25/06/2026
VORAUSSICHTLICHE EXISTENZMINIMUM-WERTE 2027
So früh wie selten zuvor gibt es bereits die Lohnpfändungswerte für das nächste Jahr. Laut Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wird die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende) für 2027 um 3,3 % erhöht. Da sich das Existenzminimum von der Mindestpension ableitet, gelten ab 01.01.2027 voraussichtlich folgende Lohnpfändungswerte:
Allgemeiner Grundbetrag monatl. € 1.351,00, wöchentl. € 315,00, tägl. € 45,00
Erhöhter allg. Grundbetrag monatl. € 1.576,00, wöchentl. € € 367,00, , tägl. € 52,00
Unterhaltsgrundbetrag monatl. € 270,00, wöchentl. € 63,00, tägl. € 9,00
Höchstberechnungsgrundlage monatl. € 5.400,00, wöchentl. € 1.260,00, tägl. € 180,00
Absolutes Geldexistenzmin.
- bei normaler Pfändung monatl. € 675,50, wöchentl. € 157,50, tägl. € 22,50
- bei Unterhaltspfändung monatl. € 506,63, wöchentl. € 118,13, tägl. € 16,88
Die offizielle Bestätigung durch das Justizministerium wird noch einige Monate dauern. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre entsprechen die voraussichtlichen Werte i.d.R. auch den endgültigen Werten.