09/06/2026
Für den geförderten barrierefreien/behindertengerechten Badumbau in Vorarlberg müssen beim Bad vor allem diese Punkte umgesetzt bzw. nachgewiesen werden:
1. Türen mit 80 cm Durchgangsbreite
2. Unverbauter Wendekreis im Sanitärraum von 1,5 m Durchmesser
3. Unterfahrbares Waschbecken
4. Möglichst bodengleiche Dusche, mit Duschrand maximal 3 cm
5. Wenn das baulich nicht vollständig möglich ist: Es muss nachgewiesen werden, dass das Bad trotzdem bedarfsgerecht nutzbar ist.
Gefördert werden dabei nur Baukosten, also keine normalen Einrichtungsgegenstände und keine sonstigen Behelfe, soweit sie nicht behinderungs- oder krankheitsbedingt erforderlich sind.
Zusätzlich braucht es für die Antragstellung einen Anlass-/Bedarfsnachweis, z. B. Pflegegeldstufe 3 oder höher, einen Bescheid als begünstigt behinderte Person oder einen Arztbrief mit entsprechender Diagnose.
Finanziell gibt es nach der aktuellen Richtlinie wahlweise einen Kredit über 80 % der Kosten bis maximal 30.000 € oder statt des Kredits einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss von 40 % der Kosten bis maximal 7.500 €; der Zuschuss wird nach Prüfung der Endabrechnung ausbezahlt. Es gelten Einkommensgrenzen: monatlich netto 4.000 € für 1 Person, 7.000 € für 2 Personen, 8.250 € für 3 und mehr Personen; darüber wird die Förderung gekürzt.
Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung gibt es seit 1.1.2026 beim Info-Center der Wohnbauförderung beim Amt der Vorarlberger Landesregierung (05574/511-8080)