SMO Bilanzbuchhaltung

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* Office Managment
* Pagatorische Buchhaltung
* Erstellung von Jahresabschlüssen nach dem
Berechtigungsumfang BIBuG
* Lohnverrechnung
* Beratungsleistung
* Erstellung der Arbeitnehmerveranlagungen

Aktivpension ab 2027 – Weiterarbeiten kann sich lohnen! 💡Mit der Aktivpension sollen ab 2027 neue finanzielle Anreize fü...
30/09/2026

Aktivpension ab 2027 – Weiterarbeiten kann sich lohnen! 💡

Mit der Aktivpension sollen ab 2027 neue finanzielle Anreize für Menschen geschaffen werden, die auch in der Pension weiterhin erwerbstätig bleiben.

✓ Bis zu € 15.000 Freibetrag pro Jahr für aktive Erwerbseinkünfte
✓ Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen für Erwerbstätige in der Pension
✓ Neue Vorteile für Arbeitnehmer:innen und Selbstständige

Was die Änderungen konkret für Sie bedeuten und welche Vorteile sich in Ihrer persönlichen Situation ergeben, hängt vom Einzelfall ab.
Sie möchten wissen, ob Sie von der Aktivpension profitieren können?
Wir beraten Sie gerne! 😊
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💰 Ferialjob vorbei? Dann hol dir vielleicht noch Geld vom Finanzamt zurück!In den Sommerferien gearbeitet und dein erste...
23/09/2026

💰 Ferialjob vorbei? Dann hol dir vielleicht noch Geld vom Finanzamt zurück!

In den Sommerferien gearbeitet und dein erstes eigenes Geld verdient? ☀️💼

Dann lohnt es sich, das Thema Steuerausgleich nicht zu vergessen.

Wer nur einige Wochen oder Monate im Jahr gearbeitet hat, kann über die Arbeitnehmerveranlagung unter Umständen zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückbekommen.

Und selbst wenn aufgrund des niedrigen Einkommens keine Lohnsteuer angefallen ist, kann sich die Arbeitnehmerveranlagung lohnen: Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine **Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen („Negativsteuer“) ** infrage.

👉 Unser Tipp für Ferialjobber:
Nach Jahresende prüfen, ob sich ein Steuerausgleich auszahlt!

Übrigens: Für eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung hast du grundsätzlich fünf Jahre Zeit.

Fragen zum Steuerausgleich? Wir unterstützen dich gerne dabei, deine steuerlichen Möglichkeiten zu prüfen.

📅 Firmenbucheinreichung: Frist 30.09.2026Der September neigt sich dem Ende zu – und damit rückt auch eine wichtige Frist...
21/09/2026

📅 Firmenbucheinreichung: Frist 30.09.2026

Der September neigt sich dem Ende zu – und damit rückt auch eine wichtige Frist näher:

Für offenlegungspflichtige Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12.2025 ist der Jahresabschluss bis spätestens

👉 30. September 2026

beim Firmenbuch einzureichen.

Eine verspätete Offenlegung kann Zwangsstrafen nach sich ziehen.

Unser Tipp: Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Jahresabschluss bereits fertiggestellt und die Firmenbucheinreichung veranlasst wurde.

Bei Fragen zur Erstellung des Jahresabschlusses oder zur Offenlegungspflicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

17/09/2026

Familienbonus Plus: Das ändert sich ab 2027 👨‍👩‍👧‍👦Ab 1. Jänner 2027 gelten neue Regeln für die Aufteilung des Familienb...
16/09/2026

Familienbonus Plus: Das ändert sich ab 2027 👨‍👩‍👧‍👦

Ab 1. Jänner 2027 gelten neue Regeln für die Aufteilung des Familienbonus Plus zwischen Eltern.

Bisher konnte der Familienbonus Plus grundsätzlich 50/50 aufgeteilt oder zu 100 % von einem Elternteil beansprucht werden.

Ab 2027 wird die 100/0-Aufteilung eingeschränkt. Neben der weiterhin möglichen 50/50-Aufteilung ist künftig insbesondere eine 75/25-Aufteilung vorgesehen. Die vollständige Berücksichtigung bei nur einem Elternteil bleibt nur in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich.

👉 Was bedeutet das für Familien?

Wer den Familienbonus Plus bisher vollständig bei einem Elternteil berücksichtigt hat, sollte prüfen, ob diese Aufteilung ab 2027 weiterhin möglich bzw. sinnvoll ist. Besonders bei unterschiedlich hohen Einkommen kann die richtige Berücksichtigung eine Rolle spielen.

Die Änderungen können sich auch auf die laufende Lohnverrechnung auswirken, wenn der Familienbonus bereits monatlich über den Arbeitgeber berücksichtigt wird.

Sie sind unsicher, was die neue Regelung für Sie bedeutet?

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre individuelle Situation rechtzeitig zu prüfen.

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Zahlen. Klar. Verlässlich.

📅 Wichtige Termine im September 2026Am 15. September 2026 stehen wieder wichtige Abgabe- und Zahlungstermine an:🔹 Umsatz...
13/09/2026

📅 Wichtige Termine im September 2026

Am 15. September 2026 stehen wieder wichtige Abgabe- und Zahlungstermine an:

🔹 Umsatzsteuer-Voranmeldung für Juli 2026
🔹 Lohnabgaben für August 2026
– Lohnsteuer
– Dienstgeberbeitrag
– Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
– Sozialversicherung
– Kommunalsteuer

Damit keine Frist übersehen wird, empfehlen wir, die notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten. Bei Fragen oder Unterstützung rund um Ihre laufende Buchhaltung sind wir gerne für Sie da.

SMO Bilanzbuchhaltung – zuverlässig. persönlich. kompetent.

06/09/2026

DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM DETAIL🏢 KÖRPERSCHAFTSTEUERAb 2028 gilt für Einkommensteile über € 1 Mio. ein Körperschafts...
19/08/2026

DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM DETAIL

🏢 KÖRPERSCHAFTSTEUER
Ab 2028 gilt für Einkommensteile über € 1 Mio. ein Körperschaftsteuersatz von 24 %. Bis € 1 Mio. bleibt es bei 23 %.

💶 GEWINNFREIBETRAG
Beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag wird der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter eingeschränkt. Bestimmte Wertpapierinvestitionen können damit nicht mehr zur Deckung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags herangezogen werden.

🏠 PAUSCHALEN
Das Telearbeitspauschale für Arbeitnehmer und das Arbeitsplatzpauschale für Selbständige werden abgeschafft.

👨‍👩‍👧 FAMILIENBONUS PLUS
Auch beim Familienbonus Plus kommt es zu Änderungen: Die Aufteilung zwischen den Elternteilen wird neu geregelt.

💡 Unser Tipp
Die Änderungen können sich unmittelbar auf Ihre Steuerplanung auswirken. Prüfen Sie rechtzeitig, welche Maßnahmen für Sie relevant sind.

Wir beraten Sie gerne!

⚡ E-Auto als Firmenwagen: Ab 2027 soll sich beim Sachbezug einiges ändernBislang ist die Privatnutzung eines arbeitgeber...
14/08/2026

⚡ E-Auto als Firmenwagen: Ab 2027 soll sich beim Sachbezug einiges ändern

Bislang ist die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Elektroautos mit 0 g CO₂-Ausstoß beim Sachbezug besonders attraktiv: Es fällt grundsätzlich kein Sachbezug an.

Das soll sich ab 2027 ändern.

Nach dem derzeit geplanten Verordnungsentwurf soll für E-Autos künftig ein monatlicher Sachbezug angesetzt werden:

👉 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten, maximal € 180 pro Monat
👉 ab 2028: 0,625 % der Anschaffungskosten, maximal € 300 pro Monat

Damit würde ein wesentlicher steuerlicher Vorteil von Elektro-Dienstwagen schrittweise reduziert.

💡 Für Unternehmen bedeutet das: Wer E-Autos im Fuhrpark hat oder deren Anschaffung plant, sollte die möglichen Auswirkungen auf Lohnverrechnung, Mitarbeiter-Benefits und die Gesamtkosten frühzeitig berücksichtigen.

⚠️ Wichtig: Es handelt sich derzeit um einen Verordnungsentwurf. Die Neuregelung ist noch nicht geltendes Recht und kann sich bis zur endgültigen Umsetzung noch ändern.

Sie möchten wissen, welche Auswirkungen die geplante Änderung auf Ihr Unternehmen haben könnte? Wir beraten Sie gerne.

Adresse

Bachlweg 6
Feldkirchen In Kärnten
9560

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00

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