07/02/2025
Viele Verbraucher haben bereits Informationen von ihren Krankenkassen bekommen: Ab dem 15. Januar 2025 wurde die elektronische Patientenakte (ePA) 📁, zunächst in vier Modellregionen, eingeführt. Ab März 2025 soll sie dann bundesweit nutzbar sein.
In der elektronischen Patientenakte 📁 werden Dokumente gespeichert, die Informationen über Diagnosen, zuletzt verschriebene Medikamente 💊 sowie Entlassungsbriefe vom Krankenhaus etc. enthalten.
Sie als Patient oder Patientin haben die Hoheit über Ihre eigenen Gesundheitsdaten ⚕️. Das bedeutet, Arztpraxen, Kliniken und Apotheken haben nur dann Zugriff auf die Daten in der ePA, wenn Sie diese berechtigt haben 🏥. Die einmal erteilten Zugriffsrechte können Sie jederzeit widerrufen. Wir als Versicherer haben keinen Zugriff auf die Daten.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link 🔗:
www.huk.de/vm/yannick.couttygesundheit-vorsorge-vermoegen/krankenversicherung/krankenvollversicherung/faq-epa.html?ID=F8916
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