04/07/2026
𝐅𝐞𝐮𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭 𝐢𝐦 𝐖𝐔-𝐊𝐞𝐥𝐥𝐞𝐫 – 𝐖𝐚𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐞𝐫𝐬𝐭𝐞 𝐃𝐢𝐚𝐠𝐧𝐨𝐬𝐞 𝐚𝐮𝐬𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧𝐝?
Ein spannender Schadensfall aus meiner Praxis.
In einem 𝟏𝟔 𝐉𝐚𝐡𝐫𝐞 𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧 𝐖𝐨𝐡𝐧𝐡𝐚𝐮𝐬 𝐦𝐢𝐭 𝐖𝐔-𝐊𝐞𝐥𝐥𝐞𝐫 wurden Feuchtigkeitsausblühungen am Innenputz festgestellt.
Der zuerst beauftragte Sachverständige stellte fest, dass die 𝐊𝐞𝐥𝐥𝐞𝐫𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐬𝐜𝐡ä𝐜𝐡𝐭𝐞 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐢𝐧𝐧𝐞𝐧 𝐞𝐧𝐭𝐰ä𝐬𝐬𝐞𝐫𝐭 werden. Um die Entwässerungsleitungen zu verdecken, wurde damals eine ca. 𝟏𝟐 𝐜𝐦 𝐝𝐢𝐜𝐤𝐞 𝐇𝐨𝐜𝐡𝐥𝐨𝐜𝐡𝐳𝐢𝐞𝐠𝐞𝐥-𝐕𝐨𝐫𝐬𝐚𝐭𝐳𝐬𝐜𝐡𝐚𝐥𝐞 innen vor die Betonwand gemauert.
Seine bauphysikalischen Berechnungen ergaben, dass sich an der Innenseite der Betonwand 𝐓𝐚𝐮𝐰𝐚𝐬𝐬𝐞𝐫 (𝐊𝐨𝐧𝐝𝐞𝐧𝐬𝐚𝐭) bilden kann. Damit war für ihn die Ursache gefunden und das Gutachten wurde entsprechend erstellt.
Später wurde ich im Auftrag der Versicherung mit dem Fall beauftragt.
Bereits zu Beginn erschien mir die Erklärung “Kondenswasser” nicht vollständig plausibel. Der Grund: Das Gebäude war 16 Jahre lang unauffällig. Warum sollte sich ein bauphysikalischer Mangel plötzlich erst nach dieser langen Zeit bemerkbar machen?
Deshalb habe ich die Ursachensuche genauer geprüft.
Bei der Untersuchung fiel schließlich auf, dass der 𝐁𝐨𝐢𝐥𝐞𝐫 𝐚𝐦 𝐅𝐥𝐚𝐧𝐬𝐜𝐡 𝐮𝐧𝐝𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐰𝐚𝐫. Über längere Zeit trat dort Wasser aus. Da 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐝𝐞𝐦 𝐁𝐨𝐢𝐥𝐞𝐫 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐁𝐨𝐝𝐞𝐧𝐟𝐥𝐢𝐞𝐬𝐞𝐧 𝐯𝐞𝐫𝐥𝐞𝐠𝐭 𝐰𝐚𝐫𝐞𝐧, konnte das Wasser unbemerkt in den Bodenaufbau eindringen, sich verteilen und schließlich zu den beobachteten Feuchtigkeits- und Salzschäden an den Innenwänden führen.
!! 𝐃𝐢𝐞 𝐯𝐞𝐫𝐦𝐞𝐢𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐔𝐫𝐬𝐚𝐜𝐡𝐞 𝐰𝐚𝐫 𝐚𝐥𝐬𝐨 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐭𝐚𝐭𝐬ä𝐜𝐡𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐔𝐫𝐬𝐚𝐜𝐡𝐞!!
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𝐌𝐢𝐜𝐡 𝐛𝐞𝐬𝐜𝐡ä𝐟𝐭𝐢𝐠𝐭 𝐝𝐚𝐛𝐞𝐢 𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐟𝐚𝐜𝐡𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐅𝐫𝐚𝐠𝐞:
Ist dem ersten Sachverständigen überhaupt ein Vorwurf zu machen?
Einerseits hatte er eine bauphysikalisch nachvollziehbare Erklärung, die rechnerisch belegbar war.
Andererseits stellt sich die Frage, ob eine rechnerisch mögliche Ursache bereits ausreicht, wenn sie den tatsächlichen Schadensverlauf nicht vollständig erklärt.
Gerade das Gebäudealter von 16 Jahren ohne vorherige Auffälligkeiten hätte zumindest die Frage aufwerfen können, ob zusätzlich eine neu hinzugekommene Feuchtequelle vorhanden ist.
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𝐅ü𝐫 𝐦𝐢𝐜𝐡 𝐳𝐞𝐢𝐠𝐭 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐫 𝐅𝐚𝐥𝐥 𝐞𝐫𝐧𝐞𝐮𝐭:
Eine plausible Hypothese ist noch kein Nachweis der tatsächlichen Schadensursache.
Deshalb interessiert mich eure Meinung:
* Würdet ihr dem ersten Sachverständigen einen fachlichen
Vorwurf machen?
* Hätte er trotz seiner Kondenswasserberechnung weiter nach
anderen Feuchtequellen suchen müssen?
* Oder ist es vertretbar, die Untersuchung zu beenden, sobald
eine technisch nachvollziehbare Erklärung gefunden wurde?
Ich freue mich auf eine sachliche Diskussion.