15/10/2024
Wissenswertes aus dem Berufsalltag:
Heute war ich als Mitglied einer „Einigungsstelle“ zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in Hannover.
Wo ist der Unterschied zwischen einer Einigungsstelle und einer Mediation?
Auch wenn manche Techniken im Verfahren sich ähneln und das Ziel ist, Lösungen zu entwickeln, sind es doch unterschiedliche Verfahren zur Konfliktlösung, die oft im Arbeitsumfeld verwendet werden, um Streitigkeiten zwischen Konfliktparteien, hier: Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zu klären.
Das eine ist ein formelles Verfahren, das andere ist ein freiwilliges Verfahren.
Vereinfacht die Unterschiede erklärt:
• Einigungsstelle: Das ist ein formelles Verfahren, das vor allem im Betriebsverfassungsrecht eingesetzt wird. Eine paritätisch besetzte Gruppe aus Vertretern des Arbeitgebers und Betriebsrats, unter dem Vorsitz eines neutralen Schlichters, entscheidet den Konflikt. Am Ende steht ein verbindlicher Spruch, der von beiden Seiten akzeptiert werden muss. Dabei kann durchaus noch inhaltlich „in der Sache“ gearbeitet werden, wenn beide Parteien dafür offen sind, eine „Einigung“ zu erzielen. Eine Einigungsstelle ist also eine Schlichtung.
• Mediation: Dies ist ein freiwilliges, informelles Verfahren, bei dem ein neutraler Mediator beide Parteien unterstützt, selbst eine einvernehmliche Lösung zu finden bzw. zu erarbeiten. Der Mediator gibt KEINE Entscheidungen vor, sondern hilft durch gezielte Fragen und Kommunikationstechniken, Missverständnisse aufzulösen und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten, um die Parteien auf dem Weg zu einer „win-win“-Lösung zu begleiten. Am Ende steht eine gemeinsame Abschlussvereinbarung der Konfliktparteien.
Beide Verfahren zielen darauf ab, Konflikte ohne Gerichtsverfahren zu lösen, unterscheiden sich aber in Struktur und Verbindlichkeit der Ergebnisse.