝐰𝐨 𝐝𝐢𝐞 𝐌𝐞𝐡𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐡𝐢𝐧 𝐭𝐞𝐧𝐝𝐢𝐞𝐫𝐭!

𝐖𝐞𝐧𝐧 𝐞𝐢𝐧 𝐤𝐥𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐀𝐮𝐬𝐟ü𝐡𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐞𝐡𝐥𝐞𝐫 ü𝐛𝐞𝐫 𝐉𝐚𝐡𝐫𝐞 𝐮𝐧𝐛𝐞𝐦𝐞𝐫𝐤𝐭 𝐛𝐥𝐞𝐢𝐛𝐭…Im Zuge einer routinemäßigen Dachwartung wurde an einer G...
25/06/2026

𝐖𝐞𝐧𝐧 𝐞𝐢𝐧 𝐤𝐥𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐀𝐮𝐬𝐟ü𝐡𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐞𝐡𝐥𝐞𝐫 ü𝐛𝐞𝐫 𝐉𝐚𝐡𝐫𝐞 𝐮𝐧𝐛𝐞𝐦𝐞𝐫𝐤𝐭 𝐛𝐥𝐞𝐢𝐛𝐭…

Im Zuge einer routinemäßigen Dachwartung wurde an einer Gaube eine ungewöhnliche Nachgiebigkeit des Untergrundes festgestellt.

Nach dem Entfernen des Kieses sah zunächst alles unauffällig aus. Die Abdichtungsbahn war optisch in gutem Zustand, Beschädigungen oder offensichtliche Undichtheiten waren nicht zu erkennen.

Trotzdem wurde das Dach geöffnet – und darunter kam die Überraschung: Die Holzschalung war auf einer größeren Fläche massiv vermorscht.

𝐃𝐞𝐫 𝐞𝐫𝐬𝐭𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐝𝐚𝐜𝐡𝐭 𝐟𝐢𝐞𝐥 𝐚𝐮𝐟 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐮𝐧𝐝𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞 𝐃𝐚𝐦𝐩𝐟𝐛𝐫𝐞𝐦𝐬𝐞.
Nach der Überprüfung konnte diese Ursache jedoch ausgeschlossen werden – die Dampfbremse war fachgerecht und sauber verarbeitet.

𝐄𝐫𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐰𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐞 𝐔𝐫𝐬𝐚𝐜𝐡𝐞𝐧𝐟𝐨𝐫𝐬𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠 𝐛𝐫𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞 𝐝𝐢𝐞 𝐞𝐢𝐠𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐒𝐜𝐡𝐚𝐝𝐞𝐧𝐬𝐪𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐚𝐧𝐬 𝐋𝐢𝐜𝐡𝐭:

Der Speier war lediglich aufgesteckt. Die Abdichtung zwischen Speier und Anschluss erfolgte ausschließlich über eine Weichfuge. Mit den Jahren verlor diese ihre Dichtwirkung. So konnte über lange Zeit immer wieder eine kleine Menge Wasser unter die Dachabdichtung gelangen. Von außen war nichts erkennbar – unter der Abdichtung richtete das Wasser jedoch erheblichen Schaden an.

𝐄𝐢𝐧 𝐞𝐢𝐧𝐝𝐫𝐮𝐜𝐤𝐬𝐯𝐨𝐥𝐥𝐞𝐬 𝐁𝐞𝐢𝐬𝐩𝐢𝐞𝐥 𝐝𝐚𝐟ü𝐫, 𝐝𝐚𝐬𝐬 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐨𝐩𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐞𝐢𝐧𝐰𝐚𝐧𝐝𝐟𝐫𝐞𝐢𝐞 𝐃𝐚𝐜𝐡𝐚𝐛𝐝𝐢𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐳𝐰𝐚𝐧𝐠𝐬𝐥ä𝐮𝐟𝐢𝐠 𝐛𝐞𝐝𝐞𝐮𝐭𝐞𝐭, 𝐝𝐚𝐬𝐬 𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐝𝐢𝐞 𝐊𝐨𝐧𝐬𝐭𝐫𝐮𝐤𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐝𝐚𝐫𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐭𝐫𝐨𝐜𝐤𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐬𝐜𝐡𝐚𝐝𝐞𝐧𝐬𝐟𝐫𝐞𝐢 𝐢𝐬𝐭.

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𝐖𝐢𝐞 𝐰ü𝐫𝐝𝐞𝐭 𝐢𝐡𝐫 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐧 𝐅𝐚𝐥𝐥 𝐛𝐞𝐮𝐫𝐭𝐞𝐢𝐥𝐞𝐧?

* Liegt hier ein Ausführungsmangel vor?
* Handelt es sich um eine mangelhafte Wartung?
* Hätte der Schaden früher erkannt werden können?
* Kann der ausführende Dachdecker in die Verantwortung
genommen werden?
* Oder seht ihr die Ursache bzw. Verantwortung an anderer
Stelle?

Ich freue mich auf eure fachliche Einschätzung und eine spannende Diskussion.

𝐖𝐃𝐕𝐒 – 𝐅𝐚𝐜𝐡𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐄𝐢𝐧𝐬𝐜𝐡ä𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠 𝐠𝐞𝐟𝐫𝐚𝐠𝐭Bei der Besichtigung einer Fassade mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS) wurden folgend...
21/06/2026

𝐖𝐃𝐕𝐒 – 𝐅𝐚𝐜𝐡𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐄𝐢𝐧𝐬𝐜𝐡ä𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠 𝐠𝐞𝐟𝐫𝐚𝐠𝐭

Bei der Besichtigung einer Fassade mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS) wurden folgende Befunde festgestellt:

𝐒𝐢𝐜𝐡𝐭𝐛𝐚𝐫 𝐬𝐢𝐧𝐝:

▪️ netzartige Rissbildungen in der Fassadenoberfläche
▪️ Risse im Bereich eines Bauteilanschlusses
▪️ ein geöffneter Untersuchungsbereich (siehe Bild)
▪️ eine gemessene Gesamtschichtdicke der Spachtelung
einschließlich Deckputz von ca. 4,2 mm

Bewertungen oder mögliche Ursachen werden bewusst offengelassen – genau dazu interessieren mich eure Erfahrungen und Einschätzungen.

𝐖𝐢𝐞 𝐰ü𝐫𝐝𝐞𝐭 𝐢𝐡𝐫 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞 𝐁𝐞𝐟𝐮𝐧𝐝𝐞 𝐛𝐞𝐰𝐞𝐫𝐭𝐞𝐧? 𝐖𝐞𝐥𝐜𝐡𝐞 𝐰𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐮𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐰ü𝐫𝐝𝐞𝐭 𝐢𝐡𝐫 𝐚𝐮𝐟 𝐁𝐚𝐬𝐢𝐬 𝐝𝐞𝐫 𝐯𝐨𝐫𝐥𝐢𝐞𝐠𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐅𝐞𝐬𝐭𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡𝐟ü𝐡𝐫𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐰𝐨𝐫𝐚𝐮𝐟 𝐰ü𝐫𝐝𝐞𝐭 𝐢𝐡𝐫 𝐞𝐮𝐞𝐫 𝐀𝐮𝐠𝐞𝐧𝐦𝐞𝐫𝐤 𝐥𝐞𝐠𝐞𝐧?

Ich freue mich auf einen fachlichen Austausch.

Adresse

Schweizerstrasse 68
Dornbirn
6850

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:30
Dienstag 07:30 - 17:30
Mittwoch 07:30 - 17:30
Donnerstag 07:30 - 17:30
Freitag 07:30 - 15:00

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